Was sind F Waffen

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 13.331 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. September 2004 um 22:30) ist von gunshooter.

  • Freie Waffen, die ein "F im Fünfeck / Pentagon" :F: besitzen.

    Ihre Geschosse (Diabolos / Rundkugeln) haben eine maximale Energie von 7,5 Joule und sind ab 18 Jahren frei zu besitzen (aber NICHT frei zu führen !).

    CU FiLaAmAb

  • :F: bedeutet--> "freie waffe"

    also ohne waffenerwerbsschein zu kaufen (ab 18)

    das bedeutet auch, dass du dir so viele wie du willst kaufen kannst. also falls du viel geld hast, dann kannste dir an einem tag auch mal 300 :F: waffen kaufen. da kräht dann kein hahn nach.


    _______________________-
    EDIT


    das bedeutet aber nicht, dass du diese waffen führen darfst.
    das bedeutet, dass du mit nem geladenen :F:-luftgewehr nicht durch die stadt laufen darfst. "transport hingegen ist erlaubt: dabei muss die munition getrennt von der waffe transportiert werden. ein diablo im lauf gilt also als führen..

  • Bitte.

    Ja, da es das Prüfzeichen nur in Deutschland gibt, haben auch idR nur hier produzierte Co2-Waffen (bis 7,5 Joule) ein :F: (anders als z.B. österreichische oder französische Co2-Waffen, an denen man das :F: vergeblich suchen wird, falls sie nicht importiert und anschließend "ge :F:t" wurden)

    CU FiLaAmAb

  • Zu wiederholten Male.......
    Das :F: bedeuted nur, dass die Waffe eine maximale
    Energie < 7,5 Joule hat. Zufällig sind die meisten :F: Waffen
    auch frei ab 19 18 zu erwerben. Aber nicht alle.
    Es gibt auch 4mm Waffen mit dem :F: Zeichen.
    Für diese benötigt man eine Waffenbesitzkarte.

  • Pellrt meint ab 18. ;)

    Zitat

    "transport hingegen ist erlaubt: dabei muss die munition getrennt von der waffe transportiert werden. ein diablo im lauf gilt also als führen..

    Diabolos sind keine Munition im Sinne des Waffg. und dürfen somit bei der Waffe transportiert werden.
    Eine gelade Waffe hingegen gilt als Schußbereit, nicht als führen.

    odie, viel spaß bei der Waffensachkundeprüfung. :n17:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Und um die "Verwirrung" komplett zu machen sei auch erwähnt, dass es freie Druckluftwaffen unter 7,5 Joule ohne :F:-Kennzeichnungspflicht gibt:

    :F:

    Der Erwerb und der Besitz sind frei ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Frei bedeutet, dass man keine Waffenbesitzkarte (WBK) und/oder keinen Jagdschein benötigt, um Waffen mit Druckluft-, Federdruck-, oder CO2-Antrieb zu erwerben, sofern deren Mündungsenergie unter 7,5 Joule bleibt. Diese Waffen müssen durch ein “F” im Fünfeck gekennzeichnet sein. Ebenfalls keine WBK benötigt man, wenn die Waffe keinen F-Stempel trägt, weil sie vor 1970 in den Handel gebracht worden ist, sowie für die Waffen, die zwischen 1970 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR, oder vom 3. Oktober 1990 bis zum 2. April 1991 im sogenannten Beitrittsgebiet gefertigt wurden.

  • Zitat

    Ebenfalls keine WBK benötigt man, wenn die Waffe keinen F-Stempel trägt, weil sie vor 1970 in den Handel gebracht worden ist, sowie für die Waffen, die zwischen 1970 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR, oder vom 3. Oktober 1990 bis zum 2. April 1991 im sogenannten Beitrittsgebiet gefertigt wurden.

    Haben diese Waffen aber mehr als 7,5 J. dürfen sie nur auf zugelassenen Schießanlagen geschossen werden. :crazy2:

    OT: Eine scharfe Waffe gilt als schußgbereit wenn Munition und Waffe im gleichen verschlossenen Behältniss transportiert werden. :ngrins: :new16:

    molon labe FWR-Mitglied #2xxxx
    4mm-Kurzwaffen mit :F:, auf WBK.
    Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die Anderen. :nod:

  • Zitat

    OT: Eine scharfe Waffe gilt als schußgbereit wenn Munition und Waffe im gleichen verschlossenen Behältniss transportiert werden. :ngrins: :new16:

    Nein. Eine Waffe gilt als schussbereit, wenn sie geladen oder teilgeladen (Unterladen) ist, auch dann, wenn sie gesichert oder nicht gespannt ist. Dh., wenn sich Munition In der Waffe befindet. Die Munition darf sich jedoch im gleichen Behältnis befinden.

    Zitat

    §12 WaffG
    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
    ...
    2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort
    befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder
    im Zusammenhang damit erfolgt;

    oder, Polizei Berlin

    Zitat

    Unter "Führen" ist die "Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Schusswaffe außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitztums" zu verstehen, d. h., man hat in der Öffentlichkeit die Waffe zugriffs- und schussbereit bei sich.

    Die Waffe sollte daher transportiert werden, d. h., ein nicht schussbereites und nicht zugriffsbereites Befördern einer Waffe. Nicht schussbereit bedeutet, dass die Waffe entladen ist. Nicht zugriffsbereit heißt, dass die Waffe zum Beispiel in einem Waffenkoffer oder einem anderen verschließbaren Behältnis von der Wohnung zum Polizeiabschnitt gebracht wird.

    Wichtig ist, dass die Waffe nicht mit nur wenigen Handgriffen einsatzbereit zu machen ist.

    Es lief´re seine Waffen aus / Ein jeder bei dem Gildenhaus.
    Auch Munition von jeder Sorte / Wird deponiert am selben Orte.
    Vertrauet Eurem Magistrat, / Der fromm und liebend schützt den Staat
    Durch huldreich hochwohlweises Walten / Euch ziemt es, stets das Maul zu halten. (H.Heine 1854)

    Einmal editiert, zuletzt von Völker (8. September 2004 um 14:53)