Hallo CO2er,
die Veteranen im Forum werden mich jetzt wahrscheinlich köpfen, aber im Hinblick auf die Neuerungen und Änderungen im Waffengesetz, halte ich dieses Thema nicht für uninteressant.
Wo im neuen WaffG steht, dass man einen Schalldämpfer, der z.B. für eine CO2-Pistole bestimmt ist, nicht gegen Vorlage eines gültigen Altersnachweises auch ohne Bedarfsnachweis rechtmäßig besitzten darf? (Ich zieh mir mal besser meine Kevlar-Halskrause an...)
In 99% der 'alten' Beiträge zu Schalldämpfern steht, dass sie "verboten", "illegal", "WBK-pflichtig" oder "nur mit Bedürfnis legal" sind. Dazu werden dann munter alle möglichen Auszüge aus dem WaffG zitiert. Mag sein, dass ich kein Jurist bin, aber ich habe bisher in keinem der § gelesen, dass Schalldämpfer für CO2- oder Druckluftwaffen illegal oder nur bei entsprechendem Bedürfnis erlaubt sind.
Wenn mir jemand zeigt, wo das steht und es mir plausibel erläutern kann, lasse ich sofort meine Finger von der Tastatur und schäme mich!
In Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.3 steht:
Zitat"Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, FÜR DIE SIE BESTIMMT SIND." (Quelle: https://www.co2air.de/wbb2/wom/WaffG.html)
Eben dieser letzte Nebensatz hat mich nachdenklich gemacht. Ich bin nicht besonders bewandert was Gesetzestexte angeht, aber der steht da mit Sicherheit nicht, weil's schöner ausschaut.
Nach meinem bescheidenen Verständnis ist also ein SD, der z.B. für eine C02-Pistole bestimmt ist, mit dieser in waffenrechtlicher Hinsicht gleichgestellt (vorausgesetzt natürlich, er erfüllt die technischen Auflagen und wird nicht nur als solcher verkauft oder eingesetzt).
'Silencer'