KWS Adressänderung beim Umzug?

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 1.207 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. April 2010 um 12:22) ist von fornika.

  • Wende Dich an die für Dich zuständige neue Waffenbehörde. Die neue Behörde trägt auf dem KWS den neuen Wohnort ein.
    Es besteht m.W. zwar keine Meldepflicht bei der früheren Waffenbehörde, aber ein kurzes formloses Schreiben über den Wohnungswechsel mit neuer Anschrift ist sicherlich sinnvoll.

    Gebe mal Bescheid, ob und wieviel Gebühren das gekostet hat. Würde mich mal interessieren.

  • als ich meinen zweitwohnsitz (also meinen deutschen) von dresden nach leipzig verlegt habe, habe ich dort mal mit dem ordnungsamt telefoniert...deren antwort: nochmal 50 euro, neuer schein :confused2:

    also hab ich gesagt nein danke und habe weiter meinen mit alter adresse^^

    o
    L_
    OL
    this is Schäuble. copy Schäuble into your signature to help him on his way to überwachungsstaat.

  • Hi,

    ich bin ja auch vor kurzem umgezogen.
    Auf dem Amt hier sagte man mir auch warum ich 50 Euro ausgeben wolle wenn es nicht nötig ist.
    Denn der KWS ist ja eh nur mit dem Perso gültig.
    Da steht ja die neue Adresse.

    Ich habe es dann sein lassen.

    Gruß Christian

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  • Danke für eure Antworten.....
    Ich bleibe quasi im selben Ort und ziehe nur ein paar Straßen weiter.
    Da der KWS nur in Verbindung mit dem Perso gültig ist und ich den Perso umschreiben lassen werde, passt das ja dann hoffentlich. Ich werde mich aber beim "Ummelden" mochmal erkundigen......

    MfG, Fornika.

    Einmal editiert, zuletzt von fornika (21. April 2010 um 17:29)