Hi,
Silvester steht vor der Tür und morgen beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Bei dem Ein oder Anderen fällt das Feuerwerk auch etwas grösser aus und dem entsprechend ist auch der Einkauf grösser.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Ich werde meinen Einkauf mit dem Auto tätigen und evtl. mit den Feuerwerkskörpern zu Verwandten/Bekannten fahren.
Darf ich und wenn ja in welchem Umfang Feuerwerkskörper im Auto auch auf grössere Strecken transportieren ohne das ich zum "Gefahrguttransport" werde?
Vielleicht findet ihr die Frage komisch, aber in der deutschen Gesetzgebung findet sich sicher wieder was negatives.
Für eure Antworten schon mal danke.
mfG: Dieter