Ich habe mir das Wochende das Walther Karambit Defence gegönnt.
Da Karambit Messer vom BKA als Waffe eingestuft wurden unterliegen sie einem Führverbot.
Nun besitzt dieses Karambit aber keine Klinge sondern eine Säge. Ich habe gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.
Was meint ihr? Führverbot oder nicht?
Walther KDK Karambit Defence
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Ohne den Feststellungsbescheid zu kennen, vermute ich mal ein Einhandmesser mit Klingenarretierung, die immer dem Führverbot unterliegen.
Generell würde mich die Frage interessieren, ob nicht sogar jedes Karambit als Kampfmesser gilt. Dann auch deswegen das Führverbot. -
Das ist keine Säge, sondern eine Klinge mit Wellenschliff. Unterliegt somit klar dem Führverbot.
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Offenbar müssen wohl alle Karambit mit fester Klinge den Kampfmessern zugeordnet werden. Fraglich wäre dennoch, ob ein Klappmesser ein Kampfmesser sein kann.
https://www.bka.de/SharedDocs/Dow…icationFile&v=1