Pistolenarmbrust präsentieren

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.426 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Mai 2020 um 06:28) ist von JMBFan.

  • Man müsste was abgeschlossene Räume für ABs angeht im Zweifelsfall beim BKA oder dem zuständigen Landratsamt anfragen und sich entsprechend schriftlich bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

    Eine Anfrage bei der zuständigen Waffenbehörde macht durchaus Sinn. Wenn von da "grünes Licht" kommt, dann glaube ich nicht, dass etwas passieren kann. Aber leider neigen viele Behörden eher zu restriktiven Auslegungen des Waffenrechts.

    Das BKA ist vielleicht nicht so eine gute Idee, die sind für die waffenrechtliche Einstufung eines Gegenstands zwar die höchste Instanz - nicht aber für allgemeine Fragestellungen zum Waffenrecht.

    Das BKA ist nicht berechtigt, zu allgemeinen waffenrechtlichen Anfragen außerhalb eines Einstufungsverfahrens Auskünfte zu erteilen. Richten Sie solche Anfragen bitte an die für Sie regional zuständige Waffenbehörde oder Vertreter entsprechender Rechtsberufe.

  • Hatte damals Mal meine Sachbearbeiterin drauf angesprochen (gab ja da schon des öfteren Diskussionen über die vorschriftsmäßige Aufbewahrung), bei freien Waffen geht auch ein abgeschlossener Abstellraum, da dürfen dann halt nur Waffen drin sein, sozusagen ein begehbarer Waffenschrank, einen Kleiderschrank könnte man rein technisch ja auch begehen.
    Nur wenn in so einem Abstellraum noch weiteres Gerümpel gelagert wird (Staubsauger, Putzmitteln usw.) und die Waffen einfach dazugestellt werden, könnte es bei einer Kontrolle Fragen geben.
    Ich hoffe dass ich die Aussage so einigermaßen richtig wiedergegeben habe.
    Das mögen andere Sachbearbeiter aber vielleicht auch anders sehen.

  • Das Problem ist (kann sein ... und passiert auch des Öfteren), dass plötzlich mal der Sacharbeiter wechselt - und was dann ?

    Meist zählt dann das zuvor gesprochene Wort, vom vorherigen Sachbearbeiter, genau ZERO !

    Daher (möglichst) sich IMMER ALLES schriftlich geben und bescheinigen lassen ...

  • @5tryc49
    Mache ich nicht gerne aber der Vollständigkeit halber sollte das hier erwähnt werden: "Eine Armbrust muss verschlossen gelagert werden" https://www.waffenrecht.de/aufsaetze/bund…setz-aenderung/ :(
    Was du in deinen 4 Wänden machst ist deine Sache und ob eine PAB gefährlicher ist als das große Küchenmesser.... ||

    Ohne WBK wäre mir das pillepalle.

    Wer eine hat, sollte halt nichts riskiern.

    "Diplomatie ist, jemanden so zur Hölle zu schicken, dass er sich auf die Reise freut."

  • Daher (möglichst) sich IMMER ALLES schriftlich geben und bescheinigen lassen ...

    Ja, eine schriftliche Anfrage ist am besten.

    Eventuell so formuliert, dass man die Behörde über die beabsichtigte Art der Aufbewahrung informiert und um Bestätigung bittet.

    Ist natürlich auch nicht zu 100% sicher, aber die allermeisten Staatsanwälte und Richter würden hier wohl ein etwaiges Verfahren einstellen.

    Trotzdem bleibe ich dabei: Die sicherste Methode ist und bleibt eine Kiste mit einem Vorhängeschloss. Nur da gibt es dann keinerlei Auslegungsspielraum.