Beiträge von Maraudeur

    Man sollte sich schon bewusst machen, welche Optionen dem Staat hinsichtlich geplanter Änderungen beim KWS zur Verfügung stehen.

    - Er kann den KWS für den zukünftigen Erwerb bisher freier Waffen zur Bedingung machen.

    - Er kann im Antragsformular fragen, für welchem Waffentyp der KWS ausgestellt werden soll, bsw. SSW, AB oder beide.

    - Er kann außerdem VL und deregulierbare PCP mit aufnehmen. Es wäre unlogisch, Waffengattungen auszuklammern, die potenziell gefährlicher sind als SSW.

    - Er kann eine "Legalisierung" bereits vorhandener SSW und ABs durch Beantragung des KWS verlangen und dazu eine mehrjährige Übergangsfrist einräumen, um einer Überlastung der Behörden entgegenzuwirken. Alles was nach dem Ablauf der Frist ohne Genehmigung besessen wird, ist dann illegal.

    - Er kann die Ausstellung eines KWS vorab verweigern, nachträglich entziehen, eine mögliche Verlängerung ablehnen oder für diese regelmäßig Gebühren einfordern. Da der Betreffende bereits durch die Antragstellung den möglichen Waffenbesitz zur Anzeige bringt, kann er behördlich unter Strafandrohung dazu aufgefordert werden, vorhandene Waffen abzuliefern.

    - Er kann den gesammelten Datenbestand aufgrund ausgegebener KWS bei zukünftige Verschärfungen des WaffG nutzen. Beispielsweise durch Bedürfnispflichtigkeit für ABs und alternativer Aufforderung zur Abgabe oder Überlassen an einen Berechtigten.

    Wer jetzt denkt, das sei alles Quatsch, weil der Staat das aufgrund des damit verbunden bürokratischen Aufwands gar nicht leisten kann: Bei 43(?) Mio zugelassenen KFZ funktioniert das auch.

    Das dürfte bei den meisten der Fall sein und so käme es im Fall einer Gesetzesänderung zur notwendigen Neuausstellung von irgendwas zwischen 750.000 und 800.000 neuen waffenrechtlichen Erlaubnissen allein für die KWS-Inhaber. Dazu kommen dann SSW und AB Besitzer die bisher keinen KWS haben.

    Die Zahlen könnten noch wesentlich größer sein. Laut Medienberichten lagern geschätzte 43 Millionen SSW in deutschen Haushalten.

    Auf der anderen Seite war der Staat nach 1945 mit einem ähnlichen Problem konfrontiert. Was zuvor aufgrund der Kriegshandlungen an Waffen verteilt wurde, ist niemals personalisiert worden und wahrscheinlich befanden sich nach Kriegsende noch Millionen davon in privaten Händen. Der K 98 war zumindest bis in die späten 60er frei verkäuflich und vor den Verschärfungen aufgrund des Terrorismus konnten mehrschüssige KK im Versandhandel bestellt werden. Diese Waffen wurden sicher nicht registriert und trotzdem haben die Behörden sie sukzessive aus dem Verkehr ziehen können. Weshalb sollte ihnen das mit den Altbeständen an SSW nicht gelingen?

    So schön wie Leuchteffekte der Batterien auch sind, haben sie sie den Nachteil, dass man dabei selber kaum noch "aktiv" werden muss. Einmal anzünden und zuschauen, wie innerhalb einer Minute € 30,- und mehr pulverisiert werden. Für das Geld gibt es auch 100 Kartuschen PAK, die man einzeln abfeuern kann.

    Ein Kompromiss wäre zum Beispiel nur der Verkauf dieser Batterien und der Verbot von Raketen und Böllern. So können die jenigen, die auf Feuerwerk stehen ihre Gelüste mit den Batterien stillen. Diese sind aber nur bedingt geeignet um auf andere zu schießen.

    Was dazu geeignet ist, sind SSW und pyrotechnische Munition, die dann auch verboten oder zumindest eingeschränkt würden. Wollen wir das wirklich?

    Ich ballere an Silvester, seitdem ich ein Kind gewesen bin und habe in den ganzen Jahren und Jahrzehnten weder mich selbst noch jemand anderen dabei verletzt. Es ist nicht die vielbeschworene Mitte der Gesellschaft, welche Polizisten mit Pyrotechnik beschießt und brennende Barrikaden errichtet, sondern es sind junge Männer aus den einschlägigen Milieus, die damit ihre Verachtung gegenüber dem Staat zum Ausdruck bringen. Übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch in unseren Nachbarländern, wie man nach den WM-Spielen gegen Marokko sehen konnte.

    Eine Möglichkeit zur Eindämmung wären Verbotszonen an den Brennpunkten, wo diese Klientel beheimatet ist, was in Berlin dieses Jahr im Hinblick auf das berüchtigte Neukölln Nord unterlassen wurden. Vielleicht deshalb, weil die Polizei nicht genügend Personal zur Verfügung hatte und möglicher Weise auch, weil der Senat nicht 'diskriminieren' wollte. Aber genau da liegt das Problem.

    Ein allgemeines Feuerwerksverbot wäre schlichtweg ungerecht gegenüber der Mehrheit, die damit vernünftig und gesetzeskonform umgeht.

    Das einzige, was meinen Hund aus der Ruhe bringt, sind vermeintlich tote Gegenstände, die sich bewegen und dabei Geräusche machen. Bauplanen, die sich bei starkem Wind aufblähen, bellt er immer an. Der Staubsauger war im Welpenalter eine Herausforderung, und wenn ich den elektrischen Stabmixer einschalte, "warnt" er mich immer noch davor, wie gefährlich das Ding ist.

    Aber Waffen und Schussgeräusche sind für ihn kein Aufreger. Damit ist er aufgewachsen.

    Es geht scheinbar darum, die Hürden für angehende Sportschützen so hoch wie möglich zu setzen. In der Vergangenheit wurde bereits die notwendige Trainingszeit für einen WBK-Antrag von 6 auf 12 Monate erweitert, sowie eine MPU-Pflicht für unter-25-Jährige eingeführt. Hinzu kommen sollen nun das Trainingsverbot mit GK Waffen und eine MPU für alle.

    Die durchschaubare Absicht, möglichst wenige waffenrechtliche Erlaubnisse zu erteilen, ist auch ideologisch motiviert. So wie immer mehr Innenstädte zur Parkraumbewirtschaftungszone umgewandelt werden, damit die Leute ihr Auto stehen lassen und mit dem Bus zur Arbeit fahren. Wenn man etwas nicht verbieten kann, werden die Kosten so hoch getrieben, dass die Menschen von sich aus darauf verzichten.

    Gegen diese Intension lässt sich nicht alleine mit mangelnder Delinquenz der Sportschützen argumentieren. Was es statt dessen braucht, ist langfristige Lobbyarbeit, die eine Waffenkultur in Deutschland verankert. Angefangen mit Spielzeugpistolen im Kinderzimmer, dem Luftgewehr in der Jugend und späterem Wunsch nach Sportschießen im Erwachsenenalter. Damit sich das Bewusstsein durchsetzt, dass Waffenbesitz zu den bürgerlichen Freiheiten gehört.