Vorderlader - Beschuss?

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 3.070 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. März 2017 um 11:27) ist von Floppyk.

  • Muss ein Vorderlader zwingend Beschusszeichen tragen?
    Ein offensichtlicher Nachbau-VL. für ein Dekomodell scheint die Fertigung einfach zu gut zu sein, zumal ein Zündloch bei dem Steinschloss vorhanden ist. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen bekanntlich nicht ohne gültigen Beschuss in den Handel gelangen, aber wie verhält sich das bei erlaubnisfreien Vorderladern, zumal der Selbstbau bei VL mit Funkenzündung zulässig ist.

  • floppy wenn ein vl mit beschuß älter wird gilt doch auch der beschuß nicht mehr und die dinger werden gehandelt.

    es gibt aus indien ganz tolle vl nachbauten mit allen stempeln etc.
    die bekommt man beschossen oder nicht beschoßen gekauft.
    in letzter zeit wieder preussische waffen aus indien.

    gruß edwin

    INVICTUS

  • Ich trage mich ja auch mit dem leisen Gedanken,
    mir so einen Bausatz zu kaufen und primär
    mal als individuelles Dekostück an die Wand zu hängen.
    Bei einem Bausatz würde ich ja die Endmontage durchführen,
    wäre also schon Teil des Herstellungsprozesses.
    Ist man damit schon Hersteller im Sinne d. WaffG?
    Wie kann ich letztlich nachweisen dass das historische
    Vorbild von vor 1871 stammt?
    Falls ich doch einmal den Schwarzpulverschein machen
    sollte und dann vielleicht auch mal schiessen möchte,
    brauche ich welche Dokumente für den Gang zum
    Beschussamt?
    Und wie darf ich Schwarzpulver überhaupt Daheim lagern?

    Fragen über Fragen, aber nirgendwo kann man etwas konkret
    nachlesen...

  • floppy wenn ein vl mit beschuß älter wird gilt doch auch der beschuß nicht mehr und die dinger werden gehandelt.

    Das stimmt so nicht. Der Beschuß für eine Waffe für den scharfen Schuß gilt immer, egal ob Vorderlader oder Ar15. Es sei denn, die Waffe wird bearbeitet, dann ist ein Neubeschuss fällig.

    Anders ist es bei Böllern (nicht scharfer Schuß), die müssen alle 5 Jahre neu beschossen werden.


    Bei einem Bausatz würde ich ja die Endmontage durchführen, wäre also schon Teil des Herstellungsprozesses. Ist man damit schon Hersteller im Sinne d. WaffG?

    Nein Du bist nicht der Hersteller, da Du nur unwesentliche Teile bearbeitest.


    Falls ich doch einmal den Schwarzpulverschein machen sollte und dann vielleicht auch mal schiessen möchte, brauche ich welche Dokumente für den Gang zum Beschussamt?

    Das Beschussamt hat mit dem Schwarzpulverschein nichts zu tun. Die Läufe der Vorderladerbausätze sind schon beschossen. Alles was nicht beschossen ist kommt ohne Zündlochbohrung in den Handel.


    Und wie darf ich Schwarzpulver überhaupt Daheim lagern?

    Das wird Dir im Lehrgang gesagt und Du must es dann der Behörde zeigen. Das ist von Behörde zu Behörde etwas unterschiedlich. Maximal darfst Du ein Kilo lagern. Eckdaten ist meist festgeschraubter Schrank (nicht Tresor) in einem nicht ständig bewohnten Raum (Küche, Bad, Balkon, separater Keller, ohne offene Zündquellen (Gasherd, Gastherme), mit Druckentlastungsöffnung (Fenster).

    Fragen über Fragen, aber nirgendwo kann man etwas konkret nachlesen...

    Es gibt dazu unendlich viel.

    Hier kannst Du was darüber lesen.

    Jeder Wiederlader kann Dir was dazu sagen, Du must für den Schein sowieso Mitglied in einem Schützenverein sein....

  • @Akula Allerbesten Dank für die ausführliche Antwort! :thumbsup:

    Du must für den Schein sowieso Mitglied in einem Schützenverein sein....

    Na ahnte ich doch das es mal wieder einen Haken hat...

    Allerdings schreibt die Stadt Köln Hier

    Bedürfnis für die Erlaubnis
    Sie müssen einen
    tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird
    zum Beispiel einem Sportschützen oder einer Sportschützin eine
    Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er oder sie dort als aktives
    Mitglied einer Erlaubnis bedarf. Als Inhaber einer Waffenbesitzkarte
    oder eines Jagdscheins oder als Besitzer eines Vorderladers liegt diese
    Voraussetzung gleichfalls vor.

  • Allerdings schreibt die Stadt Köln

    Ich sag ja: Von Land zu Land unterschiedlich, teilweise auch von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter. Da hilft wirklich nur fragen.

    Hier in Berlin darfst Du ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung, Vereinszugehörigkeit, erste Hilfe Kurs noch nicht einmal die entsprechenden Lehrgänge (Wiederladen, Böllern, Schwarzpulverschießen) mitmachen. Bei Lehrgang und Prüfung ist stundenweise immer auch einer von der Behörde enwesend, der auch teilweise persönliche Gespräche mit den Teilnehmern führt.

    Und glaub nicht, das die hier meiner Unbedenklichkeit von der WBK trauen. Oh nein, das wurde 6 Wochen lang alles nochmal überprüft, weil für Waffen ist das LKA bei uns zuständig und für Pulver das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi).

  • Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss bei allen Lehrgängen nach dem Sprengstoffrecht schon bei Beginn des Kurses vorliegen. Das geht aus § 34 der 1. SprengV hervor.
    Ebenso hat die Behörde einen Pflichtbeisitz bei der Prüfung und darf auch ggf. eine mündliche Prüfung der Teilnehmer anordnen.
    Beides ist somit keine Eigenart Berlins, sondern gilt bundesweit.

    Aber von einem Erste-Hilfe Nachweis höre ich das erste Mal. Der wird weder im Spreng- noch im Waffenrecht gefordert. Er wird aber bei der Ausbildung zum Schießleiter der Verbände gefordert.