Rechtliche Situation Armbrustschießen?

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Mai 2016 um 10:17) ist von kreuzbogen.

  • Also soweit ich weis haben Feldarmbrüste nur eine Spannkraft bis 43 kg.
    So gut wie alle Recurve oder Compounds sind da deutlich drüber..

    Ah, jetz hab ich was gelernt, das wusst ich nicht :thumbup:

  • Ich wollte ja auch keine verbindliche Rechtsberatung! Sondern nur wissen ob ich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich außerhalb eines zugelassenen Schießstandes schieße.


    Schießen ohne Erlaubnis ist m.W. eine OWI, sofern nicht andere Tatbestände dazu kommen.

    Werde kommende Woche aber noch beim Landeskriminalamt in München anfragen. Und mir da auch schriftlich, per Mail was geben lassen. Das druck ich mir dann aus und nehm es einfach zum schießen immer mit. Dann hab ich was in der Hand, falls es doch mal Probleme mit einem der Gesetzeshüter geben sollte..


    Das kannst dir sparen. Die dürfen keine Rechtsberatung geben, worauf du dich später berufen könntest.

  • Ich wollte ja auch keine verbindliche Rechtsberatung! Sondern nur wissen ob ich eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehe, wenn ich außerhalb eines zugelassenen Schießstandes schieße.


    Naja, es geht um mehr als die Straftat oder Ordnungswidrigkeit. Eher darum, das es Dir gutgeht, Deiner Umgebung und den Armbrustschützen, auf die sowas evtl. kollektiv zurückfällt.

    Zum Schießen im Wald hat FloppyK schon was gesagt. Kriegt die Polizei einen Anruf, das da einer im Wald schießt, geht die Post ab.

    Befriedetes Besitztum war erwähnt, d.h. deutlich erkennbar gegen fremdes Betreten abgegrenzt. Zustimmung des Nutzungsrechtinhabers ist ein weiteres Muß.

    Wenn Deine Pfeile im öffentlichen Bereich landen können, begehst Du eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das erlaubt der Polizei die Untersagung und ggf. die Mitnahme der Armbrust. Hinzu kommt Deine zivilrechtliche Haftung, wenn jemand von Deinem Pfeil einen Schaden erleidet.

    Die Herrichtung zum Schießen sollte nur vorübergehend sein. Die Diskussion darüber, was das heißt, wird meist bestimmt von "der deutsche Gartenzwerg besteht auf einem Urteil, damit er über dessen Inhalt weiterheulen kann" - Strategen. ;)

    Andreas

  • Die Diskussion darüber, was das heißt, wird meist bestimmt von "der deutsche Gartenzwerg besteht auf einem Urteil, damit er über dessen Inhalt weiterheulen kann" - Strategen.

    Wieso sich im Internet von zumeist nicht minder Ahnungslosen "beraten" lassen, forenbekannte Trolle füttern, oder bei Behörden nach Verboten betteln gehen, anstatt die nächsten Bogensportvereine aufzusuchen oder in Frage kommende Sportverbände zu kontaktieren?

    Vereinsmäßige Angebote für den Armbrustsport sind ja angeblich nicht überall leicht zu finden, aber auf jeden Fall führt dieser Weg am ehesten in die sportliche Praxis und zur Freude am Armbrustsport. --- Vorausgesetzt, ein Interesse am Freizeitsport mit Pfeil und Horizontalbogen besteht tatsächlich ;)

    Verweise siehe gepinnte Threads in dieser Rubrik.


    Sportliche Grüße

    Andreas

    2 Mal editiert, zuletzt von kreuzbogen (2. Mai 2016 um 10:36)