Beiträge von lzf10

    Einfache Frage an dich: Was ist ein Ziel?
    Das war die Basis der Diskussion. Lies doch mal durch, wie viele von Euch planlos nur das Gesetz zitiert haben, in dem steht, dass man ein Ziel nicht beleuchten darf. Das hat niemand bestritten. Wenn Du und deine Mitverschwörer (:-))keine Argumente habt, und nur Gesetzeszitate schreiben könnt, solltest du mal überlegen, wo denn gute Argumente sind. Lasershow? Laser umdrehen? Wer schreibt hier Quark?
    WAS IST EIN ZIEL?
    Wenn jemand eine andere Meinung hat als die Mehrheit, heißt das nicht, dass die Mehrheit im Recht ist. Die meisten sind die typischen Schreiber. Wir hören was die Mehrheit sagt und tun dann so, als ob sie mit ihrem Text dann etwas Wichtiges beitragen. Das sind dann auch die, die nur eine eigene Meinung haben, wenn der Chef nicht da ist.

    An die Besserwisser: Wo bleibt denn die Definition was ein Ziel ist? Mit dieser Basis können wir dann weiter diskutieren.
    Aber bitte die genaue Definition und nicht das, was Ihr meint, was in eurer Glaskugel zu sehen ist.

    Kein Wunder, dass es heute so einfach ist, ein Volk zu beherrschen. Wenn ich sehe, mit was für unqualifiziertem Quark hier der eine oder andere Äußerungen macht . (Selbst diese Forumsmitglieder sollten sich mal fragen, warum in so vielen Fällen ein Gericht etwas entscheidet, in der Revision der nächste Richter das Urteil aufhebt und in der nächsten Instanz dann wieder anders entschieden wird.), alles ausgebildete Anwälte. Selbst die scheinen ja das gleiche Gesetz dann nicht zu beherrschen.
    Anscheinend haben hier einige Mitglieder die Weisheit mit Löffeln gefressen, so ist das leider in vielen Foren. Wenn die Argumente ausgehen ziehen sie das Ganze ins Lächerliche ohne selbst zu merken, auf welchem Niveau sie sich befinden.
    Macht weiter so !

    Den Duden akzeptiere ich nicht, auch Wikipedia oder so etwas nicht. Wenn dann nur gesetzeskonforme Ausführungen. Und wenn ich also ein Ziel nicht beleuchten darf, heißt das also im Umkehrschluss , dass ich alles, was kein Ziel ist,mit meiner Waffe beleuchten darf? (Auch hier ganz wichtig: was ist ein Ziel?) Versteht mich doch recht, ich weiss, dass das alles was ich schreibe provozierend ist, aber ich möchte die Unsinnigkeit dieses Gesetzes darstellen. Ich habe bereits auf anderen Gebieten beruflich einige Sachen mit Auslegung von Gesetzestexten durchbringen können.

    Und klar: Natürlich muss es ein Waffengesetz geben. Nur ich stelle immer mehr fest, dass etliche dieser Gesetze nicht von Fachleuten, also von Praktikern, sondern nur von Nicht-Fachleuten mit der heißen Nadel gestrickt werden. Hauptsache, ich darf nicht mit einer Luftpistole, die 0,6 Joule hat, als Erwachsener über die Straße laufen.
    .

    Ein letztes Mal: Die Definition, was ein Ziel ist, ist das Interessante. Es gibt im Waffengesetz keine Definition. Deine Ausführungen sind ja absolut richtig, habe ich auch nie bezweifelt. Die Frage ist:

    WAS IST EIN ZIEL?

    Der gesamte Gegenstand der anvisiert wird, oder der Bereich, den die Kugel trifft ?(Was ja bei einem normalen Laser zutrifft)

    Wenn Du alles so gut kennst, zeige mir die gesetzliche Definition des Begriffes "Ziel". (Bitte genaue Angaben)
    Wenn ich auf ein Haus schiesse, ist das Haus das Ziel? Oder die einzelne Wand? Oder das Fenster? Oder der Fensterteil? Oder der Bereich den die Kugel trifft?

    Wenn ich einen Laserpunkt habe, ist das klar. Wenn ich mit einem Zielscheinwerfer einen Bereich beleuchte, in dem dann der Punkt des Treffers ist, ist das klar. Aber was ist mit einem Bereich, der, wie auch immer. nicht beleuchtet wird? Und deshalb ist für mich die verbindliche Definition des Begriffes "Ziel" das A und O dieser Frage.
    Übrigens: Selbst wenn man den Kommentar zum Waffengesetz liest, ist das nicht definiert. Ich lasse mich gern mit einer gesetzesverbindlichen Definition belehren.

    Quark, ein Ringkorn ist ja auch nicht verboten.
    Um vielleicht einige, die den Verminator nicht kennen, einmal zu informieren. Das Waffengesetz sagt, dass bei einer Schusswaffe ein Projektil, also theoretisch auch ein Pfeil durch einen Lauf geschossen wird,(egal
    ob mit Reibladung oder Druckluft o.ä.), damit fällt das Teil unter das Waffengesetz (Joule-Einschränkungen etc. mal ausgenommen). Dann nimmt jemand diesen Pfeil, entfernt den Nocken und steckt ihn auf diesen Lauf. Und schon ist das Teil nach BKA keine Schusswaffe mehr, also völlig unregelmentiert, alles legal, ein Spielzeug. Mal ehrlich, wie viele von Euch hätten zu dieser Sache vorher genauso geschrieben wie zu meiner Laser-Ausführung ?
    Was ist daran an meiner Auslegung anders?

    EINDEUTIG markieren ist für mich, wenn ich einen Punkt auf etwas richte. (Normaler Laser) Durch den Kreis könnte auch der Bereich ausserhalb des Kreises gemeint sein, ist das der Bereich, den ich anvisiere? Ich sag ja, alles eine Definitionssache. Da der Bereich innerhalb des Kreises ja größer ist, als z.B. der Bereich eines Kreises von 8mm, den eine Kugel abdecken würde, ist ja keine hundertprozentige Markierung gegeben.
    Es geht nicht um bestechende Logik, sondern um Auslegung schwarz auf weiß !

    Ok, dann muss ich doch nochmal antworten. Also, dass die Auslegung des Gesetzes
    oftmals (unberechtigterweise) gegen den Beschuldigten gemacht wird, ist mir schon klar. Das das Gesetz zum Wohle der Allgemeinheit sein muss, ist auch klar, da gebe ich Dir ja völlig recht, ist ja auch sinnvoll. Das das Waffengesetz aber ja wohl in einigen Dingen völlig übertrieben ist und in anderen Dingen völlig offen ist, möchte ich ja nur damit darstellen.
    Ich arbeite beruflich auch mit Lasern in der Forschung. Meine Angabe wäre jetzt, zum Beispiel auf eine Entfernung von 20m ein handtellergroßer Kreis.Das dürfte ohne Streulicht durchaus möglich sein. Wenn ich dann ganz sicher gehen will, baue ich das Ding unter den Verminator und baue es also nach dem Gesetz nicht unter eine Waffe.
    Zu Floppy: Es ist eine Definitionssache, was das Ziel ist. Ist es, wenn ich auf ein Wildschwein ziele das gesamte Wildschwein, oder ist es der Bereich, den ich anvisiere und der dann von der Kugel getroffen wird. Dieser Bereich würde nicht beleuchtet, 1.4.2.1 greift also nur, wie man das definiert.

    Vor 40 Jahren hat es solche Laser noch nicht gegeben. Ob verboten oder nicht, scheint Ihr ja alle besser zu wissen. Da ja hier anscheinend alle Anwälte und Richter (oder selbst Genies) sind, hat diese Diskussion ja anscheinend keinen Sinn.
    Wie schon richtig geschrieben, die richtige Ausführung muss dann ein Richter bewerten.

    Bravo Chrisbeard, endlich hast Du das begriffen. Es geht um eine Gesetzeslücke. Das ist etwas absolut Legales. Wenn so etwas möglich ist, warum nicht. Wenn mir vorher jemand gesagt hätte, dass der Jet Protektor, wie vom BKA bestätigt, keine Anscheinswaffe ist, hätte ich das auch nicht geglaubt. Das der Verminator nach dem Gesetz eine Spielzeugwaffe ist (auch vom BKA bestätigt), die auf 60m tödliche Pfeile verschießt, interessiert auch nach dem Gesetz niemand, alles legal.
    Zurück zu Bastelfreak. Vielleicht hast Du recht, dass der Laser durch eine Bohrung an der Waffe befestigt ist. Andere Variante: Die Bohrung am Schaft ist zur Hälfte axial aufgefräst. Ich halte den Laser mit der linken Hand und drücke ihn formschlüssig in die Halbbohrung. Wenn ich die Hand wegnehme, fällt er ab, kann also nicht befestigt werden.
    Deine Aussage zum Streulicht nehme ich definitiv so nicht hin. Es geht nicht um eine Taschenlampe, sondern um einen Präzisionslaser. Abgegrenzt scharf produziert er nur einen Kreisring.
    Das sich einige hier im Forum zum Teil so unsinnig und oberflächlich äußern begreife ich wirklich nicht. Ich hatte an sich eine vernünftige Diskussion erwartet. Ich habe nichts Illegales vorgeschlagen, sondern möchte nur die genaue Definition des Waffengesetzes
    diskutieren. Es geht nicht darum, was das Gesetz meint, sondern um das was schwarz auf weiß da steht.

    Über einige Antworten muss ich mich doch schon sehr wundern. Noch einmal, für die etwas langsameren: Mit dem Hintergrund, etwas zu umgehen und dem Wissen, dass es bei Verminator und Jet Protektor einfach nur darum geht, GENAU die Buchstaben des Gesetzes anzugehen. Der Laser hätte keine Vorrichtung zum Befestigen an einer Waffe, sondern ist nur rund, also formschlüssig in einer Bohrung. Der Zielpunkt ist für mich der Bereich, er von der Kugel getroffen wird und nicht ein ganzes Haus oder ein Elefant. Wenn dieser Bereich nicht beleuchtet wird, ist doch die Vorgabe des Waffengesetzes erfüllt.

    Hallo,
    mit dem Wissen, dass es bei genauer Betrachtung des Waffengesetzes immer wieder Möglichkeiten gibt, legal etwas zu machen, was dieses Gesetz umgeht (siehe erfolgreich bei Verminator, Jet Protektor etc.) stellt sich bei mir die Frage, ob es verboten ist, einen Laser unter eine Waffe zu setzen, der einen Kreisring erzeugt. Ein "normaler Laser beleuchtet das Ziel, das ist nicht erlaubt, das ist klar. Ein Kreisring-Laser beleuchtet das Ziel nicht, weil es in der Mitte ist und somit nicht beleuchtet ist. Der Laser bekommt keine Vorrichtung zur Waffenmontage, sondern wird nur in eine Bohrung im Schaft unter dem Lauf gesteckt.
    Waffengesetz oder nicht ?

    Gruß
    lzf10

    Hallo,
    vielen Dank für die rege Diskussion. Um jetzt, nach allem was ich herausgelesen habe, einen Schritt weiter in Rechtssicherheit zu gehen, habe ich mal eine neue Halterung gebaut. Diese hat nichts mehr mit der Picatinny-Schiene zu tun, sondern nutzt absolut formschlüssig das Unterteil des Jet-Protektors. Auch hier ist nun spielfreie, reproduzierbare Fixierung (also nur Anhalten, beim Loslassen löst sich alles von der Unterseite) gewährleistet.Diese Halterung kann absolut nicht für andere Waffen, mit oder ohne Schiene benutzt werden. Und dann nutzt diese Fixierung die Munition des Protektors, also nicht den Protektor, da dieses Tierabwehrgerät ja gar keinen Lauf hat. Ein Laser kommt für mich auf keinen Fall in Frage, da der sehr stark abgegrenzte Kegel der Lampe völlig ausreicht und genau genug ist.
    Vielen Dank, Kentucky, für das Piexon-Schreiben zum Thema Laser.

    Hallo,
    ich finde, wir schweifen etwas vom Thema ab. Ich habe ja im Anfang geschrieben, dass mir die geschilderte Rechtslage an sich klar ist. Aber meine Aufnahmevorrichtung ist KEINE Picatinny-Schiene, man kann die Lampe an NICHTS befestigen, man muss die Teile nur zusammendrücken und wenn man loslässt, fällt alles auseinander. Die Variante mit dem Halbrohr habe ich auch schon bedacht, aber da müsste ich ja etwas an dem Protektor befestigen, was mir dann nicht unbedingt mehr Rechtssicherheit beschert. Mein Ziel ist, ohne irgendetwas an der Waffe zu ändern, die Lampe zu positionieren.

    Das wird im Augenblick sehr schwierig. Ich habe unendlich viel in letzter Zeit gelesen, da ich mich vorher mit dem Thema beschäftigt habe. Ich weiß, es wird sehr viel geschrieben, Richtiges und Falsches.
    Ich suche noch, brauche aber dafür mit Sicherheit viel Zeit. aber wie ich ja auch schon geschrieben habe, ist die Variante, die ich ausführen möchte, dann ja vertretend für alle Faustfeuerwaffen, die so eine Schiene unter dem Lauf haben.
    Ich bin sowieso, jemand, der nicht versteht, wieso es irgendwelche Beschränkungen für den Jet-Protektor geben kann, wenn er, ja wie amtlich für Deutschland bescheinigt wird, nicht dem Waffengesetz unterliegt und auch keine Anscheinswaffe ist. Verbot von Lasermontage und Licht gilt hier in Deutschland ja nur für Waffen. ?(
    Das Thema wird ja auch an anderer Stelle hier im Forum behandelt. Thema: (Laser an Jet Protector JPX montieren)

    Aber wie gesagt, wir haben hier nach meiner Meinung keine Montage !

    Das ist richtig. Soweit ich aber weiß, schreibt die Herstellerfirma, dass bei einer Montage z.B.eines Lasers die Zulassung als Tierabwehrgerät erlischt. Das ist aber im Internet schon genug beschrieben. Diese von mir angeführte Lösung ist ja vom Prinzip auf alle anderen Waffen anwendbar.

    Hallo,
    zunächst vielen Dank für Eure Antworten.
    Ich bin mir ja darüber im klaren, dass das eine Gratwanderung ist. Ich denke, um eine Picatinny-Schiene zu nutzen, müssten ja alle Voraussetzungen für den Gebrauch so einer Schiene gegeben sein. Da ich aber nichts aufschiebe und dann auch nichts klemme, benutze ich sie ja nicht typisch.Was wäre, wenn ich eine Waffe ohne Schiene nehmen würde,einen genauen Abdruck des Laufunterteils mache, und dann ein Gegenstück der Waffe gieße und das dann benutze, um eine Lampe auszurichten? Meiner Ansicht nach ist das ja nichts anderes. Die Schiene unter dem Lauf ist für mich nur eine formschlüssige Möglichkeit der Fixierung.
    Ich verweise auch noch auf den Beitrag von Steffirn, Wenn ich ein halbiertes Rohr unter meine Waffe schraube und dann eine runde Taschenlampe formschlüssig darein drücke ist das auch eine Fixierung, nur eben eine andere Form als meine Schiene.

    Hallo,
    bevor wieder Etliches geschrieben wird, dass keine Lampe und kein Laser an den Jet-Protektor MONTIERT werden darf, was mir völlig klar ist, nun meine Frage an Euch:
    Ich möchte eine Halterung an eine dieser neuen kleinen Taschenlampen mit 2000 lm bauen, die genau in die Schiene unter den Lauf des Jet-Protektors passt. Also noch einmal zur Klarstellung: Diese Halterung schiebt man nicht auf, kann sie nicht befestigen, sondern sie wird nur , wenn der Protektor in der rechten Hand ist, mit der linken Hand, formschlüssig, ohne Spiel daruntergehalten, in die Picatinny-Schiene gedrückt. Wenn man das Teil loslässt, fällt es einfach sofort ab, also meiner Meinung nach NICHT MONTIERT !
    Ich möchte einfach die Möglichkeit haben, das Tierabwehrgerät auch bei einem Hund im Dunkeln zu benutzen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.
    Auch von der Seite der Lampe aus, an welcher auch nichts montiert sein darf, womit man diese an einer Waffe befestigen kann, meine ich alles Gesetzliche erfüllt zu haben, ES IST KEINE MONTAGE AN EINE WAFFE MÖGLICH !
    Montage ist nach Duden oder anderen Definitionen eine Befestigung, was hier nicht geschieht !

    Bei ersten Proben mit einer Picatinny-Schiene und der Lampe gelingt mir eine immer wiederkehrende Reproduktion des Lichtkegels zur Kimme/Korn-Visierung. Das würde mit einem Laser unter jeder anderen Waffe auch funktionieren. Wobei natürlich da die Frage der Reproduktionsgenauigkeit anders ist, hier geht es mir um den einstellbaren Lichtkegel der Lampe.

    Was meint Ihr: Verboten oder erlaubt?

    In der französisch sprachigen Anleitung steht zum Beispiel, wie man die Sehne Aufzieht.(Wie es aussieht ohne Hilfsmittel), da ich aber absolut nichts lesen kann, sondern nur die Bilder sehe, würde mich der Inhalt des Textes schon interessieren.
    Woran könnte ich denn sehen, was für einen Wurfarm ich habe?