Mwn (erfahrung aus dem airsoft bereich) ist das F alleine genau garnichts wert. Es braucht noch die stempel des importeurs bzw. desjenigen der das muster bei der PTB zur Musterzulassung vorgelegt hat.
Laut Waffengesetz reicht in solch einem Fall das F aus.
Auszug:
Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.
frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind.
Wobei das so für den Themenersteller sowieso hinfällig ist, lagira kommt wie ich per PN erfahren habe aus Österreich, und dort hat das deutsche F keinerlei Bewandtnis, da muß man nach österreichischer Gesetzgebung handeln.
Gruß Ingo