Hallo Foraner,
ich habe von Pulverfischer (Hechingen) und Zink (Cleebronn) erfahren, dass Vogelschreck der Kategorie PM I legal nach Deutschland importiert werden dürften. Offenbar handelt es sich dabei um eine Angleichung an europäisches Recht. Es komme dabei auf die Bestempelung mit PM I an. Die Kategorie IV ist weiterhin MES-plichtig.
Auf meine Frage, weshalb Hersteller und Händler darauf nicht reagieren und Vogelschreck nun massenhaft auf den ausgehungerten deutschen Markt werfen, entgegnete dieser in etwa: Wir haben die Befürchtung, dass, sollte die Politik darauf aufmerksam werden, die BAM auch ein Verbot von PM I Vogelschreck erlassen wird. Dazu reicht es, wenn Vogelschreck in Fußballstadions oder bei Demonstrationen eingesetzt werden -wovon man ausgehen kann" ferner sei juristisch auch zweifelsfrei geklärt, dass der Import von PM I Vogelschreck z.B. von Österreich nach Deutschland legal sei. PM I und PM IV sind identisch; sie unterscheiden sich nur in der Bestempelung.
Auch bestätigte mir der Herr von Zink, dass der Herstellerverband keine Juristen unterhält bzw. keine Anstrengungen macht, ein Urteil von einem hiesigen Verwaltungsgericht zu erreichen, demzufolge die BAM Vogelschreck PM I nicht verbieten könne und insofern EU-Recht in dieser Sache und in Deutschland Vorrang habe. Aktuell scheint die BAM wohl die Möglichkeit zu haben die EU-Rechtsangleichung bzw. das jetzt für Deutschland geltende EU-Recht durch ein Verbot zu vereiteln.
Sollte das stimmen, müssten Hersteller und Händler ein sehr großes wirtschaftliches Ineresse daran haben, die Vorrangsfrage BAM-Verbotsmöglichkeit <--> EU-Recht gerichtlich klären zu lassen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass, sollte das Urteil eines deutschen Verwaltungsgericht die Verbotsmöglichkeit der BAM für zulässig erklären, dieses Urteil vor dem EuGH letztinstanzlich überprüfbar ist.
Weiß jemand von Euch mehr? Bestenfalls kann jemand auf einschlägige Gesetze, Verodnungen, Entscheide u.ä. verweisen?
Beste Grüße
WDW