Gewinde bei Schreckschusswaffen

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 3.259 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (30. April 2005 um 19:36) ist von Knallebum.

  • Ist es noch im Rahmen der Legalität bei Schreckschusswaffen mit alten PTB (bei denen die Laufsperre ziemlich weit hinter der Mündung beginnt) das Gewinde für die Aufnahme des Abschußbechers abzuschleifen, damit die Mündung echter aussieht. Es sollen nur die Gewinderillen plangeschliffen werden, die Laufsperre soll nicht angetastet werden. Meines Wissens gab es auch einige Ausführung mit und ohne Gewinde (Z. Bsp. Kora Revolver )

    Einmal editiert, zuletzt von schwotte (29. April 2005 um 18:35)

  • Gute Frage. Das würde mich auch intressieren, da ich bei einer meiner SSW ....................................................... Ich denke aber, daß es nicht illegal ist.

    Grüße
    Jochen

    DOCH ILLEGAL! ;) :crazy3:

    Einmal editiert, zuletzt von H&K (29. April 2005 um 19:03)

  • wie ist denn der genaue Gesetzestext ? Und gibt es evtl. auch Ausführungsbestimmungen hierzu, bzw. evtl. gibt es auch ein Urteil in einem solchen Fall?

  • Nun, wenn man das Vorladen von Geschossen berücksichtigt, dann kann, durch die Entfernung der Gewindegänge, ein größeres Geschoss vorgeladen werden, und das fällt dann, gemäß der Begriffsbestimmungen, unter Bearbeitung:

    Zitat

    8.2

    wird eine Schusswaffe insbesondere bearbeitet oder instand gesetzt, wenn sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere Munition oder Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können, oder wenn wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden; eine Schusswaffe wird weder bearbeitet noch instand gesetzt, wenn lediglich geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, vorgenommen werden,

    Bearbeiten darf man aber nur mit Erlaubnis.

    Stefan

  • da hast du recht, dadurch vergrößert sich der Laufdurchmesser bestimmt um ca 2 mm. Aber acuh bei den meisten Waffen älterer PTB-Nummern konnte man etwas vorladen; meines Wissens darf bei dieser möglichen Vorladung die Energie auch nur 7,5 J betragen, und dies wird ja vom erzeugten Gasdruck und nicht vom Geschoss erzeugt (ähnlich Federstärke Luftgewehr, ein größeres Geschoß ändert ja auch nichts an den 7,5 J, sondern nur eine stärkere Feder).

    Aber wenn die Rechtslage so unsicher ist, lassen wir besser die Finger davon, wer weis wie auch die Waffe hinterher aussieht, wenn diese Ausschleifung nicht sauber gemacht ist.

  • Hatte früher mal eine Geco 225, bei der ich das Gewinde rausgebohrt hatte ( 6 - 8 mm in den Lauf reingebohrt ). Ein bisschen Farbe und schon sieht´s besser aus. Wäre die blöde Abflachung nicht am Lauf wär´s schon fast ein perfektes Aussehen.

    Zum Rechtlichen:

    Diese SSW wurde schon zweimal von P-Beamten in Augenschein genommen. Keine Beanstandungen. Der Lauf bei der Geco ist eh zubetoniert...und bei 8 mm kann man sowieso nix in den Lauf stecken.

    PS: Will jetzt aber niemanden ermutigen, das er es nachmacht !!!!!!!!!!!!!!

    Einmal editiert, zuletzt von Kurtis (29. April 2005 um 20:58)

  • Vermutlich werden die Laufsperren bei Waffen neuerer PTB u. a. deshalb nach vorne gezogen worden sein.
    Es müsste aber - meiner Ansicht nach - mit dem Teufel zu gehen, wenn man wegen eines abgeschliffenen Gewindes verknackt wird.

    Aber um auf Nummer sicher zu gehen, auch damit es nachher schön aussieht:
    einfach zum BüMa des Vertrauens gehen.

    (da kann man nachher immer noch sagen "sie... ähm...ER war´s!")
    :crazy2:

    Denn der BüMa DARF Waffen verändern und wenn die PTB-Zulassung damit nicht erlischt, ist doch alles okay.

    Fördermitglied des VDB.

  • Was auch interessant ist:

    Was ist wenns versehentlich passiert? 2 x den falschen Abschussbecher drauf, und das Gewinde ist fast schon ruiniert. :ngrins: ???

    Browning GPDA 8 x2. Colt 1911 2. Geco 225, 1910. Glock 17 SV. Walther P 22 x2 + P22R, P22Q, P 88 x2, PK 380, PPK, PP x2, P99+SV. HW 88 Super Airw. x2. Erma EGP 55. Röhm Little Joe, RG 3, 8, 9, 56, 69, 89 + RG 96. Mauser HSC 84, HSC 90 , K 50 + Magnum. Perfecta FBI 8000, IWG Government Sportclub IPSC. Reck Miami 92, Commander, G5 "light", Baby. ME Mini Para, Falcon. SM 110 x 2, SM 110a. Valtro 85, 98. Zoraki 906, 914, 917, 918. Umarex Python, Sherlock Holmes .22. Berloque + diverse weitere.

  • Also ich würde mir darüber überhaupt keine Gedanken wegen Strafverfolgung o.ä machen denke das ist so illegal wie wenn man 2 Benzinkanister im Kofferraum transportiert also Illegal aber Interessiert bestimmt niemanden.

    Wers ganz legal will
    kann ja auch das Gewinde zukleben mit KFZ-Spachtel indem man drüber streicht und nach den Trocknen überstehendes mit nen Bohrer wegbohrt dann einmal schön plan reiben und n bisschen Lack drüber und fertig.
    Wenn dann jmd nach der Legalität fragen sollte sagt man einfach die Pistole wurde schlecht gewartet und das sind Dreckansammlungen. ;D

  • @Metty123

    :huldige: So gehts! :crazy2:

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