Der Lauf ist ein wesentliches Teil eines Luftgewehres und wenn man ihn verändert, dann entspricht die Waffe nicht mehr dem hinterlegten Prüfmuster bei der PTB. Der BüMa muss das F-Zeichen mit dem Namen des Herstellers/Importeurs entfernen bzw. entwerten und sein eigenes Zeichen aufbringen. Macht er das nicht, dann hat er sich strafbar gemacht, hier natürlich auch wegen der Steuerhinterziehung.
Wird die Waffe nun aufgefunden und man sieht einen Verdacht, dass herumgebastelt wurde, wird man die Waffe der PTB übersenden. Diese wird zunächst die Energie messen und die Waffe mit dem hinterlegten Modell vergleichen. Das Ergebnis würde wahrscheinlich in diesem Fall lauten: Energie unter 7,5 Joule, aber es bestehen Veränderungen gegenüber dem Original. Man wird auch eine Meinung äußern, ob diese Veränderung (Laufkürzung) offenkundig nachträglich erfolgte. Den Prüfbericht wird die PTB dann ohne Wertung an die Ermittler versenden.
Diese werden nun entscheiden wie weiter verfahren wird. Eine Herausgabe der Waffe kommt nicht in Frage, sie ist ja verändert und hat KEIN gültiges F-Zeichen. Der Staatsanwalt wird entscheiden, ob man gegen den Hersteller und/oder den Besitzer weiter ermittelt. Die Firma wird sagen: Nachträgliche Änderung, wir haben die Waffe nie so verkauft. Also bleibt man beim Besitzer. Hier kann nun im Prinzip alles mögliche passieren - einige Staatsanwälte würden einstellen, andere einen Strafbefehl erlassen und wieder andere würden die Sache vor Gericht bringen.
Mein Rat: Die Sache entweder bleiben lassen ODER einen BüMa offiziell beauftragen. Der kann dann alles stempeln und man hat seine Ruhe.