Silvesterspass ohne kleinen Waffenschein?

Es gibt 80 Antworten in diesem Thema, welches 16.355 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (31. Dezember 2003 um 09:13) ist von Lobo.

  • Servus!

    Ich will dieses Silvester eigentlich wieder ordentlich was durch meine RG96 jagen (letztes Jahr fast 180 Schuss) nur habe ich keinen kleinen Waffenschein und bin mir auch noch unsicher ob ich ihn jemals holen werde!

    Meint ihr es könnte an Silvester jetzt wahrscheinlicher Ärger geben wenn ich ein wenig ballere? Achja letztes Jahr hab ich ausschließlich bei uns im Garten geschossen (Ca. 100 Leuchtsterne :lol:) und ich würde sie auch nicht draußen außerhalb des Grundstückes rumtragen!

    Aber wäre ja möglich, dass die Polizei jetzt seit dem kleinen Waffenschein stärker durchgreift oder meint ihr, es wird weiterhin an Silvester geduldet werden?

    Was denkt ihr darüber?

  • Hi !

    Wenn Du nur auf Deinem Grundstück "ballerst" würde ich mir da keine grossen Sorgen machen.

    Die Jungs von der Rennleitung haben an Sylvester bestimmt andere Dinge im Kopf als Leute mit Schreckschusswaffen zu kontrollieren.. es sei denn sie laufen wild schiessend durch die Fussgängerzone.

    Gruss, Jörg

  • Hi Minigun

    Zunächst lies die HIER die beiden Dounloads durch, dann frag bitte nochmal :))

    Ohne KWS darfst du nur auf dem eigenen Grundstück die Waffe Führen und auch Schießen solange das Geschoss das umfriedete Grundstück nicht verlässt. Zum führen außerhalb des eigenen Grundstück benötigst du einen KWS. Was das Schießen außerhalb des Grundstückes angeht so müssen wir abwarten was so nach Silvester gepostet wird.

    Gruß
    Para

    PS: Lies dir mal dieses Posting durch, geht um die Länge deiner Signatur

  • Zitat

    Original von Paramags

    Ohne KWS darfst du nur auf dem eigenen Grundstück die Waffe Führen und auch Schießen solange das Geschoss das umfriedete Grundstück nicht verlässt.

    Hallo Paramags,

    Danke für Deine auch für mich und sicher viele Andere hier nützlichen Infos, besonders in Anbetracht der Unsicherheiten die durch das neue WaffG entstanden sind!

    Zum Thema Sylverster: Mein Waffenhändler hat mich gewarnt an Sylvester mit einer Platzpatronenwaffe zu schiessen, da laut neuem WaffG jedes schiessen ausserhalb zugelassenen Schiesstätten erlaubnispflichtig sei?

    Nach den gelesenen Angaben in verschiedenen postings ist es allerdings an Sylvester in einem bestimmten Zeitfenster möglich.

    Um letzte Unsicherheiten auszuschliessen: Sylvester die bösen Geister mit ein paar Platzpatronen vertreiben - ja? oder lieber doch nicht?

    Viel Spass am Hobby (:)
    Alfha1802

  • Zitat

    Original von ALFHA1802
    Zum Thema Sylverster: Mein Waffenhändler hat mich gewarnt an Sylvester mit einer Platzpatronenwaffe zu schiessen, da laut neuem WaffG jedes schiessen ausserhalb zugelassenen Schiesstätten erlaubnispflichtig sei?

    Erstaunlich wie wenig Ahnung von seinem Job Dein Waffenhändler hat. Man darf nach wie vor auf seinem eigenem, befriedetem Grundstück schiessen.. auch wenn nicht gerade Sylvester ist.

    Zitat


    Um letzte Unsicherheiten auszuschliessen: Sylvester die bösen Geister mit ein paar Platzpatronen vertreiben - ja? oder lieber doch nicht?


    Auf dem eigenen Grundstück: ja
    Auf der Strasse offiziell: nein, meiner Meinung nach: ja, aber mit Hirn.

    Gruss, Jörg

  • Das man auf dem eigenen Grundstück schiessen darf, wenn man garantieren kann, dass kein "Projektil" das Grundstück verlässt weiss ich schon länger! Aber das lässt sich jawohl schwer realisieren!

    Dann würde ich mich ja strafbar machen wenn ein Leuchtstern nur 10cm die Grundstückgrenze überschreitet!

  • Zitat

    Original von Minigun
    Dann würde ich mich ja strafbar machen wenn ein Leuchtstern nur 10cm die Grundstückgrenze überschreitet!

    Da kommt wieder der ultimative Tipp das Hirn einzuschalten zum tragen..

    Wenn Du ein paar Effekte senkrecht nach oben schiesst wird wohl niemand was sagen.. schiesst Du in die Horizontale, wohlmöglich noch gezielt auf den nervigen Nachbarn 3 Häuser weiter, dann gibts mit höchster Wahrscheinlichkeit Stress.

    Gruss, Jörg

  • Zitat

    Original von Lobo
    Wenn Du ein paar Effekte senkrecht nach oben schiesst wird wohl niemand was sagen..
    Gruss, Jörg

    Hallo Jörg,

    Du scheinst ein grösseres Grundstück als ich zu haben, gratuliere ;)

    Ansonsten Danke für Deine Tipps, lediglich Dein Hinweis das schiessen auf der Strasse "mit Hirn" wäre nach Deiner Meinung machbar .... na ja, lass es lieber!!

    Viel Spass am Hobby
    alfha21802

  • @ Lobo

    Danke für die Information mein Hirn einzuschalten :new16:..... :respect:

    Ich habe nicht die Möglichkeit auf einem Grundstück von mehreren Hektar zu schiessen! Außerdem ist die Flugbahn von Leuchtsternen jawohl teilweise auch willkürlich und da müsste nur mal eine stärkere Windböe kommen und das Teil ist auch außerhalb von meinem Grundstück. Aber ich könnte ja auf das Dach (die Mitte des Grundstücks) und vor jedem Abschuss den Winkel nachprüfen. Bei 90° kann ich dann ja guten Gewissens den Abzug betätigen :fluch:

    Das wahrscheinlich niemand was sagen würde wenn ich die teile möglichst senkrecht abfeuere ist mir auch klar! Aber trotzdem kann man als Schütze jawohl wirklich so gut wie nicht garantieren, dass das "Projektil" das Grundstück verlässt außer man nennt sich Großgrundbesitzer ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Minigun (14. Dezember 2003 um 22:20)

  • Hallo Bart,

    Handböller Kal.?? - da kommt Neid auf, da werde ich wohl kaum mit einem Noris Derringer dagegen ankommen *lol*

    Viel Spass an Sylvester, wenn ich in Bayern einen Donner höre, weiss ich dass Du in RheinlandPfalz den Abzug betätigt hast :huldige:

    Alfha1802.

  • Zitat

    Original von Minigun
    Danke für die Information mein Hirn einzuschalten :new16:..... :respect:

    Das war allgemein gemeint und ging nicht an bzw sogar gegen Dich.
    Die Frage kommt jedes Jahr sylvester wieder auf den Tisch... und die Antworten sind im Prinzip immer die gleichen:

    Offiziell ist klar wo man mit welcher Mun schiessen darf.
    Fest steht jedoch das bisher noch niemand hier Probleme bekommen hat weil er auf Sylvester mit seiner Schreckschuss geschossen hat.
    Wir werden sehen wie es sich dieses Jahr entwickelt.

    Zitat


    Das wahrscheinlich niemand was sagen würde wenn ich die teile möglichst senkrecht abfeuere ist mir auch klar!


    Na also. :)

    Gruss, Jörg

  • Zitat

    Original von bart
    hallo Minigun ,
    habe mir für silvester auch mal eine waffe zugelegt ,
    schau mal :(

    erwin

    Hi erwin

    Nun, ob das teil zu silvester zugelassen ist bezweifle ih beinahe und mit dem KWS darfst du dieses Schmuckstück auch nicht führen außer du bekommst es durch die PTB ;D :respect: :huldige:

    Bisher sagte niemand etwas wenn auf der Straßé mit schreckschusswaffen geschossen wurde, aber da wi dieses Jahr ein neues Waffengesetz bekommen haben würde ich mich nicht pauschal darauf verlassen daß es dieses Jahr auch noch so ist.

    Gruß
    Para

  • hallo alha 1802 ,

    Zitat

    Viel Spass an Sylvester, wenn ich in Bayern einen Donner höre, weiss ich dass Du in RheinlandPfalz den Abzug betätigt hast

    dann wollen wir mal hoffen , das silvester kein schnee in bayerl liegt , sonst bekommt Ihr da unten wieder

    lawinenwarnung

    erwin

    P.S. gib doch einmal dein Kordinaten rüber , damit ich versuche die Kugeln Kal.4 zu plazieren .

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    2 Mal editiert, zuletzt von bart (14. Dezember 2003 um 22:44)

  • ich werde auf keinen Fall auf nicht befriedetem Besitztum schiessen. Auch wenn alle Welt ausserhalb dieses Forums meinen zu scheint, dass das keinen jucken würde (vorallem die Meinung der Leute, die sich nicht wirklich damit auskennen...). Ob ich einen KWS habe oder nicht, ändert an meiner Lage also garnichts. Deshalb werde ich ihn auch nicht machen für Sylvester... vielleicht später mal, zurzeit kaufe ich mir lieber ein paar Schallplatten...

  • Aufn grundstück darfste schießen !

    In der öffenlichtkeit auch ! Wenn du nicht gerade John Rambo Spielst und in der Fussgängerzone mit VS rumschießst wird es SICHER bei einer verwarnung bleiben ! Immer ein auf ahnungslos machen..."och tut mir so leit ich wusste es echt nicht das man dafür nen schein brauch" dann werden sie gnädig sein und dich mit einer verwarnung abziehen lassen !

    Vorrausgesetzt du gerätst an ordentliche polizisten :ngrins:

  • Zitat

    Original von Paramags
    Bisher sagte niemand etwas wenn auf der Straßé mit schreckschusswaffen geschossen wurde, aber da wi dieses Jahr ein neues Waffengesetz bekommen haben würde ich mich nicht pauschal darauf verlassen daß es dieses Jahr auch noch so ist.
    Gruß
    Para

    Danke Paramags,

    das ist eine Aussage die mir vernünftig erscheint!

    Nach diesem neuen WaffG würde ich mich nicht wundern wenn von der Polizei besonders auf Waffen geachtet wird die nur mit KWS geführt werden dürfen. Irgendwie muss ja eine Berechtigung für den KWS gefunden werden.

    Die entsprechenden Zeitungsartikel im Januar kann man sich dann ja vorstellen. >>Hunderte mit Waffen in der Sylvesternacht auf öffentlichen Strassen gefährden die öffentliche Sicherheit...... <<<<
    Die nächste Verschärfung würde grüssen lassen! :(

    Alfha1802