Beiträge von Sharpshooter90

    so und hier die antwort der fachmänner aus düren!

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    Sehr geehrter XXXXX XXXXX

    Zu Ihrer Anfrage:

    Unter der zwingenden Voraussetzung, dass Sie
    mindetens 18 Jahre als sind, bitte ich nachfolgende Vorschriften zu
    beachten:

    1.) Erwerb und Besitz einer
    Sportwaffe mit nicht mehr als 7,5 Joule


    Anlage 2, Unterabschnitt 2, Ziff.
    1.1 zum WaffG:

    "1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen
    und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung
    finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als
    7,5 Joule
    erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1
    Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976
    (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes
    geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25
    Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c
    bestimmtes Zeichen
    tragen;"


    Folge: Eine Waffenbesitzkarte ist nicht
    erforderlich und wird nicht erteilt.


    2.) Transport einer solchen
    Waffe


    § 12 (3)
    Ziff. 2 WaffG

    (3) Einer
    Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer ...

    "diese nicht schussbereit und
    nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort
    befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis
    umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;"

    Im Detail ist dies gewährleistet, wenn
    die Waffe in einem Futteral im Kofferraum transportiert wird und der
    Reisverschluss mit einem kleinen Schloss gesichert ist. Die Waffe darf
    nicht geladen sein!


    3.) Aufbewahrung einer solchen
    Waffe

    § 36 (1) Satz 1 WaffG

    "Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die
    erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände
    abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen."

    Dies bedeutet für die konkrete Umsetzung,
    dass die Waffe in einem verschlossenen Blechschrank aufbewahrt werden muss. Die
    Waffe darf nicht geladen sein!


    Alle Vorschriften können Sie im
    Waffengesetz nachlesen (z.B. Taschenbuchausgabe

    Beck-Texte – WaffG - erhältlich in jeder
    Buchhandlung)


    Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie
    mich an!


    Mit freundlichem Gruß


    XXXXXXXX XXXXXX

    Leiter ZA 1.2

    Tel.: 02421-949-3120

    Kreispolizeibehörde Düren

    Direktion Zentrale Aufgaben

    Aachener Str. 28

    52349 Düren

    habe bisher folgende antwort der polizei erhalten!!

    werde mich aber an die unten genannte abteilung wenden um noch mehr infos zu erhalten!

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    Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

    da Sie in Jülich wohnen, ist die
    Kreispolizeibehörde Düren grundsätzlich Ihr richtiger Ansprechpartner.
    Dort ist für den Bereich Waffenrecht das Sachgebiet ZA1.2 zuständig. Sie
    erreichen die Kollegen meines Wissens unter der E-Mail Adresse ZA12.Dueren@polizei.nrw.de

    Dort sollten Sie alle notwendigen Auskünfte erhalten.
    Grundsätzlich
    ist für den Erwerb und Besitz von Druckluftwaffen, die mit dem
    entsprechenden Kennzeichen ("F im Fünfeck") gekennzeichnet sind (und bei
    weniger als 7,5 Joule Geschossenergie), ab dem 18. Lebensjahr keine
    Erlaubnis notwendig. Eine Waffenbesitzkarte wäre dann nicht notwendig.

    Ihre
    sonstigen Nachforschungen hinsichtlich des Transportes (nicht
    zugriffsbereit, sprich in einem verschlossenen Behältnis, und nicht
    schussbereit) sind ansonsten korrekt.
    Sofern Sie gegen diese
    Voraussetzungen jedoch verstoßen und somit die Waffe im
    waffenrechtlichen Sinne außerhalb Ihres befriedeten Besitztums führen,
    begehen Sie eine Straftat. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich bei
    Unklarheiten an die für Sie zuständigen Kollegen in Düren zu wenden.

    Die Vorschriften des Waffengesetzes können Sie im Übrigen unter https://service.gmx.net/de/cgi/derefer…02%2Findex.html einsehen.

    Ich hoffe soweit schon einmal weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    xxx xxxxxxxxxxxx, RI
    Polizeipräsidium Aachen
    ZA 11
    Hubert-Wienen-Straße 25
    52070 Aachen
    Tel.: +49-241-9577-61130
    Fax: +49-241-9577-61105

    Den Klarnamen habe ich vorsichtshalber mal editiert. ;^) Flammpanzer

    @ Jeri Ryan Fan

    das LG gehörte meinem verstorbenen vater und daher bedeutet es mir viel

    deshalb möchte ich mich zu 100% informieren, um in einer allgemeinen verkehrskontrolle nicht auf schwierigkeiten stoßen zu müssen ;) wie die waffe zu transportieren ist, ist ja selbsterklärend und eigentlich auch logisch.....aber durch verschiedene artikel im internet, wo man lesen konnte "LG in verkehrskontrolle beschlagnahmt wegen keinen kleinen waffenschein" etc....bin ich etwas neugieriger geworden was es damit auf sich hat

    hallo zusammen,

    ich habe das internet durchstöbert und hier auch schon recherchiert....aber man kommt immer wieder auf unterschiedliche antworten...und außerdem sind die antworten schon sehr alt!!!!


    daher frage ich euch mal.....habt ihr für den transport im auto eine WBK oder einen kleinen waffenschein oder einen normalen waffenschein? überall ist etwas anderes zu lesen.... :(

    ich habe der polizei ebenfalls mal eine mail geschrieben und bin gespannt was die antworten...


    gruß maik

    cool danke!

    hab das auch schon irgendwo gelesen das ein schalldämpfer nichts bringt und habe mich schnell von dem gedanken verabschiedet ;)

    finde die idee klasse, das man ja auch den kornhalter zurecht bearbeiten kann....hab ich noch gar nicht dran gedacht :)


    kann eigentlich eine verkleidung mit ihrem gewicht das schussbild beeinflussen?

    super danke leute!!
    der splint ging auch bei mir mit einem leichten schlag raus :) aber man weiß ja vorher nie und stellt sich immer aufs schwierigste ein :P

    um jetzt den sichtbaren lauf zu verkleiden, wollte ich mir eine blende aus VA oder Alu organisieren.....ein kumpel hat mir leider heute mitgeteillt das er zurzeit nicht die mittel hat um den innendurchmesser der blende auszudrehen...

    gibt es solche blenden eigentlich auch zu kaufen?

    danke für die tips leute!!!!

    ich möchte zudem ein ZF montieren und möchte dafür den kornhalter demontieren.....im forum hab ich gelesen das der stift dafür rausgedrückt werden muss un der sehr fest sitzen soll...
    lasse mir dann morgen dafür den laufabschluss drehen


    jemand hier der das schon einmal gemacht hat? weiß nicht wie ich die waffe stützen soll oder ob etwas beim raustreiben passieren kann......könnte mir denken das erschütterungen mit hammer und einem körner dem LG schaden würden....

    hallo zusammen,

    ich bin ziemlich neu hier im forum und habe gesehen, dass sich viele leute hier mit der FWB 300s auskennen...

    naja da ich ziemlicher anfänger bin wollte ich mal fragen, was man zu beginn seinder hobbyschützenkarriere an der waffe warten sollte oder was zu beachten ist....

    würde gerne vorab die hauptsächlichsten verschleißteile erneuern!

    hat da jemand ratschläge und tips für mich?


    ich danke vor ab! :)