Früher (bis 2003) reichte es, ein Jahr lang in den Schützenverein zu gehen, die WBK zu beantragen, Waffe zu kaufen und man brauchte sich nicht mehr im Verein sehen lassen.
Das wurde ab 2003 anders: da sollte nach drei Jahren noch einmal überprüft werden, ob das Bedürfnis weiterhin besteht - sprich: ob nach wie vor (sportlich) geschossen wird.
Nun ist es (seit 2008/09) mittlerweile so, dass die Rechtfertigung des Bedürfnisses nicht nur einmalig VOR und dann noch einmal NACH (drei Jahren) der Beantragung erbracht werden muss, sondern darüber hinaus und jederzeit geschehen kann. Also auch nach zehn, zwanzig, fünfzig Jahren der WBK-Erteilung.
Der Sportschütze steht nun in der permanenten Beweispflicht, die Ausübung seines Sports und damit sein Anspruch/ Bedürfnis auf Waffenbesitz zu beweisen. Die Vorgabe: mindestens 18x pro Jahr.
Wer nur in einem Verein schießt, kann das leicht anhand der Schießkladde (des Vereins) nachweisen. Notfalls muss man seine Trainingstermine noch mal abschreiben und vom Verein bestätigen lassen.
Empfehlenswert – vor allem, wenn man auch außerhalb des Stammvereins schießt (Meisterschaften dürften dazu gehören) – ist das Führen eines persönlichen Schießbuchs. Damit lässt sich schnell nachweisen, wann man wo was geschossen hat.
Soweit mein Kenntnisstand.
Jetzt meine Fragen dazu:
- Ist das Führen eines pers. Schießbuchs Pflicht?
Wie oben beschrieben, denke ich nicht, dass es Pflicht ist, sondern nur zur Eigenabsicherung dient.
Andernfalls bitte richtig stellen. - Was ist eintragungswürdig?
+ (ohne Frage) das allwöchentliche Training im Verein
+ zählen Meisterschaften dazu?
+ sind Verbandsübergreifende Schießeinheiten zählbar?
(z.B.: GK-Schütze und Mitglied im DSB schießt als Gast beim BDMP)
+ Besuche von freien Schießanlagen? (muss das Schießen dann auch einer Sportordnung entsprechen?)Was ist mit Fun-Shootings, außerhalb der Sportordnung (z.B. Plinking)?
Darf das auch eingetragen werden? Oder ist das wertfrei?Was ist mit Schießübungen (im Ausland), die nicht dem deutschen Reglement entsprechen?
(z.B. Verteidigungsschießen/ Schießen auf Mannscheiben, Schießen mit Vollautomaten) - Gilt das 18x Schießen pro Jahr für alle auf der WBK eingetragenen Waffen
oder muss man pro Waffe/ Eintrag 18x pro Jahr schießen?
Klar - im Hinblick auf einen neuen WBK-Eintrag sollte man wohl den Nachweis über die Trainingseinheiten mit dem gewünschten/ zu beantragenden Kaliber aufführen (können).
Was ist aber mit Altbestand, also schon vorhandenem Eintrag? Muss der auch jedes Mal geschossen werden?
Und was ist mit Waffen, die in meinem (neuen) Verein nicht (mehr) geschossen werden können (z.B. Verein verfügt nur über 25m-Stände bis 700 Joule – was ist mit der im Besitz befindlichen .44er Magnum und dem KK-Gewehr?)
Steht zu befürchten, diese abzugeben, weil man sie nicht mehr schießt?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und Beiträge!
Gruß,
Helge/ 5-atü