Schreckschusswaffen über PAYPAL bezahlen- erlaubt oder nicht?

Es gibt 8 Antworten in diesem Thema, welches 4.880 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Oktober 2016 um 15:18) ist von Schiesser.

  • Hallo,

    aufgrund eines Betrugsfalls auf Egun habe ich bei Paypal angefragt, ob die Bezhalung von Schreckschusswaffen gegen die Nutzungsrichtlinien verstößt.

    Hier wurde ja bereits in anderen Threads darüber diskutiert, ob es zulässig ist oder nicht.

    Ich kopiere einmal die Antwort von Paypal in diesen Thread (Kurzfassung: es ist erlaubt!)

    "Sehr geehrter Herr ****,

    Vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Gerne teilen wir Ihnen mit, dass wie von Ihnen aufgeführt, Schreckschusswaffen nicht gegen die Nutzungsrichtlinien von PayPal verstoßen.

    Bitte beachten Sie aber, dass ggfs. dem Kauf bzw. Verkauf zugehörige Artikelinformationen und Transaktionsdetails eindeutig den Verkauf bzw. Kauf einer Schreckschusswaffe deutlich machen sollten, um Verwechslungen mit WBK-pflichtigen Schusswaffen zu vermeiden.

    Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Kauf und Verkauf von Platzpatronen für u.a. Schreckschusswaffen mit PayPal nicht erlaubt ist, da diese Explosivstoffe enthalten.

    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Abteilung für Nutzungsrichtlinien unter euaup@paypal.de.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ina Volbracht
    PayPal, Brand Risk Management"

    2 Mal editiert, zuletzt von Kai78 (14. Oktober 2016 um 20:47)

  • Wenn PayPal das geantwortet hat dann speichern und sich im Notfall darauf berufen.

    Eigentlich kenne ich es so das alles was mit Waffen zu tun hat ganz böses Hundepfui ist.

    Egal wie dicht du bist Goethe war Dichter


  • Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Kauf und Verkauf von Platzpatronen für u.a. Schreckschusswaffen mit PayPal nicht erlaubt ist, da diese Explosivstoffe enthalten.

    Schreckschusswaffen erlaubt, Munition nicht erlaubt. Diese Logik erschließt sich mir nicht so recht. Paypal kommt doch mit diesen "extrem gefährlichen" Explosivstoffen überhaupt nicht in Kontakt. Hab noch nie gehört, dass ein PayPal-Konto beim Bezahlen von Munition explodiert ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Mars2014 (15. Oktober 2016 um 10:41)

  • Waffen Ostheimer benutzt z.B. kein Paypal aus folgendem Grund:

    Zitat von Waffen Ostheimer ( http://www.waffenostheimer.de/no-paypal/ )

    mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln,
    Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen
    Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen,
    (b) Drogenutensilien, (c) Artikeln, die Andere ermutigen, fördern,
    erleichtern oder anweisen, sich illegal zu betätigen, (d) gestohlenen
    Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (e) Artikeln,
    die Hass, Gewalt oder die finanzielle Verwertung eines Verbrechens
    begünstigen, (f) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (g)
    Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit
    oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen jeder
    Rechtsprechung verletzen, (h) bestimmten sexuell orientierten
    Materialien oder Diensten, (i) bestimmten Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör, Munition, Waffen oder Messern zu tun haben,


  • So wie ich das sehe, ist es kein Problem, solange es keine scharfen Waffenteile sind. Ich habe schon des Öfteren über egun auch per Paypal gezahlt. In einem Fall ging es um eine CO2 Pistole die undicht war. Käuferschutz wurde eingeschaltet, Paypal hat das Geld zurücküberwiesen, obwohl explizit nachgefragt wurde, um was für ein Produkt es sich handelt. Dürfte also bei SSW ebenfalls kein Problem sein.

    In dem zitierten Text von Paypal steht ja auch nur "bestimmte" Waffenteile. Da haben wohl einige wieder mal diese Formulierung zu großzügig ausgelegt, wie das meistens hier der Fall ist..

  • Ich habe über ebay mehrmals Zielfernrohre verkauft, gab nie ein Problem. Aber als ich dann einen Schalldämpfer für ein Luftgewehr verkaufen wollte, ist mein Angebot gelöscht worden. Die sind in der Beziehung genau so komisch wie paypal.

  • Waffen Ostheimer benutzt z.B. kein Paypal aus folgendem Grund:

    Zitat von Waffen Ostheimer ( http://www.waffenostheimer.de/no-paypal/ )

    (i) bestimmten Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör, Munition, Waffen oder Messern zu tun haben,


    Da zitiert Waffen Ostheimer die Paypal Nutzungsrichtlinie von 2012.

    Die 2015er Richtlinie lautet in dem Punkt so:

    (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben.

  • Nun ja, die freien Waffen unterliegen im Handel ja keinen gesetzlichen Bestimmungen ausser der Volljährigkeit.
    Gem. den Nutzungsbedingungen v. PayPal muss man Volljährig sein um PayPal nutzen zu können, nutzen zu dürfen.
    Was ich also lt. Waffengesetz in Deutschland frei erwerben und bezitzen darf, kann ich auch mit PayPal bezahlen.
    Was mich an der PayPal-Richtlinie stört ist das die "Salvatorische Klausel" fehlt.
    ..."falls eine der Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen sollte, wird hierdurch nur diese Bestimmung, nicht aber das gesamte Regelwerk ungültig"...
    Das stimmt mich etwas nachdenklich, denn meine Bürgerlichen Rechte darf PayPal eigentlich nicht beschneiden...