Ist doch gut, wenn's klarer definiert ist jetzt. Das schafft mir ein besseres Gefühl, weil Ich weis dass Ich genau nach dem verfahre, was im Gesetz steht. Und mir deswegen keiner was kann. Verschlossenes Behältnis ist verschlossenes Behältnis.
Bei unklarer Definition bin Ich vielleicht der Meinung, oben im Regal reicht - der Bengel knallt den preisgekrönten Gockel vom Nachbarn ab - und der Richter befindet, das war nicht ordnugsgemäß aufbewahrt... MIR ist da eine eindeutige Regelung lieber. Davon ab würde Ich die guten Stücke sowieso nicht offen lagern (Staub). Dann kommt halt noch 'n Schloss für 5€ dran und gut.
Und was ist wenn dein Junior den Kabelbinder mit seiner Kinder-Schere oder mit dem Schlüssel vom Schlüsselbrett das Schoss aufschließt und dann den Gockel vom Nachbarn pierst?
Meinst du dass du dann weniger Ärger hast?
Vor Minderjährigen sichern heißt dass die keinen Zugriff drauf haben, was ist da unpräzise?
Ballett dein Kleiner damit rum, hast du was falsch gemacht!