Co2 und der kleine Waffenschein

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.722 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2021 um 15:16) ist von Ingo.M.

  • Guten Morgen zusammen,

    Ich möchte mich erstmal vorstellen ich bin Sebastian 30 Jahre aus Mainz.

    Ich habe mich die letzten Tage ein wenig mit dem Thema co2 und KWS auseinandergesetzt und stehe nun vor einem kleinem Problem.

    Und zwar wenn ich das richtig verstanden habe darf ich die gas betriebene, also co2 ohne den KWS zuhause führen aber nicht in der Öffentlichkeit ,richtig ? ( ich brauch ja keine Waffe zum einkaufen).

    Wenn ich aber in ein abgesperrtes Areal zum "schießen" gehe benötige ich diesen zum führen der Waffe außerhalb der eigenen 4 Wände ?

    Des weiteren würde ich für den KWS ein fachärztliches gutachten brauchen. Bei der Sache bin ich ein wenig überfordert. Kann ich ja zu jedem x beliebigen Psychologen gehen ? oder prüfen die das selbst ? weil das unter den benötigten Dokumenten steht.


    Vielen dank schonmal für eure Hilfe und einen schönen Tag euch allen.

  • Der KWS berechtigt dich lediglich zum führen von PTB gestempelten Schreckschusswaffen.
    Der ist einfach bei der Polizeibehörde zu beantragen wenn das Führungsregister sauber ist. Es werden da keine Gutachten benötigt.

    Co2 Waffen unterliegen zwecks Regelungen die scharfen Waffen gleichgestellt sind den richtigen Waffenschein plus einer Erweiterung zum Führen (geholstert am Gürtel), und sind für normal sterbliche nahezu unmöglich zu bewerkstelligen bzw zu erhalten.

    Zum schießen von Co2 Waffen in den eigenen 4 Wänden existieren keine Regelungen außer MAX 7,5 Joule und dass das Geschoss deine 4 Wände nicht in Richtung Öffentlichkeit verlassen darf.

    Zum verbringen der ungeladenen Co2 Waffe auf einen Schießstand reicht ein Hartschalenkoffer mit Schloss gesichert gegen Zugriff von unbefugten dritten.


    Das Schießen im eigenen Garten unterliegt der Sicherungspflicht das kein Geschoss Richtung Öffentlichkeit deinen Garten verlassen kann bei Fehlschuss, nicht Treffer und Treffer wo das Bleigeschoss/Stahlrundkugel am Ziel abprallt.

    Gruß,
    DesertStorm

    MfG Desert

  • Ahhhhhh vielen herzlichen Dank für die Erklärung.

    Ich muss ehrlich gestehen ich hab nicht ganz durchgeblickt und manchmal ist es ein wenig doof geschrieben. Dann weiß ich jetzt worauf ich achten muss!

    Aber so ist es verständlich! vielen Dank und schönen Tag

    • Hilfreichste Antwort

    Nichts zu danken, immerhin bist du jemand der fragt, und nicht einfach macht und sich dann wundert das man auf einmal einen Fachanwalt mit Schwerpunkt in Strafrecht braucht :thumbsup:

    Gruß,
    DesertStorm

    MfG Desert

  • Waffenrecht ist immer ein heikles Thema! Man sollte sich dessen immer bewußt sein das es zu großen Problemen bei Fehlern führen kann

    Mein Beruf verlangt ein sauberes Führungszeugnis. Daher kann ich mir da keine Fehler erlauben :)

  • Was? Man braucht mittlerweile ein fachärztliches Gutachten für einen KWS?
    wundert mich, dass die Zahl so immens gestiegen ist. Das ist ja dann doch ein erheblicher Aufwand.

    wyrd bið ful aræd

    ColtBlue

  • Was? Man braucht mittlerweile ein fachärztliches Gutachten für einen KWS?
    wundert mich, dass die Zahl so immens gestiegen ist. Das ist ja dann doch ein erheblicher Aufwand.

    Solche Unsinnsinfo findet sich tatsächlich auf zusammengestümperten Werbefallenseiten, die von Google gern vorrangig angezeigt werden (als bezahlte "Anzeige").
    Derartige Seiten heißen dann "Schiessportvereinsfrage.xy" oder ähnlich.

  • Nein, dies habe ich das steht tatsächlich auf der Seite von Rheinland-Pfalz. Sonst würde ich sowas nicht fragen.

    Icj wollte einfach wissen ob hier in dem forum sowas bekannt ist. Weil es auf der Homepage nicht klar ersichtlich war für welche Waffenart dies benötigt wird.

    Nicht alles was im Internet steht ist Unsinn.

  • Und zwar wenn ich das richtig verstanden habe darf ich die gas betriebene, also co2 ohne den KWS zuhause führen aber nicht in der Öffentlichkeit ,richtig ? ( ich brauch ja keine Waffe zum einkaufen).

    Hallo Sebastian,

    nur damit keine Mißverständnisse aufkommen. Geht es hier um Schreckschuss ("Gaspistole") oder um CO2 "Luftpistole"?

  • Es geht lediglich um die co2 Pistolen. Keine schreckschuss.

    Und die Frage ob man dafür den kleinen Waffenschein braucht. Da diese ja über teilweise bis zu 4 joule oder mehr haben.

    Ich hab das jetzt so verstanden das man für die schreckschuss einen brauch, und für das führen am Halfter den erweiterten.

    Für die co2 auch einen aber solange ich in diese in den eigenen 4 Wänden Waffe und Munition separat aufbewahre und nur in den eigenen 4 Wänden führe keinen brauche. Jedoch wenn ich diese zum Schießstand bringe, muss sie in einem Koffer mit Schloss transportiert werden.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

  • Mit Beitrag Nr. 2 wurde doch zum "kleinen Waffenschein" alles wichtige gesagt.

    Wie kommt man dann überhaupt noch auf die Idee dass man für das "Führen am Halfter" (es heißt Holster!) einen "erweiterten" braucht?

    Wenn du nur Luftpistolen oder Luftgewehre haben möchtest, brauchst du keinen Schein. Das ist richtig!
    Wichtig ist die Kennzeichnung mit einem "F" im Fünfeck um zu Hause schießen zu dürfen. Ob die nun mit co2 angetrieben werden, du einen Knicklauf hast oder pumpen mußt spielt keine Rolle.

    Einen Waffenschein für Luftdruckwaffen gibt es nur in der Theorie.

  • https://bus.rlp.de/detail?pstId=10255694#result
    Unter dem Punkt : Welche Unterlagen werden benötigt. Letzter Punkt: positives fachärtzliches oder Fach psychologisches Gutachten.


    Unglaublich. So verkürzt, wie die Seite es unter "weitere Unterlagen" darstellt, ist es irreführend. Da wird eine Ausnahme für den Leser zur Pseudo-Regel. Ich habe die Kontaktfunktion genutzt und um Korrektur gebeten. Mal sehen, ob eine Antwort kommt.

  • Mit Beitrag Nr. 2 wurde doch zum "kleinen Waffenschein" alles wichtige gesagt.

    Wie kommt man dann überhaupt noch auf die Idee dass man für das "Führen am Halfter" (es heißt Holster!) einen "erweiterten" braucht?

    Wenn du nur Luftpistolen oder Luftgewehre haben möchtest, brauchst du keinen Schein. Das ist richtig!
    Wichtig ist die Kennzeichnung mit einem "F" im Fünfeck um zu Hause schießen zu dürfen. Ob die nun mit co2 angetrieben werden, du einen Knicklauf hast oder pumpen mußt spielt keine Rolle.

    Einen Waffenschein für Luftdruckwaffen gibt es nur in der Theorie.

    sorry für den Fehler,

    Es ging mir nur um die formellen Unterschiede, und das ich halt nicht iwie unbeabsichtigt mit dem Gesetz in Konflikt komme.

    Entschuldige falls ich zu viel gefragt habe.

    Danke für eure Hilfe.

  • Unglaublich. So verkürzt, wie die Seite es unter "weitere Unterlagen" darstellt, ist es irreführend. Da wird eine Ausnahme für den Leser zur Pseudo-Regel. Ich habe die Kontaktfunktion genutzt und um Korrektur gebeten. Mal sehen, ob eine Antwort kommt.

    Deswegen war ich so irritiert und habe ein Forum aufgesucht.

    Man will ja keine Fehler machen oder so.