Pfeffersprays dürfen nach momentaner Rechtslage (leider) nur gegen agressive Tiere eingesetzt werden.
Allerdings gibt es schon Gerichtsurteile die den Einsatz von Pfefferspray in einer NOTWEHRSITUATION straffrei belassen.
-Weiss jemand ob Pfefferpatronen für Schreckschusswaffen dieser Regelung gleich gestellt sind?
-Gibt es schon Gerichtsbeschlüsse bezüglich dem Einsatz von Pfefferpatronen gegen Menschen?
-Wird einem im Verteidigungsfall u.U die Absicht unterstellt werden die Pfefferpatronen geplant gegen Menschen eingesetzt zu haben?
(Bei Pfefferspray unterwegs ist es kein Problem zu sagen das man das für Hunde dabei hat, Bei der mit Pfefferpatronen geladenen Schreckschuss zu Hause ist das schon schwerer)