Vogelschreck (PM I) legal nach Deutschland importieren?

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 30.718 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. August 2017 um 05:56) ist von Knallebum.

  • Hallo Foraner,

    ich habe von Pulverfischer (Hechingen) und Zink (Cleebronn) erfahren, dass Vogelschreck der Kategorie PM I legal nach Deutschland importiert werden dürften. Offenbar handelt es sich dabei um eine Angleichung an europäisches Recht. Es komme dabei auf die Bestempelung mit PM I an. Die Kategorie IV ist weiterhin MES-plichtig.
    Auf meine Frage, weshalb Hersteller und Händler darauf nicht reagieren und Vogelschreck nun massenhaft auf den ausgehungerten deutschen Markt werfen, entgegnete dieser in etwa: Wir haben die Befürchtung, dass, sollte die Politik darauf aufmerksam werden, die BAM auch ein Verbot von PM I Vogelschreck erlassen wird. Dazu reicht es, wenn Vogelschreck in Fußballstadions oder bei Demonstrationen eingesetzt werden -wovon man ausgehen kann" ferner sei juristisch auch zweifelsfrei geklärt, dass der Import von PM I Vogelschreck z.B. von Österreich nach Deutschland legal sei. PM I und PM IV sind identisch; sie unterscheiden sich nur in der Bestempelung.
    Auch bestätigte mir der Herr von Zink, dass der Herstellerverband keine Juristen unterhält bzw. keine Anstrengungen macht, ein Urteil von einem hiesigen Verwaltungsgericht zu erreichen, demzufolge die BAM Vogelschreck PM I nicht verbieten könne und insofern EU-Recht in dieser Sache und in Deutschland Vorrang habe. Aktuell scheint die BAM wohl die Möglichkeit zu haben die EU-Rechtsangleichung bzw. das jetzt für Deutschland geltende EU-Recht durch ein Verbot zu vereiteln.

    Sollte das stimmen, müssten Hersteller und Händler ein sehr großes wirtschaftliches Ineresse daran haben, die Vorrangsfrage BAM-Verbotsmöglichkeit <--> EU-Recht gerichtlich klären zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass, sollte das Urteil eines deutschen Verwaltungsgericht die Verbotsmöglichkeit der BAM für zulässig erklären, dieses Urteil vor dem EuGH letztinstanzlich überprüfbar ist.

    Weiß jemand von Euch mehr? Bestenfalls kann jemand auf einschlägige Gesetze, Verodnungen, Entscheide u.ä. verweisen?


    Beste Grüße

    WDW

  • So viel Text und so viel Zeit. PM1 VS? Aber sicher. Sind dann entweder Ratter oder Pfeifer.

  • So viel Text und so viel Zeit. PM1 VS? Aber sicher. Sind dann entweder Ratter oder Pfeifer


    Wie in meinem Eingangspost bereits geschrieben steht, hat ein Mitarbeiter von Zink ausgesagt: "PM I und PM IV (Vogelschreck) sind identisch; sie unterscheiden sich nur in der Bestempelung".

    Zunächst ist abzuklären, ob das, was der Mitarbeiter von Zink sagt, auch richtig ist. Wir (Die sicher vorhandenen Vogelschreckfans in diesem Forum) müssen uns sicher werden, dass das stimmt. Immerhin droht sonst ein Verstoß gegen des WaffG. Sachdienlich sind einschlägige Gesetze, [...] am betsen mit deren Fundstellen (Bundesgesetzblatt u.ä.)
    Wenn es stimmt, müsste kurzum Irgendwo etwas stehen wie: "PM I Stempel" (Tatbestandsvoraussetzung) Import in die Bundesrepubl9k Deutschland legal (Rechtsfolge)

    Wie gesagt halten sich Hersteller und Händler mit dem Verkauf in Deutschland zurück aus der wohl sehr berechtigten Furcht, dass recht rasch ein Verbot angestrengt würde (Quelle: Zink Mitarbeiter)

    Nachdem das mit der Legalität zweifelsfrei feststeht, ist die Frage, wo man im Ausland PM I Vogelschreck erwerben kann. Soweit ich weiß, kann es dem gesamten an Deutschland grenzenden Ausland egal sein, ob PM I oder was auch immer gestemeplt ist, da die Vogelschreck ohnehin frei ab 18 kaufen dürfen. D.h. man müsste bei diesen Händlern direkt anfragen, ob sie PM I Vogelschreck im Sortiment haben.

    Einmal editiert, zuletzt von WhoDaresWins (27. August 2017 um 11:13)

  • Die Aussage mit der Befürchtung eines Verbotes ist für mich nicht sehr plausibel. Wenn jemand mit Vogelschreckern
    Mist bauen will, spricht sich die Legalität der selbigen in diesen Kreisen sowieso in Windeseile rum. Wobei das
    führen der dazugehörenden "Abschußmöglichkeit" bei öffentlichen Veranstaltungen (Stadion, Demo usw..) ebenfalls
    verboten ist, diese aber ganz normal angeboten werden.

    Als Händler würde ich mir da eher die Frage stellen, wie viele kann ich bis zum eventuellen Verbot davon verkaufen?

  • Die firma Funke fertigt zur Erläuterung Vogelschreck mit Ce zulassung bei dem man bezüglich der Legalität in der BRD in Zweifel kommt. Besser man riskiert nichts, meiner Meinung nach.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Zitat von Caramba

    Leider nicht legal zu importieren bzw zu verwenden, da in Brd als Munition eingestuft.

    Danke Dir dafür.

    Somit scheint die Rechtslage zumindest vorläufig eindeutig zu sein -die BRD bleibt bei ihrer Extrawurst.

    Ich habe dennoch eine E-Mail an Zink geschickt, in der ich um Nennung einer Rechtsgrundlage für die Auffassung >VS mit PM I Stempel dürfen legal in BRD importiert werden> gebeten habe. Mal sehen, was die antworten. Möglicherweise hat der Zink Mitarbeiter noch keine Kenntnis von der Feststellung des LKA RP gehabt.



    Hier wird es juristisch interessant!

    Es liegt eine Richtlinie der EU vor. Der Erlass einer EU-Richtlinie erfolgt durch den europäischen Gesetzgeber. Nachdem die Richtlinie erlassen wurde, erhalten die Mitgliedsstaaten einen Umsetzungsauftrag. Innerhalb der Umsetzungsfrist müssen sie nationales Recht so umändern bzw. Gesetze neu erlassen, um die Richtlininie in nationales Gesetz umzusetzen. Allerdings haben die Mitgliedsstaaten dabei einen sog. Umsetzungsspielraum, d.h. sie brauchen die Richtlinie nicht 1:1 Umsetzen. Fraglich bleibt, ob die totale Nichtumsetzung eines Richtlinienbestandteils durch den Umsetzungsspielraum gedeckt ist; dies ist gerichtlich überprüfbar. Deutsche Gerichte sind verpflichtet, soweit wie möglich die Vorgaben einer EU-Richtlinie zu berücksichtigen. Ist der betreffende Gesetzesbereich, hier also das WaffG, bereits national geregelt und sieht eine EU-Richtlinie ebenfalls Regelungen für diesen Gesetzesbereich vor, müssen deutsche Gerichte versuchen, der EU-Richtlinie Vorrang zu geben.
    Hersteller und Händler müssten demnach eine Entscheidung von einem deutschen Verwaltungsgericht erwirken, die eine Harmonisierung an die betreffende EU-Richtlinie erzwingt. Das ist der verbleibende Hoffnungsschimmer.

  • Hier ist mal ein Link zu den Vogelschreck von Funke:

    http://www.pyromarket.pl/shop/silvester…birdbanger.html

    Funke verkauft Vogelschreck mit PM I Zulassung in Deutschland. Wenn man die Verpackung mit dem Zoom betrachtet, steht da kein Wort von MES-pflicht.

    Zusammenfassend:

    Zink sagt, es sei legal. Sie halten sich mit dem Verkauf aber zurück aus Angst, der freie Verkauf könnte endgültig verboten werden.

    Das LKA RP sagt: Es bleibt MSE-pflichtig und Vogelschreck seien als PM II zu klassifizieren

    Funke Feuerwerk verkauft PM I Vogelschreck frei ab 18 Jahren in der BRD. Vielleicht historische Bestände?

    ...Kompliziert

  • Die sind aber nicht mit denen hier zu vergleichen, so kenne ich sie noch aus den 90ern bis Anfangs 2000, und die sind munitionserwerbsscheinpflichtig:

    Ich weiß es nicht mehr genau, man durfte sie glaube ich noch verschießen an Silvester, oder auch nicht ( wen juckte das auch ), auf jeden Fall brachte sie mir ein Kollege aus dem Elsaß mit.

    Da war auch nix mit bunten Effekten, das war Sprengstoff ! :D

    Kann mich an ein Jahr Silvester erinnern wo nebenan auf einer Party Mülltonnen aus der ganzen Straße gekapert wurden, reingehalten mit dem Zeug, kein Eimer hatte danach mehr einen Boden !

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
    Status Quo, die Datenpflege der Signatur ist zu zeitintensiv :D

  • Heiße Luft, hergestellt in Italien :D

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
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  • Das hat weder was mit polnischem Shop noch mit Herstellung in Italien zu tun!
    Die Dinger haben keine PMI-Zulassung, sondern eine (CE)-P1-Zulassung. (P1 - sonstige pyrotechnische Gegenstände, wie z.B. Signalmittel etc.) Das ist ein himmelweiter Unterschied. Und das man diese 15mm als P1-Produkt zulassen kann ist laut entsprechender europäischer Normal sehr wohl möglich. Problem in Deutschland ist halt, dass sämtliche pyrotechnischen Effekte, die dazu bestimmt sind aus einer Waffe abgeschossen zu werden eine PM-Zulassung brauchen, da dort das WaffG greift und eben nicht das SprengG bzw. die SprengV. Eine CE-Zulassung wie bei "normalen" Feuerwerkskörpern reicht nicht. Da liegt der Hund begraben. In anderen europäischen Ländern ist das nicht so das Problem. Und dann würden die Dinger logischerweise wieder in PMII fallen.
    Das haben wir im Feuerwerksforum ewig durchgekaut inkl. Rückfrage an die BAM.

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

    Einmal editiert, zuletzt von tribun77 (27. August 2017 um 16:38)

  • Nicht wirklich. Da die Dinger überhaupt keine PM-Zulassung haben, darfst die überhaupt nicht aus einer Waffe verschießen.

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Gut hab ich mir fast gedacht. Damit waere die Seifenblase so mancher Kindskoepfe wieder geplatzt.

    So drastisch sollte man das nicht sagen. Wir haben ewig drüber diskutiert. (inkl. Usern die Ahnung von der Materie haben) Und selbst die BAM hat Monate gebraucht um darauf zu antworten. Wahrscheinlich waren die sich anfangs auch nicht 100%ig sicher wie das nun zu handhaben ist.

    Also nochmal, das Produkt hat eine völlig legale CE-P1-Zulassung. Aber in Deutschland, aufgrund des WaffG nicht legal verschießbar.

    Gesendet außerhalb des Raum-Zeit-Kontinuum...

  • Das Thema gärte im feuerwerksforum und war berechtigt. Mit kindsköpfen zu argumentieren finde ich unpassend. Fakt ist mit der Eu Harmonisierung ändert sich einiges und so manches wird nebulös.

    Geduld ist die Waffe des Gescheiten

  • Argumentation? Tschuligung ist doch so.Das ganze Jahr nur Boeller im Kopf wie 13 Jaehrige.
    Ich mein ist was anderes in nem Feuerwerkforum wo Berechtigte mit Pyroschein sich austauschen, die damit ihr Geld verdienen, wie in nem Forum testosterongesteuerter mit SSW. Nicht falsch verstehn es ist weis Gott nur ein kleiner Teil, aber ist wohl nicht umsonst Tabuthema und hier nicht gern gesehn.
    Ist hier halt ein Forum fuer frei Waffen und nicht fuer Feuerwerk ...

  • Und da sich viele die SSW's nicht nur zum schönen Anschauen in die Vitrine stellen sollte auch mal ein Beitrag über "Munition" angebracht sein, ansonsten einfach "überlesen" und gut ist.

    Die Wichtigsten: FWB 300s, Walther LGU, Weihrauch HW95, Weihrauch HW30S, Diana 350 N-Tec Magnum, Diana P1000 Evo TH, GSG M11, Hämmerli AirMagnum 850, Weihrauch HW45 Silver Star, Diana LP8 Magnum Tactical, Zoraki HP-01, WLA, WLA Duke, diverses Co2 Geraffel und Heißgaser
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