Co2 und der kleine Waffenschein

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.697 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. März 2021 um 15:16) ist von Ingo.M.

  • Alles gut. Bei unserem auch für Profis kaum zu durchschauenden Waffenrecht kann man nicht oft genug fragen, besonders als Einsteiger. ich hätte z.B. nicht gedacht, dass das Land Rheinland-Pfalz so unprofessionelle Infos rausgibt. Man lernt ständig dazu.

  • Es geht lediglich um die co2 Pistolen. Keine schreckschuss.

    Und die Frage ob man dafür den kleinen Waffenschein braucht. Da diese ja über teilweise bis zu 4 joule oder mehr haben.

    Ich hab das jetzt so verstanden das man für die schreckschuss einen brauch, und für das führen am Halfter den erweiterten.

    Für die co2 auch einen aber solange ich in diese in den eigenen 4 Wänden Waffe und Munition separat aufbewahre und nur in den eigenen 4 Wänden führe keinen brauche. Jedoch wenn ich diese zum Schießstand bringe, muss sie in einem Koffer mit Schloss transportiert werden.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Wie kann man etwas, was hier in diesem Forum und tausendfach anderswo ebenfalls, einfach und klar beschrieben ist, so dermaßen durcheinander schmeißen?
    Ich kann fast nicht glauben, dass Deine Fragen wirklich ernst gemeint sind. Zumal die Hinweise zum schießen, tragen, führen, Anscheinswaffen usw. fast auf jeder Internetseite der entsprechenden Online Shops für Luftdruck- und Schreckschusswaffen eindeutig und klar
    verständlich zu lesen sind. Ich finde ein erwachsener Mann mit 30 Jahren sollte das hinbekommen.
    DesertStorm hat das für Dich im zweiten Post kurz und prägnant zusammen gefasst. Das ist doch einfach zu lesen und zu verstehen.

    Um es kurz zu machen, zurück zu Deiner Überschrift: "CO² und der kleine Waffenschein" .......haben überhaupt nichts miteinander zu tun!

  • Ich hab das jetzt so verstanden das man für die schreckschuss einen brauch, und für das führen am Halfter den erweiterten.

    Für die co2 auch einen aber solange ich in diese in den eigenen 4 Wänden Waffe und Munition separat aufbewahre und nur in den eigenen 4 Wänden führe keinen brauche. Jedoch wenn ich diese zum Schießstand bringe, muss sie in einem Koffer mit Schloss transportiert werden.

    Korrigiert mich wenn ich falsch liege.

    Nein nicht ganz, für eine Schreckschusswaffe in den eigenen 4 Wänden brauchst du keinen kleinen Waffenschein, den brauchst du nur wenn du die Waffe außerhalb deiner Wohnung/Grundstücks mit dir verdeckt rumtragen/führen möchtest.
    Für eine CO2 gibt es keinen kleinen Waffenschein.
    Diese darfst du in deiner Wohnung/Grundstück schießen, solange du sicherstellen kannst dass die Geschosse diese nicht verlassen können.
    Der Transport außerhalb deiner Wohnung/Grundstück muss grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis passieren, in diesem darfst du auch eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein transportieren.
    Sollte das "abgesperrte Areal" wo du schießen möchtest, nicht dir gehören, brauchst du die Erlaubnis des Besitzers dieses Areals.

  • Nein nicht ganz, für eine Schreckschusswaffe in den eigenen 4 Wänden brauchst du keinen kleinen Waffenschein, den brauchst du nur wenn du die Waffe außerhalb deiner Wohnung/Grundstücks mit dir verdeckt rumtragen/führen möchtest.Für eine CO2 gibt es keinen kleinen Waffenschein.
    Diese darfst du in deiner Wohnung/Grundstück schießen, solange du sicherstellen kannst dass die Geschosse diese nicht verlassen können.
    Der Transport außerhalb deiner Wohnung/Grundstück muss grundsätzlich in einem verschlossenen Behältnis passieren, in diesem darfst du auch eine Schreckschusswaffe ohne kleinen Waffenschein transportieren.
    Sollte das "abgesperrte Areal" wo du schießen möchtest, nicht dir gehören, brauchst du die Erlaubnis des Besitzers dieses Areals.

    Ah okay, Nun hab ich es vielen dank dafür.

    Die Erlaubnis sowieso ohne geht nichts.

    Dankeschön damit ist meine Frage beantwortet.

  • Wie kann man etwas, was hier in diesem Forum und tausendfach anderswo ebenfalls, einfach und klar beschrieben ist, so dermaßen durcheinander schmeißen?Ich kann fast nicht glauben, dass Deine Fragen wirklich ernst gemeint sind. Zumal die Hinweise zum schießen, tragen, führen, Anscheinswaffen usw. fast auf jeder Internetseite der entsprechenden Online Shops für Luftdruck- und Schreckschusswaffen eindeutig und klar
    verständlich zu lesen sind. Ich finde ein erwachsener Mann mit 30 Jahren sollte das hinbekommen.
    DesertStorm hat das für Dich im zweiten Post kurz und prägnant zusammen gefasst. Das ist doch einfach zu lesen und zu verstehen.

    Um es kurz zu machen, zurück zu Deiner Überschrift: "CO² und der kleine Waffenschein" .......haben überhaupt nichts miteinander zu tun!

    Alles klar, ich sag mal soviel in den meisten Shops gab es nur den Hinweis eines Alternachweises. Gewisse gesetztestexte die das Erklären wurden dort nicht näher beschrieben.

    Bevor ich ein Forum besuche schaue ich ob ich die Infos selbst finde. Wenn aber weder rlp noch die Shops die Texte nicht eindeutig oder nur fetzen des Gesetzes drin haben wende icj mich an ein Forum.

    Ubd das meine Überschrift so ausgefallen ist liegt genau daran das die Infos unverständlich und nicht klar kommuniziert wurden.

    Also entschuldige bitte wenn ich dich hier in irgendeiner Art und Weise gestört habe.

  • Das Problem ist, dass es doch viele Leute mit Halbwissen gibt und diese ihr Halbwissen gerne um sich posaunen, damit meine ich hauptsächlich Jurnalisten, Politiker, irgendwelche YouTuber, aber selbst Polizeisprecher geben in Interviews oft ziemlich dämtliche/falsche Aussagen von sich.
    Ich kann mich da noch an Artikel erinnern wo man angeblich für eine Pfefferspraydose den kleinen Waffenschein benötigt, dass Schreckschusswaffen nur mit Waffenschein gekauft werden dürfen und darauf auch eingetragen werden. Auch werden regelmäßig Waffenschein und WBK durcheinander gewürfelt und verwechselt.
    Von daher kann ich mir gut vorstellen dass Jemand der sich mit dem Thema noch nie beschädigt hat, da schon Mal unsicher werden kann.