Jelly Bean schrieb:
Sonst schreibt der Nächste gleich wieder: "Das meinst auch nur du. Mein Nachbar hat in der BLÖD was ganz anderes gelesen..."
Ich hab eben mal auf der Seite unserer Gemeinde (Niedersachsen) nachgesehen. Die sind noch auf Stand 15.12 oder so. Mitführen und anzünden verboten. Absicht oder versehen?
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Da hat eure Gemeinde geschlafen. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Teil der Niedersächsischen Verordnung komplett einkassiert hatte, hat das Land den § 10a neu gefasst und sich an die harsche Kritik der Richter gehalten.
Ab dem 24. Dezember gilt jetzt (leicht gekürzt):
"§ 10a Verbot von Feuerwerken
(1) 1 Zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen ist in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021
das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes (...),
auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf
belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.
2 In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der in Satz 1 genannten
Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt.
3 Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die betreffenden Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen im Sinne der Sätze 1 und 2 fest.
(2) Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist verboten"
Vorher stand da nur etwas von Feuerwerk und pyrotechnischen Gegenständen. Das war so dummerhaft und pauschal gemacht, dass Wunderkerzen und sogar Airbags in Autos darunter gefallen wären. Das Oberverwaltungsgericht hat der Landesregierung dann ausführlich die Basics erklärt: Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit. Abgewatscht wie einen schlechten Jurastudenten im ersten Semester.
Deshalb ist nun
- das Ziel genannt (Ansammlung von Menschen vermeiden)
- die Feuerwerkskategorie genannt
- die Zeit und die Örtlichkeit eindeutig beschränkt.
Heute ist der erste Arbeitstag nach Weihnachten. Da wird die eine oder andere Gemeinde noch erst die genauen Verbotszonen festlegen müssen. Wenn sie das verpennt, gibt es dort eben keine Verbotszone.