Fiktive Frage zu einem Fallmesser

Es gibt 27 Antworten in diesem Thema, welches 9.277 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. Februar 2007 um 01:10) ist von T-gnom.

  • Ein fröhliches Hallo in die Runde.
    Einmal angenommen ich hätte in den 80er Jahren auf einem Flohmarkt ein LL-80 erstanden und besagtes Fallschirmspringermessers wäre mir just in diesem Moment beim Aufräumen des Kellers wieder in die Hände gefallen!
    Was müsste ich aus rechtlicher Sicht tun?
    Müsste ich das Messer zur Polizei bringen oder würde es reichen, wenn ich mir bei Eickhorn eine Ersatzklinge für das baugleiche RESCUE TOOL RT- I bestelle?
    Ich weiß wirklich keine Antwort, gerade bei diesem Messer, was ja auch als reines Rettungstool existiert und so frei ab 18 Jahren zu erwerben ist.
    Wer kennt sich aus im Waffengesetz?

  • Hallo,
    als aller erstes baue es auseinander.
    Die einzelteile müssten soweit ich weiss legal sein.
    Ob die klinge passt weiss ich leider nicht aber wen
    müsste es meiner meinung nach legal sein.Aber ich gebe keine garantie auf die Richtigkeit....

    Mfg Wiking

  • Ich weiss nun nicht, wie genau dieses Messer aussieht, aber vielleicht hilft
    dir das hier: http://www.bka.de/profil/faq/waf…tungsmesser.pdf

    Ansonsten dürfte es (Achtung: Ich schätze nur!) ausreichen, die Klinge zu
    verstiften und anschließend zu vernieten, um ein feststehendes Messer daraus
    zu machen. Es ist immerhin alles besser, ein solches "Relikt" irgendwie zu
    bewahren, bevor man es von den Behörden vernichten lassen muss...

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

  • das messer in einzelteilen darf legal besessen werden und natürlich hattest du das messer schon vor 10 jahren zerlegt und die teile eben gerade wiedergefunden. die rescueklinge passt, das werkzeug darf damit wieder geführt werden.

    vita brevis, ars longa

  • Das wäre ja mal schön.
    Ich weiss es nicht genau, aber ich meine, dass auf dem Schaft des RESCUE TOOL RT- I sogar LL-80 steht und nicht RT-I.
    Irgendwie lustig.
    Im Grunde ist es aus rein betriebswirtschaftlichen Gründen auch nicht nachvollziehbar, dass ein Messer, welches in über 50 Ländern verkauft wird, nicht durch ein kleines Update wieder in seinem Ursprungsland legal zu erweben wäre.
    Ganz schön clever die Leute bei Eickhorn.
    Meint ihr nicht, dass die legale Rescue-Klinge viel gefährlicher als die Original-Klinge ist? Laut Feuerwehr-Video zerschneidet dieser Hacken dickste Lederjacken! Das kannst du ja mal mit der Original-Klinge versuchen :laugh:

  • Zitat

    Original von Altermann....Meint ihr nicht, dass die legale Rescue-Klinge viel gefährlicher als die Original-Klinge ist?

    Doch, kann ich dir nur zustimmen.

    Ich habe mein Original damals bei Änderung der rechtlichen Regelung vernichtet. Eigentlich Schade, denn es sind doch schöne Teile zum sammeln - ich kann mir sowieso nicht vorstellen dass man damit (Originalklinge) in der Hosentasche spazierengeht.

    Aber was macht man nicht Alles um ein braver Bürger zu sein. Also zerlegen und nicht weiter ärgern :troest:

  • @ Altermann:
    wenn die Rescue-Klinge passt, ist rechtlich alles im gruenen Bereich!

    Die Originalklinge behalten, aber so aendern, dass sie nicht mehr eingebaut werden kann.

    Gruss pak9
    dessen LL 80 der Bundesrepublik Deutschland und mir zwei Jahre bei den FschJg und bei vielen Wehruebungen diente.
    Der Dank des Vaterlandes bestand in der Vernichtung mittels Flex.
    Leider gab es die Rescue-Klinge noch nicht, als das neue WaffG in Kraft trat.
    Ein Andenken weniger :confused2:

  • zu dem fallmesser siehe:

    http://www.cop-gmbh.de/media/content/…waffenrecht.pdf

    da steht alles wissenswerte über den besitz der waffen drinne. es reicht, das messer in seine einzelteile zu zerlegen, da es bei Messern keine teile gibt, die als waffenrelevant einzustufen sind.

    rein theoretisch dürfte so ein messer im zerlegten zustand auch offen rumliegn. allerdings würd ich's hinter glas bringen, damit keiner so schnell rankommt, keine teile verloren gehen.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von pak9
    Die Originalklinge behalten, aber so aendern, dass sie nicht mehr eingebaut werden kann.

    Das ist Rechtlich völlig unnötig. Im Gegensatz zu Schusswaffen gibt es bei Messern keine "Wesentlichen Teile". Was nicht Springt oder Fällt ist kein Spring oder Fallmesser.

    Am besten die Klinge behalten... vielleicht kommt der Gesetzgeber ja irgendwann noch mal wieder zur Vernunft...

    ja...

    Die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • ich habe auch mal 2 fallmeser gehabt da ich 4 jahre beim bund bei der luftlande pionieren war. durch einen umzug in unser eigenheim vor 2 jahren habe ich dann aus zufall die 2 messer und ein butterfly gefunden, habe ich gar nicht mehr dran gedacht.

    na und? was tun?
    habe dann alle drei messer auf den hauklotz gelegt und mit nem vorschlaghammer draufgehauen und dabei geschrien...." ihr böse messer ihr"...." euch mach ich fertig".
    der rest was dann noch übrig blieb ist in den normalen hausmüll!
    :new11:

    vorschlag: wenn ihr so was noch habt einfach behalten und sich heimlich im keller hinter runtergelassenen rolläden freuen oder zerstören und entsorgen, bleibt jedem selbst überlassen. bloss nicht auf dei wache gehen und zu den grünen ampelmännchen sagen.." he, guck mal da hab ich noch was"!

    p.s.. ich kenne mehere leute meines alters ( ich sehe die 40 ) die aus früheren zeiten irgendwelche jetzt verbotenen messer haben. als ich die darauf angesprochen habe das die BÖSEN dinger jetzt verboten sind haben die mich gefragt ob ich noch ganz dicht bin??? stellt euch vor die habe das wirklich nicht gewußt das verschiedene messer verboten sind.
    klar, unwissenheit schützt vor strafe nicht :crazy3:

    Pressluftrohrreiniger8barhomemadeblasrohrerfinder
    Schleuder-Konstrukteur und one person slingshot factory
    hört ihr auch immer diese stimme ???

    Einmal editiert, zuletzt von TomX (14. Februar 2007 um 07:45)

  • @ OG Blattschuss:

    mit dem Zerlegen, aber Klinge nicht zerstoeren, hast Du sachlich recht!

    Bei der Originalklinge stelle ich mir die Auslegungsfreude unserer Staatsdiener vor: "... ok, nicht zusammengebaut, also kein verbotenes Messer! Aber die Moeglichkeit besteht nach wie vor. Sie koennten ja...,
    es ist nicht auszuschliessen, dass Sie schon haben...".
    Das ist der deutsche, vorauseilende, Gehorsam! :crazy3:

    Gruss pak9

  • Beim Versandhaus für Militärklamotten RÄER, Hildesheim hatten sie auch nach dem April 2003 das Messer aus dem Programm genommen.

    Mittlerweile verkaufen sie es wieder:
    http://www.raeer.de/cgi-bin/katalog/e1e18aa0c5b186f6
    (derzeit vergriffen)


    Vielleicht lege ich mir so ein Teil dann doch noch mal zu.

    Allerdings... so dolle sind die Messer aus nicht (hatte ja während meiner BW-Zeit eins)! Und auch als Rettungsmesser (mit Scheibenzertrümmerer) gibt es bessere Modelle.

    Fördermitglied des VDB.

  • Entweder auseinanderbauen, wie hier schon empfohlen oder den Fallmechanismus dauerhaft blockieren, also unbrauchbar machen.

    Auf keinen Fall sollte man so einen Fund jetzt noch abgeben, da man sich in dem Falle praktisch selbst anzeigt und auch noch wegen dem verbotenen Gegenstand, für seine Ehrlichkeit, bestraft werden könnte.

    Wenn das Teil aber ohnehin nicht funktionsfähig ist stellt sich ja die Frage gar nicht und ein Messerfragment mit Hilfe einer (erlaubten) Rescue-Klinge wieder nutzbar zu machen ist doch eine gute Idee :nuts:.

    Gruß Schildkröte

    Wenn du mit den Tieren sprichst, sprechen Sie mit dir und ihr werdet euch erkennen. Wenn du nicht mit ihnen sprichst, wirst du sie nicht erkennen, und was du nicht kennst, fürchtest du. Was man fürchtet, vernichtet man.

    Häuptling Dan George, Küsten-Salish

  • Zitat

    Original von 5-atü..Mittlerweile verkaufen sie es wieder:
    http://www.raeer.de/cgi-bin/katalog/e1e18aa0c5b186f6...

    Verkauft wird es allerdings ohne eingesetzte Klinge, die Klinge kann man separat als Ersatzteil erwerben. Das dürfte IMHO schon ein bisschen "blauäugig" gedacht sein - oder besser ausgedrückt: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

    Das WaffG treibt manchmal schon eigenartige Blüten, obwohl wir es Alle brav befolgen darf man schon gelegentlich den Kopf schütteln ob soviel Praxisferne :new16:

    Alfred

  • Zitat

    Original von pak9
    @ OG Blattschuss:

    mit dem Zerlegen, aber Klinge nicht zerstoeren, hast Du sachlich recht!

    Bei der Originalklinge stelle ich mir die Auslegungsfreude unserer Staatsdiener vor: "... ok, nicht zusammengebaut, also kein verbotenes Messer! Aber die Moeglichkeit besteht nach wie vor. Sie koennten ja...,
    es ist nicht auszuschliessen, dass Sie schon haben...".
    Das ist der deutsche, vorauseilende, Gehorsam! :crazy3:

    Gruss pak9

    das is genauson schmar'n (wie der bayuware sagen würde), wie mit der GEZ und Kindergeld...


    ich soll für die bereitsstellung eines gerätes gebühren abführen...ok, dann meld ich gleich mal kindergeld an, ich hab zwar keine, stelle aber das gerät bereit...

    (oder so ähnlich..)

    nur weil jemand die möglichkeit hat etwas zu nutzen heißt es noch lange nicht, daß diese möglichkeit auch genutzt wird....

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

  • Zitat

    Original von OG Blattschuß
    [

    ich soll für die bereitsstellung eines gerätes gebühren abführen...ok, dann meld ich gleich mal kindergeld an, ich hab zwar keine, stelle aber das gerät bereit...

    (oder so ähnlich..)

    nur weil jemand die möglichkeit hat etwas zu nutzen heißt es noch lange nicht, daß diese möglichkeit auch genutzt wird....

    Pass auf, dass Du nicht wegen Ehebruch belangt wirst! Die Vorrichtung
    haeltst Du ja bereit!
    *lol*

    Gruss pak9

  • Das war ja richtig gut, dass ich hier bei euch nachgefragt habe!
    Wenn ein Waffenhändler aus Hildesheim das Messer wieder im Programm hat , dann geht es wohl mit rechten Dingen zu.
    Mit manchen Sachen verbindet man so angenehme Erinerungen :n1:
    Das alte LL-80 in der Hand und und ich denk an Anekdoten von vor dreißig Jahren (das Leben rast nur so dahin :cry:)
    Jetzt werde ich aber mal aufhören, den Keller auzuräumen, wer weiss was da sonst noch auftaucht.

  • Hallo, ich bin es noch mal.
    @ C_O_2 Du sagst so sicher, dass die Rescueklinge passen würde.
    Ich bin mir da aber nicht mehr ganz so sicher.
    Und zwar aus folgendem Grund:
    Auf dem Messerschaft steht BW und nicht wie bei den jetzt käuflich zu erwerbenden LL-80.
    Des Weiteren lese ich überall, dass die Klinge für das LL-80 8,5cm lang ist und bei meiner BW-Ausführung ist die Klinge 10cm lang.
    Vielleicht hat ja hier irgend jemand das LL-80 oder das RESCUE TOOL RT-I und kann mir mal die Schaftmasse mitteilen. Mein Messerschaft ist 15,5 cm lang und wiegt mit Klinge 295g.
    Noch eine Kleinigkeit am Rande. Die Klinge ist von WMF. Ist das Kappmesser damit nicht automatisch ein (Küchen-)Werkzeug?

  • Oh ich habe gerade gesehen, dass der Messerschaft des RESCUE TOOL RT-I 13,7cm und offen 22,4cm lang ist. Wie gesagt, meins ist 15,5cm lang und offen 25,5cm. Das könnte Kompatibilitätsprobleme geben, oder nicht?
    Wer hat eigentlich damals (anno1972) die Kappmesser für die BW gebaut? Eickhorn oder jemand anderer?

  • korrekt...der hersteller ist Eickhorn..

    siehe dazu

    http://www.lbainternational.com/eickhorn/mk_ll80.htm


    was mich wundert ist, daß die das messer immernoch herstellen...

    und beim Bund gibt's das messer immernoch als ausrüstungsgegenstand für fallis...wenn's aber ein verbotener gegenstand im sinne des waffg ist..müßte die herstellung doch eingestellt worden sein..und beim bund werden solche gegenstände dann meist ausgemustert bzw. der verschrottung zugeführt.

    "Wenn man sich in die Hose pisst, hält das nicht lange warm."

    Einmal editiert, zuletzt von OG Blattschuß (16. Februar 2007 um 23:38)