Einsteckläufe für Vorderlader - frei ab 18 oder nicht?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 2.646 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (12. August 2010 um 16:22) ist von Eastwood.

  • Ich habe im Web ein Angebot zu einem Einstecklauf gefunden, mit dem sich Rundkügelchen aus einer Perkussions-Vorderladerpistole verschießen lassen. Der Antrieb erfolgt dabei nur durch die "Kraft" des Zündhütchens. Klingt ganz interessant, aber ist sowas frei ab 18? Ich sehe da keinen Hinweis auf eine EWB, und es gibt ja auch fertige Vorderlader, welche bereits ab Werk (ausschließlich) für das Verschießen dieser 4,5 (4,4?) mm Rundkugeln per Zündhutchen ausgelegt sind. Allerdings weiß ich auch, dass Einsteckläufe seit einigen Jahren EWB-pflichtig sind.
    Betrifft das alle Arten von Einsteckläufen, also auch die für Vorderlader? ?(

  • Die sind FREI, aber das bringt meist nicht den gewünschten Erfolg...ich hab meine wieder verkauft!
    EDIT:
    Die für Kurz+Langwaffen(Nitro) sind eintragungspflichtig!

    Haenel, what else?

    Einmal editiert, zuletzt von daron01 (11. August 2010 um 18:55)

  • Wieso? Zu unpräzise?

    waren sie bei mir jedenfalls...dann lieber eine VL-Waffe die schon in
    .177 hergestellt wurde! Desweiteren steckte auch ab und an mal die Kugel
    fest....aber vielleicht haben hier andere User entsprechende
    Erfahrungen mit den "Läufchen" gemacht ?(

    Haenel, what else?