Transport von Feuerwerkskörpern

Es gibt 7 Antworten in diesem Thema, welches 2.139 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (28. Dezember 2003 um 13:59) ist von Dieter.

  • Hi,

    Silvester steht vor der Tür und morgen beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Bei dem Ein oder Anderen fällt das Feuerwerk auch etwas grösser aus und dem entsprechend ist auch der Einkauf grösser.
    Nun zu meiner eigentlichen Frage:
    Ich werde meinen Einkauf mit dem Auto tätigen und evtl. mit den Feuerwerkskörpern zu Verwandten/Bekannten fahren.
    Darf ich und wenn ja in welchem Umfang Feuerwerkskörper im Auto auch auf grössere Strecken transportieren ohne das ich zum "Gefahrguttransport" werde?
    Vielleicht findet ihr die Frage komisch, aber in der deutschen Gesetzgebung findet sich sicher wieder was negatives.

    Für eure Antworten schon mal danke.

    mfG: Dieter

  • Hi,

    leider weiß ich das auch nicht. Ich denke mir aber mal das das mit den längeren Strecken kein prolem sein dürfte....

    ICh kann dir aber nen guten tipp geben, schau doch einfach mal hier vorbei:

    http://www.feuerwerk-forum.de

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

  • Ich praktiziere das ja fast jedes Jahr. Sehe keine Probleme und hatte auch noch nie welche.

    Ja, verzeihlich ist der Großen Übermut und Tyrannei,
    Denn zu groß und niederträchtig Ist des Deutschen Kriecherei.
    (H.v.Fallersleben und leider immer noch topaktuell)

  • Zitat

    Original von promillo
    Ich praktiziere das ja fast jedes Jahr. Sehe keine Probleme und hatte auch noch nie welche.

    ...was aber natürlich nicht bedeuten muss, dass es theoretisch Probleme geben könnte.

    Ich denke aber, dass die Frage in einem Forum für freie Waffen nicht unbedingt an der richtigen Adresse gestellt ist. "Ultras18" hat ja schon eine Adresse gepostet. Ansonsten könnte man vielleicht auch bei einer Polizeidienststelle oder der örtlichen Feuerwehr anfragen.

    gunimo

  • Transport und Lagerung
    Was ist bei Transport und Lagerung von Silvesterfeuerwerk zu beachten?

    Juristisch gesehen fällt die „normale“ Menge an Silvesterfeuerwerk, die ein Endverbraucher zum Jahreswechsel transportiert bzw. lagert, unter die sogenannte „Kleinmengenregelung“. Diese ermöglicht überhaupt erst den Einkauf und die Lagerung der Feuerwerkskörper durch Privatpersonen. Es gelten hierfür wesentlich erleicherte Anforderungen als für den gewerblichen Transport. Trotzdem sollten aus Sichererheitsgründen auch bei Silvesterfeuerwerk folgende einfache Regeln beachtet werden:


    Feuerwerkskörper bis zur Verwendung in der Originalverpackung lagern.

    Feuerwerkskörper so lagern, dass ein Diebstahl ausgeschlossen ist und sie nicht in die Hände von Kindern gelangen können.

    Bewohnte Zimmer (z.B. Wohn- und Schlafzimmer) sind als Lagerraum zu vermeiden. Besser geeignet und vom Gesetzgeber zum Lagern von Silvesterfeuerwerk anerkannt sind Flure, Kammern oder Keller.

    Von Zünd- und Wärmequellen sowie Feuchtigkeit fernhalten. Auf normale bis kühle Raumtemperatur und normale Luftfeuchte achten.

    Niemals Feuerwerkskörper in Jackentaschen o.ä. transportieren – es besteht hohe Unfallgefahr

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    Lagerung: http://www.feuerwerk-forum.de/showt...p?threadid=1223
    http://www.feuerwerk-forum.de/showt...hp?threadid=596


    Gibt es Einschränkungen für den Transport und das Verwenden von Silvesterfeuerwerk?

    Generell gehören Feuerwerkskörper jeglicher Art nicht in öffentlichen Verkehrsmittel oder öffentliche Gebäude und Einrichtungen. Silvesterfeuerwerkskörper dürfen auch in der Silvesternacht nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Zoos und Tierheimen abgebrannt werden. Selbst wenn kein Verbot gilt, kann ein bisschen Mitdenken und Rücksicht Mitmenschen und Tieren gegenüber nicht schaden. Städte und Gemeinden können weitere Bereiche für die Verwendung von Silvesterfeuerwerk sperren. Dies betrifft hauptsächlich die Nähe zu brand- und explosionsgefährdeten Gebäuden und Anlagen, z.B. Fachwerkhäusern und Tankstellen. Grundsätzlich dürfen auch Fahrbahnen und Straßen nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern verwendet werden. Dies dient vor allem auch der eigenen Sicherheit.
    Abschließend sei auch davor gewarnt, Feuerwerk vom Fenster oder Balkon aus zu zünden. Hierbei besteht nicht nur für die eigene Person eine hohe Gefährdung, sondern ebenfalls für Mitbewohner und Passanten.

    Beiträge zu diesem Thema im FEUERWERK Forum:
    http://www.feuerwerk-forum.de/showt...p?threadid=1802


    Können im häuslichen Bereich Vorsichtsmaßnahmen für die Silvesternacht getroffen werden?

    Auch wer Silvester zu Hause feiert, sollte nach Möglichkeit die Fenster fest geschlossen halten. Bei Abwesenheit sind zusätzlich vorhandene Jalousien herunterlassen und einer bekannten Person die Hausschlüssel für einen möglichen Notfall zu geben. Vom Balkon sind leicht brennbares Material und Pflanzen zu entfernen. Wer keine Garage nutzen kann, stellt sein Fahrzeug am besten „weitab vom Schuss“ auf einem Parkplatz oder in einem Parkhaus bzw. einer Tiefgarage ab. Auf keinen Fall sollte man unter Balkons parken! Grundsätzlich ist beim Parken die freie Zufahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zu gewährleisten. Bei einem Brand ist unbedingt zuerst die Feuerwehr zu alarmieren, erst dann sollte man unter Umständen eigene Löschversuche unternehmen!


    Alle hier gegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und entsprechen unserem aktuellen Kenntnisstand. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden.

    Harald Schmidt (während der WM 98):
    "Deutschland besiegt die Amerikaner auf französischem Boden...
    Viele ältere Zuschauer hatten Tränen in den Augen!"

  • Danke für eure Antworten.

    Ultras18 danke für den Link zum Feuerwerkforum und des Postens der betreffenden Stelle.

    Auch danke gunimo für den Hinweis das es evtl. hier nicht gerade das richtige Forum ist, aber....

    1. hab ich mir das Forum Allgemein ausgesucht
    2. stehen da auch andere Threads mit entsprechenden Themen zu Silvesterfeuerwerk die auch nicht gerade passend sind, wie z.b. der Beitrag "Silvester und AOK"


    mfG: Dieter

  • Zitat

    Original von Dieter
    Danke für eure Antworten.

    Ultras18 danke für den Link zum Feuerwerkforum und des Postens der betreffenden Stelle.

    Auch danke gunimo für den Hinweis das es evtl. hier nicht gerade das richtige Forum ist, aber....

    1. hab ich mir das Forum Allgemein ausgesucht
    2. stehen da auch andere Threads mit entsprechenden Themen zu Silvesterfeuerwerk die auch nicht gerade passend sind, wie z.b. der Beitrag "Silvester und AOK"

    mfG: Dieter

    Schön dass Du Dir dieses Forum allgemein ausgesucht hast. Du hast ja auch Antworten bekommen, sogar sehr erschöpfende. Es war meinerseits nur ein Hinweis darauf, dass bei solchen, vorallem rechtlichen Fragen, die jeweilige "Fachabteilung" der bessere Ansprechpartner ist.

    Der Beitrag "Silvester und AOK" ist im Schreckschussforum mehr als passend, denn dabei geht es um den sehr empfehlenswerten Gehörschutz beim Verschiessen von Pyromunition aus "freien Waffen"!

    gunimo

  • gunimo

    nichts für ungut, aber wo steht in dem Bericht etwas von Schreckschusswaffen?

    Kleiner Auszug:

    die zu einem großen Teil von Silvester-Böllern und Kinderpistolen verursacht worden waren,


    Sind für dich Kinderpistolen freie Waffen/Schreckschusswaffen

    Also lass uns aufhören mit dem Streit und gelassen ins neue Jahr blicken.

    mfG: Dieter