Beiträge von Xo90

    Wie kann man etwas, was hier in diesem Forum und tausendfach anderswo ebenfalls, einfach und klar beschrieben ist, so dermaßen durcheinander schmeißen?Ich kann fast nicht glauben, dass Deine Fragen wirklich ernst gemeint sind. Zumal die Hinweise zum schießen, tragen, führen, Anscheinswaffen usw. fast auf jeder Internetseite der entsprechenden Online Shops für Luftdruck- und Schreckschusswaffen eindeutig und klar
    verständlich zu lesen sind. Ich finde ein erwachsener Mann mit 30 Jahren sollte das hinbekommen.
    DesertStorm hat das für Dich im zweiten Post kurz und prägnant zusammen gefasst. Das ist doch einfach zu lesen und zu verstehen.

    Um es kurz zu machen, zurück zu Deiner Überschrift: "CO² und der kleine Waffenschein" .......haben überhaupt nichts miteinander zu tun!

    Alles klar, ich sag mal soviel in den meisten Shops gab es nur den Hinweis eines Alternachweises. Gewisse gesetztestexte die das Erklären wurden dort nicht näher beschrieben.

    Bevor ich ein Forum besuche schaue ich ob ich die Infos selbst finde. Wenn aber weder rlp noch die Shops die Texte nicht eindeutig oder nur fetzen des Gesetzes drin haben wende icj mich an ein Forum.

    Ubd das meine Überschrift so ausgefallen ist liegt genau daran das die Infos unverständlich und nicht klar kommuniziert wurden.

    Also entschuldige bitte wenn ich dich hier in irgendeiner Art und Weise gestört habe.

    Nein nicht ganz, für eine Schreckschusswaffe in den eigenen 4 Wänden brauchst du keinen kleinen Waffenschein, den brauchst du nur wenn du die Waffe außerhalb deiner Wohnung/Grundstücks mit dir verdeckt rumtragen/führen möchtest.Für eine CO2 gibt es keinen kleinen Waffenschein.
    Diese darfst du in deiner Wohnung/Grundstück schießen, solange du sicherstellen kannst dass die Geschosse diese nicht verlassen können.
    Der Transport außerhalb deiner Wohnung/Grundstück muss grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis passieren, in diesem darfst du auch eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein transportieren.
    Sollte das "abgesperrte Areal" wo du schießen möchtest, nicht dir gehören, brauchst du die Erlaubnis des Besitzers dieses Areals.

    Ah okay, Nun hab ich es vielen dank dafür.

    Die Erlaubnis sowieso ohne geht nichts.

    Dankeschön damit ist meine Frage beantwortet.

    Unglaublich. So verkürzt, wie die Seite es unter "weitere Unterlagen" darstellt, ist es irreführend. Da wird eine Ausnahme für den Leser zur Pseudo-Regel. Ich habe die Kontaktfunktion genutzt und um Korrektur gebeten. Mal sehen, ob eine Antwort kommt.

    Deswegen war ich so irritiert und habe ein Forum aufgesucht.

    Man will ja keine Fehler machen oder so.

    Mit Beitrag Nr. 2 wurde doch zum "kleinen Waffenschein" alles wichtige gesagt.

    Wie kommt man dann überhaupt noch auf die Idee dass man für das "Führen am Halfter" (es heißt Holster!) einen "erweiterten" braucht?

    Wenn du nur Luftpistolen oder Luftgewehre haben möchtest, brauchst du keinen Schein. Das ist richtig!
    Wichtig ist die Kennzeichnung mit einem "F" im Fünfeck um zu Hause schießen zu dürfen. Ob die nun mit co2 angetrieben werden, du einen Knicklauf hast oder pumpen mußt spielt keine Rolle.

    Einen Waffenschein für Luftdruckwaffen gibt es nur in der Theorie.

    sorry für den Fehler,

    Es ging mir nur um die formellen Unterschiede, und das ich halt nicht iwie unbeabsichtigt mit dem Gesetz in Konflikt komme.

    Entschuldige falls ich zu viel gefragt habe.

    Danke für eure Hilfe.

    Es geht lediglich um die co2 Pistolen. Keine schreckschuss.

    Und die Frage ob man dafür den kleinen Waffenschein braucht. Da diese ja über teilweise bis zu 4 joule oder mehr haben.

    Ich hab das jetzt so verstanden das man für die schreckschuss einen brauch, und für das führen am Halfter den erweiterten.

    Für die co2 auch einen aber solange ich in diese in den eigenen 4 Wänden Waffe und Munition separat aufbewahre und nur in den eigenen 4 Wänden führe keinen brauche. Jedoch wenn ich diese zum Schießstand bringe, muss sie in einem Koffer mit Schloss transportiert werden.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Nein, dies habe ich das steht tatsächlich auf der Seite von Rheinland-Pfalz. Sonst würde ich sowas nicht fragen.

    Icj wollte einfach wissen ob hier in dem forum sowas bekannt ist. Weil es auf der Homepage nicht klar ersichtlich war für welche Waffenart dies benötigt wird.

    Nicht alles was im Internet steht ist Unsinn.

    Waffenrecht ist immer ein heikles Thema! Man sollte sich dessen immer bewußt sein das es zu großen Problemen bei Fehlern führen kann

    Mein Beruf verlangt ein sauberes Führungszeugnis. Daher kann ich mir da keine Fehler erlauben :)

    Ahhhhhh vielen herzlichen Dank für die Erklärung.

    Ich muss ehrlich gestehen ich hab nicht ganz durchgeblickt und manchmal ist es ein wenig doof geschrieben. Dann weiß ich jetzt worauf ich achten muss!

    Aber so ist es verständlich! vielen Dank und schönen Tag

    Guten Morgen zusammen,

    Ich möchte mich erstmal vorstellen ich bin Sebastian 30 Jahre aus Mainz.

    Ich habe mich die letzten Tage ein wenig mit dem Thema co2 und KWS auseinandergesetzt und stehe nun vor einem kleinem Problem.

    Und zwar wenn ich das richtig verstanden habe darf ich die gas betriebene, also co2 ohne den KWS zuhause führen aber nicht in der Öffentlichkeit ,richtig ? ( ich brauch ja keine Waffe zum einkaufen).

    Wenn ich aber in ein abgesperrtes Areal zum "schießen" gehe benötige ich diesen zum führen der Waffe außerhalb der eigenen 4 Wände ?

    Des weiteren würde ich für den KWS ein fachärztliches gutachten brauchen. Bei der Sache bin ich ein wenig überfordert. Kann ich ja zu jedem x beliebigen Psychologen gehen ? oder prüfen die das selbst ? weil das unter den benötigten Dokumenten steht.


    Vielen dank schonmal für eure Hilfe und einen schönen Tag euch allen.