Es ist legal! Schleudern über 23 Joule sind erlaubt!

Es gibt 24 Antworten in diesem Thema, welches 19.080 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Oktober 2004 um 14:40) ist von tetrahydrofuran.

  • Hallo,
    wie ihr vielleicht wisst, habe ich hier schon öfters nachgefragt, ob man gemäß dem neuen Waffg. tatsächlich Schleudern über 23 Joule besitzen darf. Ich wollte es genau wissen und habe das Bundesministerium für Inneres angemailt, die mir diese Antwort gaben:


    :new11: :new11:
    Ich werde gleich mal Kaehny & Co anmailen, denn die Händler haben das wohl noch nicht realisiert.

  • hi,

    das ist doch schon was. wie sieht es mit armstützen aus? welche modelle gibt es denn über 23 joule? wieviel joule schafft eine starke
    schleuder? da hätte ich auch interesse dran.

    ok, armstützen sind immer noch nicht erlaubt.

    mfg
    kai

    Einmal editiert, zuletzt von Kai (2. März 2004 um 17:25)

  • armbrust über 23 j ?
    such ma besser eine unter da haste mehr zu tun...

    Es war tierisch teuer! Es ist absolut überflüssig..... Und es gehört endlich MIR!!!

  • @ nookie: Bitte nicht verwechseln, sonst kann es Unfälle geben :laugh:

    Ja, prinzipiell lässt sich jede Schleuder mit entsprechend dickem Gummi über 23 Joule bringen. Außerhalb von Deutschland werden
    die meisten Schleudern über 23 Joule gehalten..Beispiele für starke Schleudern ohne Armstützen sind z.B. die Barnett Striker, die Marksman 3030, die Saunders Hawk, die Silent Swarm von Crosman....aber wie schon gesagt, das ist alles nur eine Frage des Gummis.

    Starke Gummis sind z.B:
    -die "Heavy-Pull" - Bänder von Trumark
    - die Ersatzbänder von Marksman
    - die starken Ersatzgummis von Crosman
    - Barnett bietet Gummis in unterschiedlichen Stärken an
    - Ich habe vor kurzer Zeit eine Großbestellung gemacht ;)

    Jetzt warten wir mal ab, was die Online-Händler so in Zukunft im Sortiment haben werden...
    Das einzig doofe: Für einen richtig starken Gummi braucht man eine Armtütze - und die ist immer noch verboten:(

    Ihr müsst euch auch überlegen, inwiefern ein übermäßig starke Schleuder Sinn macht. Ich habe es am liebsten in der Mittelklasse. Ist aber auch ganz eindeutig eine Frage der Muckis....wer:elkgrin: -mäßig ziehen kann, kann sich auch einen :elkgrin: - mäßig starken Gummi dranmachen.

  • oops verlesen :D
    kommt ma vor ^^

    Es war tierisch teuer! Es ist absolut überflüssig..... Und es gehört endlich MIR!!!

  • Geil,:otfl:

    Und wieder eine unnötige Regel weniger. :nuts:

    Wie ist es eigentlich mit einem angewinkelten Schleudergriff in Verbindung mit einem starken Gummi? Lässt es sich "leichter" spannen? Da ja Armstützen weiterhin tabu sind.

  • Ja, ein angewinkelter "Pistolengriff" hilft, die Kraft besser aufzubringen. Ist aber natürlich auch eine Geschmacksfrage. Ich finde auch, dass ein ergonomischer Griff, wie z.B der von der Striker, ganz hilfreich ist.

  • schöne nachrichten giebts hier ja.
    aber wo giebt es diese schleudern zu kaufen ( im internet)

  • Zitat

    Original von 4mmm20
    schöne nachrichten giebts hier ja.
    aber wo giebt es diese schleudern zu kaufen ( im internet)

    ask your local weapon-trader for the superperforator....

    Einmal editiert, zuletzt von pantau (30. März 2004 um 00:45)

  • Abgesehen davon, daß tetrahydrofuran nicht das für das Waffengesetz zuständige "Bundesministerium" des Innern" in Berlin, sondern nur das Landesinnenministerium in Baden-Württemberg befragt hat:

    Zur Klarheit:

    Präzisionsschleudern mit Armstützen und unabhängig ihrer Energie (!!!) sind nach dem neuen WaffG verboten, also auch die unterhalb von 23 Joule.
    (also kurz gesagt: alle Schleudern mit Armstütze)

    Wenn aber ein Pistolengriff wegen seiner Form und Ausprägung eine mit einer Armstütze "vergleichbare Vorrichtung" darstellt, ist dieses Modell ebenfalls verboten. Darunter könnten zum Beispiel Handschlaufen von unten her zählen, die man über den Unterarm streifen kann.

    Bitte also bei der Auswahl des Lieblingsmodells auf diese Feinheiten achten!


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Als Händler kann ich Kähny empfehlen.

    Und zum Thema Pistolengriff: Kähny verkauft schon seit langer Zeit die Barnett Cobra ohne Stütze. Ein Pistolengriff ist völlig legal!

    Die "Vergleichbare Vorrichtung" Bezieht sich eher auf Nachbauten, mit denen man das Gesetz umgehen könnte - wenn man sich z-B. die Schleuder starr am Gürtel festmacht, einen Schaft wie beim Gewehr dranschraubt oder eine Schulterstütze einsetzt.

    Jede Schleuder, die in Dtl. von seriösen Geschäften verkauft wird, ist legal. Da kann man sich, denke ich, auf die Händler verlassen.

  • Es ist ja recht erfreulich, wie Du die mögliche Auslegung des Waffengesetz-Textes im positiven Sinne interpretierst - Du kannst aber davon ausgehen, daß man sich

    a) weder auf die Seriösität von Händlern verlassen kann

    b) noch eine verbindliche (!) Aussage des zuständigen (!!) Bundesinnenministeriums bzw. des für die Einstufung "verboten" oder nicht zuständigen Bundeskriminalamts vorliegt, was "vergleichbare Vorrichtungen" sind. Auf diesen Punkt ist ja auch Schmidkonz nicht eingegangen (der in der VISIER-Redaktion seit ein paar anderen waffenrechtlichen Fragen nicht gerade als erste Adresse gilt)

    (zumal die Seriösität bei Rechtsfragen wenig aussagt, da sind schon renommierte Firmen wie etwa Umarex reingefallen: Man hatte eine Genehmigung des BKA zum Import und Vertrieb von Softair-Vollautomaten erhalten, die dann vom Bundesinnenministerium per "Auslegungshinweis" wieder zurückgenommen wurde. Kein Wort über Schadenersatz, Verbotsirrtum u.a.)

    Ich rate ja nur zum Vorsichtig-Sein - alles, was nicht der traditionellen Astgabel entspricht und irgendwelche skurrilen Anbauten hat, kann im Zweifelsfall Probleme geben. Daher achten wir auch hier im Forum darauf, daß keine Tipps o.ä. im kritischen Bereich erscheinen - auch wenn wir Mods und Admins da manchmal Spielverderber sind.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Hallo,
    das mit den "vergleichbaren Vorrichtungen" ist wirklich eine blöde Sache, da es nicht weiter definiert ist.
    In Deutschland werden aber sowieso nur sehr wenige Modelle angeboten, die ich hier gleich mal aufzähle:


    -Barnett Striker
    -Barnett Cobra
    -Trumark S9
    -Trumark S9Fo
    -Daisy F16
    -Megaline David
    -die noname-Schleuder von triebel
    - bei eBay gibts oft eine billige aus Asien (Weifang Zaoshi)

    Bei all diesen Schleudern gibt es keine Frage, es sind legale Schleudern ohne irgendwelche fragwürdigen Anbauten. Alle Modelle bis auf die Barnett Cobra sind ganz "klassische" Schleudern, also ein einfacher Griff und oben eine Gabel aus Metall.
    da kann man wirklich zugreifen , ohne etwas befürchten zu müssen.

    An ehesten kann man sich noch über die Cobra streiten (die von Kähny ganz geschickt als "aufwändige präzisionsschleuder" angeboten wird :confused2:) Aber bis auf einen ergonomischen Griff und einer breiten Gabel hat die auch keine Extras, und ein guter Griff alleine ist
    wohl nicht verboten.

    Aber trotzdem: Vorsicht! Es gibt vor allem eine ganz gemeine Falle: Es sind nicht nur Schleudern mit Armstützen verboten, sondern auch jene, die für eine solche Vorrichtung eingerichtet sind. Man darf sich also nicht im Urlaub eine Schleuder kaufen und dann vor der Heimreise die Armstütze abmontieren - alleine die Tatsache, dass man eine Stütze dranmachen kann, macht die Schleuder zum verbotenen Gegenstand.


    Ich habe übrigens (da ich die Zuständigkeiten nicht kannte) beim Innenministerium angefragt, die mich an Herrn Schmidtkonz weiterleiteten.

  • Zitat

    Original von tetrahydrofuran
    Man darf sich also nicht im Urlaub eine Schleuder kaufen und dann vor der Heimreise die Armstütze abmontieren - alleine die Tatsache, dass man eine Stütze dranmachen kann, macht die Schleuder zum verbotenen Gegenstand.

    Na ein Glück! :huldige:
    Ich sah schon wieder die :laola:INNERE SICHERHEIT:laola: in Gefahr.
    :lol:

    FWR 27745

    Gun control is the theory that a woman found dead in an alley, beaten, raped and strangled to death with her own pantyhose is somehow morally superior and preferable to that same woman, alive in that alley, explaining to a police officer how her dead assailant got a bullet in the chest.

    2 Mal editiert, zuletzt von DocArnie (30. März 2004 um 15:26)

  • Daß eine Zwille zum verbotenen Gegenstand wird, sobald eine Möglichkeit besteht eine Stütze usw. dranzubauen, halt ich für'n Gerücht.

    Aber nun wird mir klar, wieso diese David-Schleuder (auch als Palästinenser-Schleuder bekannt) nicht als verbotener Gegegenstand gilt. Sie müßte es sonst sein, denn mit ihr verschleuderte entsprechend große Steine haben nämlich sicher deutlich mehr als diese 23 Joule ...
    Ich habs zwar nicht gemessen, aber besitze selber so ein Ding und hab auch schon einige Male damit unterschiedlich große Steine verschleudert. Die Wirkung eines so verschleuderten Steins kann verheerend sein.

    Der Einwand, daß die Schleuder keine Waffe im herkömmlichen Sinn darstellt, gilt hier nicht, da sie zu was anderem nicht zu gebrauchen sein dürfte und unserem Gesetzgeber der Zweck einer solchen Vorrichtung als Grund reicht, um ihn zu verbieten.

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • Zitat

    Original von Rifleman65
    Daß eine Zwille zum verbotenen Gegenstand wird, sobald eine Möglichkeit besteht eine Stütze usw. dranzubauen, halt ich für'n Gerücht.

    kein gerücht, leider gesetz.

    und die davidschleuder dürfte nicht drunterfallen, weil diese keine präzisionsschleuder iSdG darstellt.
    ron

    2 Mal editiert, zuletzt von pantau (31. März 2004 um 00:03)