Ram Heimverteidigung?

Es gibt 128 Antworten in diesem Thema, welches 32.265 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. November 2007 um 14:16) ist von Foley.

  • Hallo , ich lese des öfteren das bei Rams steht das sei auch für Heimverteidigung genutzt werden können , wie soll man das verstehen? Das man mit so einem teil auf Einbrecher schießen soll? Klignt schon ein wenig nach Amerikanischen verhältnissen oder? Die schießen mit echten kugeln und wir mit Gummi zurück oder wie? *lol*

  • Hallo Monk !

    Ich habe gelesen das es Pfeferkugeln gibt !
    Also Kugeln gefült mit Reizstoff, weis aber nich ob die in deutschland erlaubt sind !

    __________________________________

    Meine SSW Reck Double Eagel PTB 512 Cal.35

  • Ja, über die Pfefferkugeln habe ich erst heute einen englischen Bericht gesehen!
    Glaube allerdings auch nicht, oder kaum, dass man die hierzulande kriegt.
    Eine brauchbare Idee wäre das allemal und eine hervorragende Alternative zur Verteidigung mit SSWn, die Kugel fliegt wesentlich weiter und zerplatzt erst beim Aufprall. Der Angreifer kann viel effektiver von seiner Untat abgehalten werden als mit einer SSW, denn wer schonmal einen Farbball abgekriegt hat, weiß, dass allein dies Gefühl schon etwas abschreckt. Hinzu kommt dann noch das Pfeffergas, welches dem Angreifer zu Augen steigt. Außerdem hat man auch ein größeres Magazin. Und obendrein geht alles ohne lauten Knall von statten. Einziges Manko, wenn es denn eins ist: Man muss das CO2 angeschlossen haben. Und dauerhaft dranlassen kann man es ja wohl nicht aufgrund der Ventile.
    Also, wenn soetwas auf den deutschen Markt käme, würde ich es sehr begrüßen.

  • Also Pepperballs gibt es hier in Deutschland , soweit ich weiß. Einfach mal nach nonletal googeln ! Aber nur für cal.68 , also nix für RAM !

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Ja, über die Pfefferkugeln habe ich erst heute einen englischen Bericht gesehen!

    Kaliber .43? Wo? Das wurde hier schon mehrfach behauptet, aber immer ohne Quellenangabe.

    Zitat

    Original von Blindgänger
    Glaube allerdings auch nicht, oder kaum, dass man die hierzulande kriegt


    Glauben ist nicht Wissen.
    Zudem spricht nichts gegen das Importieren der Kugeln. Es sind nur Kugeln mit Pfeffer drin.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Arnie: Ich habe nicht gesagt, dass es sich um das Kaliber .43 handelte, von Kaliber habe ich überhaupt nicht gesprochen.
    Deine Feststellung, dass Glauben nicht Wissen ist, ist schon richtig, aber unangebracht, da sie eine allgemein bekannte Tatsache darstellt.

  • Die Pepperballs im normalen Paintball-Kaliber gibts hier schon lange. 10 Stück für ungefähr 35€ bei nonletal.de.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Leider wenig zu gebrauchen, da in Deutschland eine Selbstverteidigung damit nicht erlaubt ist. Nur gegen Tiere.


    Aber du kannst doch sowas neben der Tür stehen haben falls dich mal beim rein oder rausgehen ein Hund anfällt... und wenn es dann zum Falle der SV gegen einen Humanoiden Angreifer kommt, interessiert es sowieso niemanden womit du dich verteidigt hast oder wozu das Verteidigungsmittel ursprünglich gedacht bzw zugelassen ist.
    Aber das wurde hier auch schon x-Tausend mal ausgeführt.

    Ergo ist dein Argument, mit Verlaub, nichtig.
    Nomen est omen :)) Joke!

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Achja, verboten ist Pfefferreizstoff ja generell gegen menschliche Angreifer, auch in SSWn.

    Nö... ist erlaubt... in Notwehr ist es egal wie es zertifiziert ist oder auch nicht... ne Zaunlatte geht auch, die hat gar keine Zulassung.

    Sollte ich mich in einer meiner Behauptungen irren,
    nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Achja, verboten ist Pfefferreizstoff ja generell gegen menschliche Angreifer, auch in SSWn.

    Hört das denn nie auf? Das ist ja wie ein Albtraum! Jeden Tag muss man erklären dass das Notwehrrecht entscheidend ist und nicht das, was auf der Packung steht.


    Übrigens, auf den Verpackungen mancher Wasserpistolen (Super Soaker usw.) steht auch dass man nicht auf Menschen schießen soll... :laugh:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Ob es aufhört, oder nicht, Tatsache ist, dass es verboten ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hinterher gefragt wird: "Wieso verwendeten Sie Pfefferpatronen" und dass versucht wird, einem Schwierigkeiten zu bereiten.
    Da nützt dann das Gefasel auch nicht, von wegen Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Ob es aufhört, oder nicht, Tatsache ist, dass es verboten ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass hinterher gefragt wird: "Wieso verwendeten Sie Pfefferpatronen" und dass versucht wird, einem Schwierigkeiten zu bereiten.
    Da nützt dann das Gefasel auch nicht, von wegen Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen.

    Genau!

    Wie sagt es schon die Bibel: Wer eins auf die Fresse kriegt, soll noch den (gesunden) Rest seiner Fresse hinhalten!
    Hierzulande wird Selbstverteidigung leider immer öfter mit Selbstjustiz gleichgesetzt!
    Und die Rechte der Täter werden immer mehr beachtet als die der Opfer :evil:!
    Z.B. wurde die Mutter eines vergewaltigten Mädchens zu 3000,- Schmerzensgeld verurteilt, weil sie dem Vergewaltiger eine gescheuert hat!
    Preisfrage: Wer von Euch muß da nicht kotzen?

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • da hat doch nur ein guter anwalt gefehlt ;)

    einmal zum psychologen, der einem eine instabilität aufgrund des Schocks bescheinigt den wohl auch die mutter erlitten hat als sie das von ihrer tochter gehört hat. und dann hat sie plötzlich den täter gesehn der ihr kind geschändet hat, da dreht jeder anwalt ne affektsituation dann draus oder es wird dir schuldunfähigkeit bescheinigt.

    man muss nur wissen wie.

  • @ James Bond:

    Dann wird die Mutter für bekloppt erklärt u. kommt erstmal in die Klapse!
    Sowas hilft nur bei den Tätern, die dann für "schuldunfähig" erklärt werden!

    mfg
    Sascha

    Wer nicht merkt, daß er von Idioten umgeben ist, merkt das aus einem gewissen Grund nicht..... :D

  • Zitat

    Original von Blindgänger
    Ob es aufhört, oder nicht, Tatsache ist, dass es verboten ist.

    Das ist einfach falsch! Es ist nicht verboten. Es ist nur verboten es ohne die Kennzeichnung "Tierabwehrgerät" zu verkaufen. Entscheidend ist das Notwehrrecht, sonst garnichts. Du musst dich auch nicht dafür rechtfertigen, warum du Pfefferspray geführt hast. Das ist Quatsch. Selbst die Polizei gibt den Ratschlag, Pfefferspray zu führen.

    Nur weil CS-Gas vom BKA freigegeben ist - heißt das, dass ich jedermann nach Lust und Laune besprühen kann? Das darf ich auch nur in Notwehr benutzen.
    Eine Stablampe wurde auch nicht vom BKA als Waffe gegen Menschen freigegeben, trotzdem darf man damit in Notwehr zuschlagen.

    Man benutzt ein Abwehrspray nur in Notwehr, und da ist alles erlaubt um den rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben usw. abzuwehren. Punkt!


    Abgesehen davon, kann das CS-Gas bleibende Schäden hinterlassen. Pfefferspray ist dagegen als langfristig milderes und kurzfristig effektiveres Mittel bekannt. Wer sich noch sanfter wehren will, kann nurnoch zu rosa Wattebällchen greifen.


    Beachte, dass unser Waffenrecht kein stimmiges Gesamtpaket ist, sondern ein Flickenteppich, ein chaotisches Machwerk voller Fehler und Willkür.

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

  • Warum driften hier in letzter Zeit eigentlich fast alle dieser Themen in eine solche
    Richtung ab? Irgendwie endet doch gerade alles mit "Amoklauf",
    "Messerstecherei" oder ähnlichen Verbrechen. Tut das wirklich Not?

    Abgesehen davon mal was zum eigentlichem Thema:
    Was bringt mir ein Markierer bei der Verteidigung von Leib, Leben und
    Hausrecht? Wohl nicht gerade viel...

    Schießen darf man so oder so nur in Notwehr, Pepperball hin oder her, aber
    warum gerade mit einem Markierer? Benutzen darf man selbigen doch sowieso
    nicht außerhalb der Wohnung (Fangzäune etc. hat wohl kaum einer im Vorgarten),
    und das Gerät geladen wegen eventuellen Einbrechern oder anderen
    gefährlichen Personen immer vor der Tür stehen haben? Das glaubt einem
    doch keine Sau, dazu ist das bei weitem zu unrealistisch. Und das Feuern
    auf unangenehm erscheinende Herren im Garten ist ja sowieso tabu.

    Und bevor ein solcher Markierer erst einmal gezogen ist, sind eventuelle
    böse Buben wohl schon lange im Schlafzimmer angekommen, oder in der
    Küche, oder mit ihrer Faust in der Magengrube des "Schützen". WOzu also das
    Gerät dazu verwenden wollen?

    Ich verstehe einfach nicht, warum gerade ein Selbstverteidigungsthread nach
    dem anderen aus dem Boden sprießt. Es gibt zwar ein paar wenige Ausnahmen,
    aber die meisten drehen sich irgendwie immer und immer wieder um die
    selben Sachverhalte und eine suboptimale Lösung...

    EDIT:

    Zitat

    Original von DocArnie
    Man benutzt ein Abwehrspray nur in Notwehr, und da ist alles erlaubt um den rechtswidrigen Angriff auf Leib und Leben usw. abzuwehren. Punkt!


    DAS kann man so nicht stehen lassen. Es gilt auch immer, ein gewisses
    Verhältnis zu wahren. Was genau so ein "Verhältnis" ist, kann sich eigentlich
    jeder denken, der über ein eigenes Gehirn verfügt, daher werde ich mal nicht
    näher darauf eingehen ,-)

    Siehe auch: http://dejure.org/cgi-bin/suche?Suchenach=notwehr

    Gruß,
    Dennis

    Versuch' in Zeichen fortzueilen, ungefangen ist mein Geist,
    ehe sich die Zeilen schließen, glaub' ich frei zu sein, meist.

    W

    2 Mal editiert, zuletzt von HassesFreigang (18. Januar 2007 um 02:46)