Taschenmesser, Einhandmesser,... Ich blicke nicht durch.

Es gibt 114 Antworten in diesem Thema, welches 15.867 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2021 um 05:50) ist von Nick_Nolte.

  • Genau so gings mir auch. Habe das DDR Fahrtenmesser gehabt, dann den Knicker mit der grauen Plasteverkleidung Mod 304, dann AK 47 und PM. Auch ich weiß wie man in der PRAXIS mit Waffen umgeht. Nur die Gesetze kenne ich nicht so gut. Bin aber dran diese zu studieren.Obwohl bei den BEAMTENDEUTSCH man sich echt fragt wer das verfaßt hat.. Einhandmesser. Und was macht die Person die wirklich nur 1 Hand hat ?? Tja unsere Gesetze sind schon echt der Hammer.Die halten uns nicht nur wie verblödet wir sind es auch. Sorry aber ist doch wahr. Das was man mit uns macht und mit uns noch vorhat ist ein VERBRECHEN. :cursing::cursing:

    Einmal editiert, zuletzt von LeutnantH (21. August 2020 um 04:49)

  • Na na na... Ihr werdet doch wohl nicht den Sinn unseres Waffengesetz anzweifeln?!

    Das hat schon alles Hand und Fuß!

    Denkt doch nur mal an das Verbot der Wurfsterne!

    Damals wurden Leute aus ihren Dörfern vertrieben und ganze Landstriche verwüstet! Da musste ein Verbot her!


    EDIT: Oh, sorry! Das habe ich jetzt mit dem Braunkohleabbau verwechselt.
    Aber die Verbrechen mit den Wurfsternen waren bestimmt genau so schlimm.... mir fallen sie im Moment nur nicht ein :whistling:

  • Nun, man kann das ganze belächeln und als absurdum bezeichnen, Fakt ist, dass es diese Bestimmungen gibt, auch wenn der Beamte in der Waffenbehörde mal wieder zum Lachen gebracht wird (????), lacht der Polizeibeamte bestimmt nicht mehr, wenn er so etwas vorfindet.

    Zitat: die fachgerechte Handhabung eines Segelbootes (zum Beispiel) sei auch mit einem feststehenden Messer unter 12 cm oder einen zweihändig bedienbarem Taschenmesser moeglich.
    Na, du musst das ja wissen, wenn du das behauptest! Möchte ich mal sehen, wenn du bei ruppiger See (für dich zum besseren Verstehen) ein Seil durchtrennen musst, dann stehst du da bestimmt so cool wie Kapitän Ahab und klappst in aller Gelassenheit dein Zweihand- Klappmesser auf, Respekt!

    Es ist hier viel geschrieben und manches ein bissel überspitzt dargestellt worden, wie z.B. Küchenmesser und den sogenannten Sport/ Freizeit- Messern, dass beißt sich für mich aber und kann ich so beim besten Willen nicht zusammen bringen. Wenn ich mit dem Küchenmesser draußen spazieren gehe, habe ich bestimmt ein Kopf- Problem, in der Wohnung habe ich eine Sorgfaltspflicht, der ich nachkommen muss, besonders für Sport & Freizeitmessern. Ich denke, 90% denken und handeln auch so, von den anderen 10 % hört man ab und zu in den Medien.

    Es gibt mit Sicherheit in vielen Fällen einen Berechtigungssinn für einige Freizeitmesser (auch arretierbare Klingen), wer da allerdings an seinen eigenen Schutz als Verteidigung denkt, bewegt sich schon im strafbaren Bereich.

    Noch kurz bemerkt: ein Polizist lacht über ein Einhandmesser bestimmt nicht, da es schwer erkennbar und schnell einsatzbereit ist. Wer in letzter Zeit den Nachrichten Aufmerksamkeit geschenkt hat, wird gehört und gesehen haben, wie hoch die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamten ist, dass da sich in den Bestimmungen etwas ändert und ernst genommen wird, kann ich nachvollziehen und verstehen, bin halt kein Träumer, eher Realist.

    ;) Matze


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Keine Ahnung, ich weiss nur, dass sich die wirklich kriminellen Subjekte ganz gewiss an das Messerverbot halten werden.

    Bestimmt.

    ...


    ..


    .


    :bash:

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Was sich in 12 Jahren geändert hat, ist die Frage ernst gemeint, oder beziehst du das nur auf deine eigenen Bedürfnisse/ Person?


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Und jetzt darf ich kein Einhandmesser, was für mich Werkzeug und keine Waffe ist, tragen ?


    Halten die da oben uns für total verblödet ?

    Offensichtlich lassen sich "von oben" bürgerliche Freiheiten aller Art, nicht nur im Waffenbereich, immer weiter einschraenken, ohne das es zu Reaktionen kommt.

    Obwohl bei den BEAMTENDEUTSCH man sich echt fragt wer das verfaßt hat.. Einhandmesser. Und was macht die Person die wirklich nur 1 Hand hat ?? Tja unsere Gesetze sind schon echt der Hammer.Die halten uns nicht nur wie verblödet wir sind es auch. Sorry aber ist doch wahr. Das was man mit uns macht und mit uns noch vorhat ist ein VERBRECHEN. :cursing::cursing:

    Wer in letzter Zeit den Nachrichten Aufmerksamkeit geschenkt hat, wird gehört und gesehen haben, wie hoch die Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamten ist, dass da sich in den Bestimmungen etwas ändert und ernst genommen wird, kann ich nachvollziehen und verstehen, bin halt kein Träumer, eher Realist.


    ;) Matze

    • Waffengesetz (WaffG)
    • § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
    • (1) Es ist verboten
    • 1.Anscheinswaffen,

      2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
      3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

    • zu führen.
    • (2) Absatz 1 gilt nicht

      1.für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,2.für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
      3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

  • Keine Ahnung, ich weiss nur, dass sich die wirklich kriminellen Subjekte ganz gewiss an das Messerverbot halten werden.

    Bestimmt.

    ...:bash:

    und somit auch nur eine begrenzte Anzahl unterwegs ist. wer möchte schon amerikanische Verhältnisse und Waffengesetze?


    In diesem Sinne: immer ein Schuss ins Schwarze

    Matze ;)

  • Was sich in 12 Jahren geändert hat, ist die Frage ernst gemeint, oder beziehst du das nur auf deine eigenen Bedürfnisse/ Person?

    Auf die gültigen Gesetze.
    Seit 2008 ist der §42a in Kraft und ausser den Waffenverbotszonen die ausgerufen werden können hat sich zum Thema Messer nichts geändert.
    Daher Frage ich mich was sich denn eurer Meinung nach geändert haben soll? ?(

  • Keine Ahnung, ich weiss nur, dass sich die wirklich kriminellen Subjekte ganz gewiss an das Messerverbot halten werden.

    Bestimmt.

    Das ist zwar in der Ironie eine richtige Aussage, aber jeder Verbrecher hat sich nicht an Gesetze gehalten, sonst wäre er ja kein Verbrecher.
    Mit der Begründung, dass sich Verbrecher nicht an dieses und jenes Gesetz halten werden, darf man ja nicht an der Sinnigkeit des Gesetzes zweifeln. Gäbe es keine Gesetze kann man einen Verstoß auch nicht sanktionieren und es gäbe in der Folge auch keine Verbrecher. Dann braucht sich auch keiner daran halten.
    Das mal im Grundsatz, auch wenn man einige Regulierungen speziell im WaffG durchaus anzweifeln kann, zumindest so, wie es aktuell geschrieben steht.
    Ich sage deswegen, jedes Gesetz muss im Grundsatz so geschrieben sein, dass es jeder Bürger ohne Rechtsbeistand auch verstehen kann. Versteht der Bürger ein Gesetz nicht, kann er es auch nicht befolgen. Dennoch sind Gesetze wichtig. Andernfalls hätten wir einen Staat, wo es niemanden um Verstöße kümmert und jeder macht was ihm gefällt. Es gibt genug Beispiele dieser Staaten. Das wollen wir ja auch nicht.

  • aber jeder Verbrecher hat sich nicht an Gesetze gehalten, sonst wäre er ja kein Verbrecher.

    Deshalb sind alle Menschen die Einhandmesser führen (z.B. Multitool) Verbrecher.
    Hoffentlich wird das endlich streng kontrolliert und durchgesetzt, damit die zunehmenden Messerstechereien aufhören.
    Wäre es nicht noch besser wenn niemand mehr ein Messer mitführen dürfte?
    Ich kann mir nicht vorstellen wozu man so etwas überhaupt braucht? Ich habe noch nie ein Messer mitgeführt und auch nicht vermisst.

  • Warum ist das verboten?Es muß doch einen sachlich einleuchtenden Grund geben?
    Fast jedes Multitool hat doch sinnvollerweise ein Einhandmesser.

    Naja da ich ein 12cm Feststehendes Messer mindestens genausoschnell griffbereit habe keinen einleuchtenden aber ich denke mal das die Einhandmesser bei Straftaten einfach dominiert haben und so verboten wurde.
    Für mich ist es aber weniger Wichtig welchen Sinn die Gesetze haben sondern zu wissen was ich darf.
    Wurde im 4ten Post in diesem Beitrag auch schon erklärt.
    Links legal zu Führen, Rechts Illegal und die Mitte?

    Spoiler anzeigen

    2 Händig zu öffnen und selbst das 47 cm Messer dürfte geführt werden.

  • Hab das Gesetz nicht geschrieben aber wenn du dir das Bild anguckst sind sowohl das 2 Händig zu öffnende Riesen Messer sowie mein little Bowie legal zu führen.
    Links das Einhandmesser mit Federunterstützung aber nicht.
    Möchte ich ein Messer schnell Zugriffsbereit haben pack ich an den Gürtel und habe das Festehende in der Hand.
    Das Einhandmesser muss ich aus der Hosentasche holen und den Flipper betätigen was länger dauert. Daher kannste dir dein Urteil selbst bilden. @Lisastar2000

    Ich bin aber immernoch an Fakten Interessiert was sich denn nun geändert haben soll? @Rechkalov @Matze55 @LeutnantH @wels10

  • Was das Thema Messer betrifft, so ist es im Prinzip einfach. Verbotene Messer außen vor, aber jedes Messer, welches unter dem Führverbot fällt, lässt sich ja mit einer Begründung führen. Diese Begründung hebelt quasi das Führverbot aus. Das ist ja deutlich im Satz 3 dieses § ohne weitere Ausnahme genannt. Allerdings muss sich die Begründung auch eine sein, die sich genau auf die angeführte Tätigkeit bezieht, die im Augenblick ausgeführt wird oder damit im Zusammenhang steht.
    Das bedeutet simpel, der Jäger darf zur Jagd..., der Angler darf beim Angeln..., beim Picknick, usw. Jedoch nicht - ich habe das Einhandmesser dabei, weil ich "mal" einen Apfel schälen will. Weil dieser Grund kann immer und zu jeder Zeit angeführt werden, steht aber nicht im Zusammenhang mit einer unmittelbaren Tätigkeit.

    Kompliziert wird es nur, wenn der Streifenpolizist den § 42a nicht genau kennt, bzw. er den angebrachten Grund nicht akzeptiert. Dann wird die Sache halt zum Streitfall.

    Was die Lagerung zu Hause betrifft. Die Sache mit der sicheren Lagerung, bzw. den Zugriff unberechtigter Personen, bzw. Minderjähriger betrifft nur Waffen. Das ist im § 2 WaffG, Satz 1 genannt. "(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben."
    Das steht aber "Waffen". Somit sind nicht nur Schusswaffen gemeint, sondern alle Waffen. Das beinhaltet auch den (Teleskop)Schlagstock, den E-Schocker, Opas Bajonett, das Luftgewehr usw. Es gibt auch keine Ausnahme, die den Umgang (siehe §1 WaffG) von Waffen bei minderjähriger Personen zu Hause, im Garten ect. gestattet. Außer eben im Schützenverein und zur Jägerausbildung.
    Soweit zu den Waffen. Es finden sich aber eine Menge Messer in jedem Haushalt, die zwar dem Führverbot unterliegen, jedoch auch für Minderjährige aus gutem Grund zugänglich bleiben müssen. Das wäre z.B. das Brot- oder Fleischmesser. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eben nicht jedes größere Messer zur Waffe erklärt, sondern das von den besonderen Messern mit Waffeneigenschaft abgetrennt.
    Das aber nun das lange Brotmesser nicht so ohne weiteres geführt werden darf, ist sozusagen ein Kollateralschaden. Ich warte ja noch immer auf Urteile, die nun eine Aussagekraft betroffener Messer haben, die zum Schleifen, zum Transport zur Jagd usw. geführt wurden.

    Schlussendlich bleibt nur diese Regel für alle Messerfreunde:
    Entweder man führt ein Messer welches unzweifelhaft nicht vom Führverbot betroffen ist oder man wählt genau das Messer für die unmittelbar bevorstehende Tätigkeit aus, die man auch gut begründen kann. In allen Fällen sollte man aber unbedingt Kenntnis vom den §§ 42 und 42a haben, um dann auch eine denkbare Diskussion entgegentreten zu können.

    Schön wäre es, wenn der Gesetzgeber die neu hinzugenomme Ausnahme für waffenrechtlich geprüfte Personen auch im § 42a übernimmt. Da das auch die Bedeutung der Zuverlässigkeit anheben würde, hätte das vielleicht auch einen erzieherischen Effekt für bestimmte Personengruppen.

  • Naja da ich ein 12cm Feststehendes Messer mindestens genausoschnell griffbereit habe keinen einleuchtenden aber ich denke mal das die Einhandmesser bei Straftaten einfach dominiert haben und so verboten wurde.

    Der Grund des Führverbots von Einhandmessern war die gesteigerte Gefährlichkeit von verborgenen Messern (in der Hand), die man blitzschnell einsatzbereit machen kann. Das BKA hatte das damals mit einer Messerstecherei in der Türsteherszene begründet.
    Die Ausnahme von festen Messern ist einfach der Durchsetzbarkeit und der Notwendigkeit geschuldet, weil man eben nicht das Führen jedes Messern verbieten kann. Im Grundsatz ist das auch nachvollziehbar, weil eben in den allermeisten Fällen ein Einhandmesser privat geführt auch nicht notwendig ist, sondern für die privaten Tätigkeiten eben ein "normales" Taschenmesser oder mittleres festes Messer ausreicht. Berufliche oder besondere Tätigkeiten, wie Jäger, Angler, usw. sind ja nicht tangiert.
    Dennoch ist jedes Verbot immer ein Kompromiss, was automatisch unbescholtene Bürger behindert, wie auch nicht jedes Verbrechen verhindern kann. Der Hauptgrund ist auch eher die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur präventiven Abnahme eines Messers in der Öffentlichkeit.

  • Ich war gestern noch im Supermarkt schnell was holen und hatte mein massiges 11,5 cm feststehendes Messer offen am Gürtel.

    Hat kein Svhwein gestört, auch nicht die beiden Polizisten, die sich am Bäckertresen was belegtes geholthaben.

    Ob die das in der Großstadt genau so lässig sehen?

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."