Hallo liebe co2air.de Gemeinschaft!
Ich hätte ein paar Fragen die mehr oder weniger das WAffengesetzt betreffen. Eines vorweg: ich wohne in Österreich, und mir ist klar das das Deutsche und Österreichische Waffengesetz nicht deckungsgleich ist.
Leider konnte ich noch kein derartig großes und professionelles Forum wie dieses hier österreichischer herrkunft finden deswegen frage ich hier. Vielleich findet sich ja der eine oder andere kompetente Landsmann
Zu meinen Fragen:
Ist es erlaubt für Schreckschusswaffen Schalldämpfer, Kompensatoren u.Ä. SELBST herzustellen, oder braucht man dazu eine Büchsenmacherlizenz oder was auch immer (es geht nur um freie Wffen! Waffen, Schalldämpfer usw brauchen in AT meines wissens nach weder "F" noch "PTB" stempel/Prüfzeichen)?
Wie schaut das Ganze bei Luftdruck/Co2 Waffen aus (falls hier ein Unterschied besteht)?
Bzw was,das in diese recht allgemeine Frage fällt ,wäre erlaubt,und was nicht?
Wo liegt in AT das limit für die kinetische mündungsenergie (Eo) freier Waffen? In DE sind es 7,5Joule + "F" stempelung, oder?
Ich hoffe irgendjemand kann mir diese Fragen beantworten
...und ich hoffe weiters meine Fragen erwecken nicht den Anschein fahrlässiger und illegaler verwendung von Freien Waffen meinerseits.
mfg romeyo