Schaftkappe und Feder FWB 150

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 1.973 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Juni 2007 um 20:45) ist von Gamo 1200.

  • Guten Abend,

    ich habe eine FWB 150 ersteigert. Leider fehlt die Schaftkappe, bzw. ist nicht komplett. Passt die Schaftkappe des 300S und kann man diese noch über Feinwerkbau beziehen?

    Sollte ich bei der Überholung feststellen, dass ich die Feder wechseln muss, habe ich im Lexicon gelesen, dass die des 300er passt, allerdings ohne das Zwischenstück.
    Würde die Feder mit Zwischenstück passen, wenn man dieses auf den Durchmesser des 150er Schlussstücks aufbohren würde?

    PS: Die SN ist 27973


    Im Voraus besten Dank für die Antworten


    MFG

    Harald

    :F: und:ptb: nur noch sehr wenige - wegen Jagd und GK

  • Hallo,


    die Schaftkappe des 300S passt , naja sagen wir mal zu 98 %. Ist bei meiner jedenfalls so. Zwischenstück aufbohren könnte gehen, hab´s nicht probiert.


    Gruß Kante

  • ja, die schaftkappe vom 300 passt, beim 300s bin ich nicht sicher. ich würde mir eine bei egun oder ebay ersteigern. ohne distanzstück verklemmen sich die federn leicht, es aufzubohren ist eindeutig die bessere alternative. du bewegst dich damit aber an der grenze der legalität!

    vita brevis, ars longa

  • Zitat

    Original von C_O_2
    ja, die schaftkappe vom 300 passt, beim 300s bin ich nicht sicher. ich würde mir eine bei egun oder ebay ersteigern. ohne distanzstück verklemmen sich die federn leicht, es aufzubohren ist eindeutig die bessere alternative. du bewegst dich damit aber an der grenze der legalität!

    :laugh: :otfl:

    Der Ist wirklich gut !

    Aber im Ernst, bei meiner 300 und der 300 S ist genau die gleiche Schaftkappe drauf. Wenn die von der 300er auf die 150er paßt, sollte es die von der 300 S auch tun.
    Und das Distanzstück braucht man nur, um die zum Schützen passende Länge des Hinterschaftes zu erreichen.

  • Zitat C O 2

    "...an der Grenze zur Legalität..."

    Soll das heißen, die Feder wäre dann durch die Vorspannung auf Grund des Distanzstückes wesentlich stärker und somit illegal? Wäre etwa das Ausbbohren des Distanzstückes eine illegale Handlung?

    p.s. diese 150er hat kein F

    MFG

    Harald

    :F: und:ptb: nur noch sehr wenige - wegen Jagd und GK

  • Ob :F: oder nicht ist dabei ziemlich egal.
    Das Gewehr darf hinterher keinesfalls stärker sein als vorher, das ist wichtig.

    M.W. ist die 300er Doppelfeder mit Zwischenstück exakt so stark wie die Einzelfeder des 150.
    Der sonstige Aufbau im Kobenraum sollte sonst ziemlich der gleiche sein.

    Übrigens scheint es auch verkürzte Zwischenstücke zu geben, ich habe jedenfalls sowas hier liegen, was mal als FWB-Ersatzteile verkauft wurde.
    Ich habe es allerdings noch nicht in einer 150er gestestet.


    Stefan

  • nein, der kompressionsraum der 300er und 150er ist identisch, die leistung auch. nur sind die federn der 300er eben nicht für die 150er gebaut worden, somit wird ein wesentliches waffenteil durch ein nicht originales ersetzt. und dass darf nur der büxer mit anschliessendem neubeschuss.

    vita brevis, ars longa

  • Auch ein wesentliches Waffenteil darf gegen ein nicht originales getauscht werden,
    solange für den Einbau keine Bearbeitung erforderlich ist.

    Bei Luftdruckwaffen ist es allerdings so, dass bis auf Lauf und System nach
    der Zerlegung kein einziges wesentliches Waffenteil mehr übrig ist.

    Eine Feder ist nunmal KEIN wesentliches Waffenteil.


    Stefan


    EDIT:
    Wir diskutieren hier übrigens über ungelegte Eier.
    Wir wissen ja noch nicht, ob ein Federntausch überhaupt erforderlich ist.