Hallo,
wie ihr vielleicht wisst, habe ich hier schon öfters nachgefragt, ob man gemäß dem neuen Waffg. tatsächlich Schleudern über 23 Joule besitzen darf. Ich wollte es genau wissen und habe das Bundesministerium für Inneres angemailt, die mir diese Antwort gaben:
ZitatAlles anzeigenSehr geehrter Herr Menzel,
nach dem früheren Waffenrecht (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 der 1. WaffV) waren u.a.
verbotene Gegenstände:Präzisionsschleudern, dafür bestimmte Armstützen und vergleichbare
Vorrichtungen sowie sonstige tragbare Schleudern und wesentliche Teile für
diese Geräte, sofern bei den Schleudern das halbe Produkt aus Auszugskraft
und -länge einen Wert von 23 J übersteigt.Nach dem neuen Waffengesetz (Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung
mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3) sind u.a. verbotene
Waffen:Schleudern, die zur Erreichung einer höchstmöglichen Bewegungsenergie eine
Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung besitzen oder für eine solche
Vorrichtung eingerichtet sind (Präzisionsschleudern) sowie Armstützen und
vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände.Wie Sie aus dem Textvergleich entnehmen können, fehlt im neuen Waffenrecht
das Merkmal 23 J. Bei einer Präzisionsschleuder im Sinne der Legaldefinition
kommt es auf den Wert von 23 J nicht an.Wenn Sie in diesem Zusammenhang weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich
bitte, sofern Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg haben,
an Ihre zuständige Waffenrechtsbehörde oder an das Landeskriminalamt
Baden-Württemberg.Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Schmidkonz
Innenministerium Baden-Württemberg
Ich werde gleich mal Kaehny & Co anmailen, denn die Händler haben das wohl noch nicht realisiert.