§§ Neues WaffG erlaubt Schalldämpfer?

Es gibt 52 Antworten in diesem Thema, welches 7.883 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Mai 2003 um 18:06) ist von Old_Surehand.

  • Hallo CO2er,

    die Veteranen im Forum werden mich jetzt wahrscheinlich köpfen, aber im Hinblick auf die Neuerungen und Änderungen im Waffengesetz, halte ich dieses Thema nicht für uninteressant.

    Wo im neuen WaffG steht, dass man einen Schalldämpfer, der z.B. für eine CO2-Pistole bestimmt ist, nicht gegen Vorlage eines gültigen Altersnachweises auch ohne Bedarfsnachweis rechtmäßig besitzten darf? (Ich zieh mir mal besser meine Kevlar-Halskrause an...)

    In 99% der 'alten' Beiträge zu Schalldämpfern steht, dass sie "verboten", "illegal", "WBK-pflichtig" oder "nur mit Bedürfnis legal" sind. Dazu werden dann munter alle möglichen Auszüge aus dem WaffG zitiert. Mag sein, dass ich kein Jurist bin, aber ich habe bisher in keinem der § gelesen, dass Schalldämpfer für CO2- oder Druckluftwaffen illegal oder nur bei entsprechendem Bedürfnis erlaubt sind.

    Wenn mir jemand zeigt, wo das steht und es mir plausibel erläutern kann, lasse ich sofort meine Finger von der Tastatur und schäme mich!

    In Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 steht:

    Zitat

    "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, FÜR DIE SIE BESTIMMT SIND." (Quelle: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html)

    Eben dieser letzte Nebensatz hat mich nachdenklich gemacht. Ich bin nicht besonders bewandert was Gesetzestexte angeht, aber der steht da mit Sicherheit nicht, weil's schöner ausschaut.
    :leser:
    Nach meinem bescheidenen Verständnis ist also ein SD, der z.B. für eine C02-Pistole bestimmt ist, mit dieser in waffenrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (vorausgesetzt natürlich, er erfüllt die technischen Auflagen und wird nicht nur als solcher verkauft oder eingesetzt).

    'Silencer'

  • Hmm,hört sich ja sehr nach Auslegungssache an,die Idee...
    Aber ich glaub der Paragraph bezüglich Schalldämpfer ist der selbe geblieben,da hat sich nix geändert..... :deal: und wird sich wohl auch nix.. :bash:
    Naja,die Berufskiller von der Mafia schiessen dann halt durchs Kopfkissen... :johnwoo:

    Genau so ne Sache..der Spass mit den Lampen und Lasern...laut Gesetz sind ja Zielvorrichtungen verboten die das Ziel direkt anstrahlen....was heisst denn jetzt Zielvorrichtung?Muss das an der Waffe befestigt sein um als Zielvorrichtung zu gelten?Kommt ne MagLite jetzt ner Schusswaffe gleich und wird verboten???
    Und was is dann mit solchen Holstern(siehe Bild)??Auch verboten?? ???

    Bei so Gesetzen kann man ja nur bekloppt :crazy3: werden und direkt alles verbieten wollen,die Macher steigen da selbst wohl nicht mehr so ganz hinter und ist eh alles immer nur Auslegungssache,so wie deine Idee jetzt hier...

  • Hi silencer und willkommen im Forum!

    Ein super Hinweis, das war mir zumindest noch nicht aufgefallen. Die Definition ist tatsächlich anders als im alten Gesetz, und ich verstehe das genau so wie Du. Ich bin allerdings auch kein Jurist.

    Tja, wenn jemand daran interessiert ist, einen Schalldämpfer für eine freie Waffe zu kaufen, wäre es wohl jetzt der Zeitpunkt, mal die entsprechenden Hersteller und Händler anzuschreiben und das zu zitieren. Ich weiß, daß es z.B. in GB Schalldämpfer für verschiedene Druckluftwaffen gibt, die man nur importieren müßte.... *gr*

    Gruß,
    Marcus

  • Das der Text geändert wurde wusste ich nicht.....wenn einer damit vor Gericht zieht könnte das nen Schlupfloch für LG-Silencer sein....aber da kommt man wohl nicht durch,der Zusatz ist bestimmt nur um Schalldämpfer für scharfe und "luftige" Waffen zu differenzieren,wird wohl trotzdem noch genehmigungspflichtig bleiben...

    In England gibts Silencer die entweder über den Laufmantel gesteckt werden oder mit Adapter angeschraubt werden,je nach Modell....aber die Engländer haben ja auch sozusagen ein Bedürfnis Silencer zu benutzen,Kleintierjagd für jedermann ist dort ja erlaubt.....wozu braucht man hier als Sportschütze oder Otto-Normal-Plinker denn nen Schalldämpfer wird der nette Herr Gesetzgeber dann fragen.....

    Also ich fänd's klasse wenn Schalldämpfer für LGs erlaubt wären,dann würd die Nachbarn mein Geplöppe im Garten nicht mehr stören...obwohl ich nicht glaube das nen Silencer grosse Wirkung bei ner Luftdruckwaffe hat...

    :schiess1:

    Einmal editiert, zuletzt von Gy.Sgt.Tanga (13. Mai 2003 um 00:56)

  • Zitat

    Aber ich glaub der Paragraph bezüglich Schalldämpfer ist der selbe geblieben,da hat sich nix geändert..... :deal: und wird sich wohl auch nix.. :bash:

    Welcher Paragraph? Kannst Du Ihn mir nennen und erläutern? Darum geht's mir hier nämlich.
    Im WaffG kommt ganze viermal (4) das Wort Schalldämpfer vor, davon allein 2mal im oben gen. Abschnitt (einmal in dessen Überschrift). Es gibt zumindest in der genannten Quelle keinen mysteriösen "Schalldämpferparagraph" ausser dem o.g., einer kurzen Definition und einem für CO2-Waffen weniger bedeutenden Paragraph.

    Zitat

    Bei so Gesetzen kann man ja nur bekloppt :crazy3: werden und direkt alles verbieten wollen,die Macher steigen da selbst wohl nicht mehr so ganz hinter und ist eh alles immer nur Auslegungssache,so wie deine Idee jetzt hier...

    Idee? Ausgedacht habe ich mir das Zitat eigentlich nicht. Aber zugegeben, bei Gesetzen ist man sehr geneigt zu interpretieren. Genau deshalb hoffe ich auf zahlreiche weitere Meinungen und vielleicht sogar eine fachliche Stellungnahme durch einen Rechtsexperten.

    Silencer

  • Zitat

    Original von Old_Surehand
    Hi silencer und willkommen im Forum!


    Danke und hallo! :winke:

    Zitat

    Ich weiß, daß es z.B. in GB Schalldämpfer für verschiedene Druckluftwaffen gibt, die man nur importieren müßte.... *gr*


    Da hätte ich so eine Story parat... *gr* Die werde ich vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt hier mal anbringen.

    Silencer

  • Hmm,nen direkten "Paragraphen" findet man da auch nicht,Schalldämpfer fallen nicht unter "Verbotene Gegenstände" aber gelten wie die Schusswaffe "für die sie bestimmt ist"!! ,das ist der Knackpunkt,oder?......ist halt sehr verschachtelt,die ganze Sache....

    Und ich hab das nicht böse gemeint mit der "Idee",das ist halt nur eine (neue?) Auslegung dieses Zusatzes,was da der Gesetzgeber draus machen kann ist wieder was anderes.....

    Aber mich würden da auch nen paar andere Meinungen zu interessieren.....

    :schiess1:

    Einmal editiert, zuletzt von Gy.Sgt.Tanga (13. Mai 2003 um 01:20)

  • Willkommen an Bord, Silencer. Denke Dich wird hier keiner Köpfen. Zumal Deine Frage doch sehr interessant ist. Und eine lange Debatte beenden würde. ;)

    Das ganze scheint ja echt verzwickt zu sein. Hab da mal etwas Lektüre betrieben und muß sagen, ich bin zu keinem schlüssigen Ergebnis gekommen.
    Also wenn der SD nun wirklich der betreffenden Waffe gleichgestellt, dann müßte dies bei CO2-Waffen letztendlich bedeuten, das man ihn legal erwerben und benutzen darf. So nun kommt aber der Zusatz das Schalldämpfer unter verbotene Gegenstände fallen. Das würde das vorhergehende Gesetz aufheben. Eine echt verzwickte Sache.
    Gibts hier im Forum keine Juristen die sich da auskennen?

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • Alte Rechtslage:

    Der bewußte Nebensatz "für die sie bestimmt sind" steht da noch nicht drin. Und daraus folgt meiner Meinung nach, daß sie nach dem alten WafffG in jedem Falle erlaubnispflichtig waren, weil sie ja nicht - wie die freien Waffen - explizit von der Erlaubnispflicht ausgenommen werden, während sich die Erlaubnispflicht im neuen WaffG nach der Waffe richtet, für die der Schalldämpfer bestimmt ist.

    Bisher habe ich mit meinen Auslegungen immer ganz gut gelegen, aber letztendlich wird man wohl sowieso einen Hersteller oder Händler brauchen, der das von einem Juristen prüfen lassen wird, bevor er in den Handel einsteigt.

    Im Vergleich mit anderen Regelungen des neune Gesetzes finde ich das eigentlich sogar ziemlich eindeutig.

    Gruß,
    Marcus

  • Zitat

    Original von kjartan
    So nun kommt aber der Zusatz das Schalldämpfer unter verbotene Gegenstände fallen.

    Wo hast Du das denn her? Das stimmt nicht, sie waren (nach dem alten Recht) lediglich erlaubnispflichtig.

    Das "faktische" Verbot ergab sich nur daraus, daß fast niemandem ein Bedürfnis für einen Schalldämpfer anerkannt wurde.

    MArcus

  • Zitat

    Original von Gy.Sgt.Tanga
    Hmm,nen direkten "Paragraphen" findet man da auch nicht,Schalldämpfer fallen aber unter "Verbotene Gegenstände"......ist halt sehr verschachtelt,die ganze Sache....

    Eben darunter fallen SD ja angeblich nicht oder nicht mehr. Zumindest hat Gunimo das mal in einem älteren Beitrag erwähnt.
    Den "Anscheinsparagraph" (Dinge, die den Anschein einer Vollautomatischen Kriegswaffe blabla... oder so änhlich) gibt es wohl auch nicht mehr.
    Ausserdem stand da meines Wissens "Feuerdämpfer" und nicht Schalldämpfer, aber das führt zu weit.

    Zitat

    Und ich hab das nicht böse gemeint mit der "Idee",das ist halt nur eine (neue?) Auslegung dieses Zusatzes,was da der Gesetzgeber draus machen kann ist wieder was anderes.....


    Kein Problem, hab's auch nicht böse aufgefasst, fand nur den Begriff "Idee" etwas komisch.

    Gute N8 :winke:
    Silencer

  • Ja,hab mich grade eben auch verguckt beim nachlesen.....

    Steht auch direkt untereinander....

    Verbotene Waffen sind z.B. Schlagringe,Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann(Molotov-Cocktail?),sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne),etc..kennt man ja....
    Aber auch verboten: Für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) (Maglite verbieten? :crazy2: )oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)und Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen.

    Von Schalldämpfer steht da nichts drin,der ist halt nur sozusagen "verboten" weil man als normaler Bürger kein Bedürfnis dafür hat und somit keine Genehmigung dafür bekommt...

    :schiess1:

  • Zitat

    Wo hast Du das denn her? Das stimmt nicht, sie waren (nach dem alten Recht) lediglich erlaubnispflichtig.


    Also das muß ich mal auf die schon fortgeschritten Uhrzeit schieben. Da hab ich mich sehr schlecht ausgedrückt, was Dir besser gelungen ist. ;)
    Aber so in etwa meinte ich das.
    Ich denke wir werden aber nicht drumherum kommen da wirklich mal juristischen Rat zu suchen. Die Frage ist, wo finden wir einen Rechtsanwalt der sich in Sachen Waffen auskennt?

    [GLOW=crimson]Gruß, Kjartan[/GLOW]
    :F:WR-Mitglied 027711:deal:

  • @Silencer
    Willkommen im Forum!

    Gy.Sgt.Tanga
    Schalldämpfer waren auch im letzten Gesetz keine verbotenen Gegenstände mehr. Sie waren lediglich Besitzkartenpflichtig und mit entsprechendem Bedürfnis (Stadtjäger) zu erwerben.

    Zu dem Gesetzestext:
    ich lese das etwas anders. Und zwar so, dass wesentliche Teile von Schusswafen und wesentliche Teile von Schalldämpfern , denen gleichgestellt sind. Das bezieht sich nicht auf die zugehörige Waffe, sondern auf das Teil (SD) selbst.

    1.3
    Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer
    Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind.

  • Hmm, dann müßte da aber stehen:

    "Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfern  stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen/Schalldämpfern  gleich, für die sie bestimmt sind."

    Oder?

  • Zitat

    Original von Gy.Sgt.Tanga
    Von Schalldämpfer steht da nichts drin,der ist halt nur sozusagen "verboten" weil man als normaler Bürger kein Bedürfnis dafür hat und somit keine Genehmigung dafür bekommt...


    Ob das so ist, möchte ich herausfinden.
    Ich finde 1.3.6 ziemlich eindeutig:
    Mit eigenen Worten: Schalldämpfer sind so zu behandeln, wie die Waffe, für die sie bestimmt sind und CO2-Waffen sind explizit von der Erlaubnisplicht befreit. Noch Fragen?
    Ok, ist vermutlich nicht ganz so einfach...

    Silencer

  • Auf jeden Fall ist selberbauen nicht drin, da sie ja wesentliche Teile sind.
    Also abwarten ob der Handel was anbieten wird.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Na, das wäre ja zu schön, wenn ich das einigermaßen richtig verstanden habe! Aber irgendwo muß doch der Hacken sein? Im Zweifelsfall entscheiden dann die Richter wieder mal zu ungunsten des Angeklagten (Waffenbesitzers).
    Also ich kann mir nicht vorstellen, daß jetzt Schalldämpfer in unserem Land mit einemmal für unsere Zwecke legal sein sollten! :cry:

  • Naja, Euer Pessimismus ist wahrscheinlich nicht unbegründet, aber ich bin noch Anfänger im Bereich freie Waffen und sehe die Sache deshalb wohl noch etwas optimistischer.

    Fest steht, dass die Passage "...für die Sie bestimmt sind" im neuen Gesetzt extra hinzugefügt wurde und das sicher nicht ohne Grund. Warum also nicht der Sache auf den Grund gehen und der CO2-Gemeinde etwas gutes tun?

    Ich werde heute mal Umarex anschreiben, die haben sicher Rechtsexperten, die das vielleicht schon überprüft haben.

    Silencer

  • Aber selbst wenn es stimmt und Schallis demnächst legal und frei erwerbbar wären, dann wäre der Effekt bei freien Waffen eh nur minimal.
    Erst weit jenseits der 7,5 Joule würde ein solcher Dämpfer wirklich Sinn machen, zumal ja auch die V0 zurück geht.Also hätte man anstatt 170 m/s nur noch 110 m/s als Beispiel.Und ob das Spass macht?
    Das Lauteste am Luftgewehr ist eh das einschlagen im Ziel und die prellende Feder und zumindest letztere läst sich nicht dämpfen.

    Einmal editiert, zuletzt von snoop (13. Mai 2003 um 08:42)