Welches Messer ist zum "Führen" noch erlaubt. Komische Gesetze und Regelungen
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weiss nix kann nix -
24. September 2017 um 20:07 -
Geschlossen
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"Meines" (Taschenmesserchen :-)) ist dieses hier: (Original) Buck Intrepid. Unverwüstliche Urgewalt. Manchmal weiss ich selbst nicht, ob Beil (oder doch Kampfmesser)...
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Ist das so?
Nun... dann, denke ich, ist es an der Zeit, die Schweißerbrille abtzsetzen - und das Licht anzumachen.
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Ja...was soll ich da (
auf derart qualifiziertes Gesabbel) noch antworten? Fast jeder/zweite Fred, egal von wem, wird ja von Dir so oder in irgendeiner ähnlichen Form kommentiert.
Ich weiß; viel "Beiträge" = viel "Beförderung " ( )...ist offensichtlich...Prämisse.
Quantität geht vor Qualität. Die Leute mit der größten Klappe sind meist die kleinsten Lichtlein... -
Nunja... ich sehe ein Messer.
Ein Beil sieht meiner unmaßgeblichen Meinung nach... ein wenig anders aus.
Aber ich kann mich natürlich irren.
Das ist aber kein Grund persönlich zu werden. Denn wäre es jetzt so ein Ding:
...dann würde ich mich auch fragen - ist das jetzt´n Beil oder ein Messer - oder ein... `Besser´?
Und wo wir gerade so schön bei qualifizierten Posts sind - sowohl mein als auch Dein Klingenwerkzeug sind zum Führen natürlich denkbar ungeeignet - das von LeutnantH im Übrigen auch. Nur, falls da eventuell Unklarheit herrschen sollte...
Denn zum Rumposen haben wir dieses Thema:
Zeigt eure Bajonette, Messerchen,einfach alles was ´ne Klinge ist
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Egal welches Messer man hat. Wenn man es "UNGESETZLICH" benutz gibts Ärger.Zumindest für uns Deutschen. Da verlasse ich mich auf meine Fäuste. Da gibts paar auf die Nuss und dunkel wirds.( brauchte ich Gott sei Dank) lange nicht mehr anwenden
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Braucht der Gegner auch nur unglücklich fallen, dann wars das.
Wie mans dreht und wendet...
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Guten Abend, um meine Zuverlässigkeit nicht zu verlieren (WBK) führe ich nur noch Messer ohne Verriegelung (SlipJoint). Gruß HD
Arretierbar darf ein Messer doch sein.
Nur die Klinge darf nicht länger als 12 cm und nicht einhändig zu öffnen sein.
Dieses Messer, allerdings nachträglich mit einer präzisionsgedrehten Feststellschraube aus gutem Stahl versehen, hab ich fast täglich bei mir. Durch die gute Schraube und teflonbeschichtete Gleitscheiben ist das kinderleicht zu öffnen.
Dank Lansky kann man sich damit rasieren, die Klinge ist 8,5 cm lang.
Der ballige Griff liegt hervorragend in der Hand, hinten habe ich einen Lederschnürsenkel mit "Galgenknoten" dran.
Und, es sieht nicht nach Kampfmesser aus:
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Nur die Klinge darf nicht länger als 12 cm
Bei feststehenden Klingen, bei Foldern ist die Klingenlänge egal.
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Echt? Das wäre mir neu...
Ich dachte immer, die Maximallänge gelte für alle Messer...
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Dachte ich auch.
Mein Gott, haben die es verkompliziert.
Die sollten das WaffG endlich vereinfachen, dann kommts auch nicht immer zu Mißverständnissen…
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Echt? Das wäre mir neu...
(1) Es ist verboten
1.Anscheinswaffen,
2.Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.htmlIst natürlich wieder blöd Formuliert vom Gesetzgeber, wie vieles im §42a...
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Alles klar - danke sehr.
Aber ich denke, ich bleibe beim Opinel...
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Ich führe nur noch Neck Knives, selbst der blödeste Dorfsheriff müsste wissen dass diese kleinen Dinger nicht unter §42a fallen....hoffe ich.
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Da wäre ich nach letzter Meldung nicht so sicher. Denn tatsächlich wurde vor nicht allzulanger Zeit ein Neckknife als verbotener Gegenstand bezeichnet, Die Meldung war sogar mit Foto u d wurde hier irgendwo veröffentlicht.
So denn nicht doppelseitig geschliffen - ds gibt es tatsächlich - sind Neckknifes normalr Messer mit fester Klinge, die unter 12 cm Klingenlänge völlig frei zu führen sind.
Etwas Bedenken habe ich bei Karambit Ausführungen, die als Kampfmesser angesehen werden könnten. Daraus könnte man dann ein Führverbot ableiten. -
Da wäre ich nach letzter Meldung nicht so sicher. Denn tatsächlich wurde vor nicht allzulanger Zeit ein Neckknife als verbotener Gegenstand bezeichnet, Die Meldung war sogar mit Foto u d wurde hier irgendwo veröffentlicht.
So denn nicht doppelseitig geschliffen - ds gibt es tatsächlich - sind Neckknifes normalr Messer mit fester Klinge, die unter 12 cm Klingenlänge völlig frei zu führen sind.
Etwas Bedenken habe ich bei Karambit Ausführungen, die als Kampfmesser angesehen werden könnten. Daraus könnte man dann ein Führverbot ableiten.Der Fall ist mir bekannt, das war aber was anderes. Da war ein vorlauter Bengel der den Cops dumm gekommen ist und um ihm einen rein zu würgen haben sie sein Neck Knive kurzerhand zum Faustmesser deklariert.
Ich glaube Kerambits wurden vom BKA zu "Kampfmessern" erklärt, also Führverbot.
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Das sind diese Klappsicheln, oder?
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Das sind diese Klappsicheln, oder?
Genau, gibts aber auch feststehend.
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Naja, die Dinger haben schon eher etwas von - was weiß ich - etwas zum Ausweiden oder so.
Da kann ich das verstehen - vernünftig was schneiden kann man damit sicherlich nicht...
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Zum öffnen von Kartons sind die bestimmt super. Aber dann hörts auch auf, vielleicht noch gut für die Vitrine.
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