Und der Link zur Astgabel??
(Hähähähähhä )
Und der Link zur Astgabel??
(Hähähähähhä )
PS: Es gibt 2 Versionen vom
- Hämmerli 850 Air Magnum ZG30
http://www.umarex.de/uxc.php?load=v…0.05-4&deptid=1
http://www.umarex.de/uxc.php?load=v…0.05-2&deptid=1
Und hier das Handbuch:
http://www.umarex.de/pub/downloads/….00.05-4_de.pdf
Wie gesagt, ich finds spitze!
Habe da ein Set gefunden, läuft unter dem namen Air Magnum XT .
Taugt das was im allgemeinen?
Hi Cyberdal,
habe ich auch, ist m. E. echt Spitzte und macht super Spaß!! das ZV ist für den Start auch erst mal sehr gut, taugt auch locker auf 30 - 45 Meter.
VG Phil
(Always InTheAir)
Was wäre denn eine gute Zwille/Schleuder für jemanden, der das mal probieren möchte? (Muss auch nicht so billig sein, eher solide.)
Habt Ihr da nen Link?
VG Phil
(Always InTheAir)
wie is den das mit einer LDW, zB bei der Airmagnum 850? Auch den Lauf ölen und putzen?
Ich meinte den hier:
Hi,
so wie es sein soll :^) ( Auch wenn es keine Vorschrift dazu gibt )
Egal ob Langwaffe, Kurzwaffe, SSW, Knallmuni, Pyros......alles sicher weggeschlossen ;^)Gruß, Andy
Hi Andy.
wo gibts denn den rot, gelb, grünen Schrank?
Der ist ja klasse. Und was kostet der?
VG Phil
(Always InTheAir)
mein Walther Black Tanto
Moin,
ich habe manchmal (beim Waldspaziergang) nen Schweizer Taschenmesser mit Säge mit.
Sagt mal, sind die Walther Black Tanto etc. gut? Oder geht da leicht die schwarze Farbe ab?
VG Phil
(Always InTheAir)
Noch zum Warnschuss: Der BGH findet hier deutliche Worte:
"Bei dieser zugespitzten Situation ist nicht ersichtlich, warum die Abgabe eines Warnschusses die Beendigung des Angriffs hätte erwarten lassen [aus Sicht des vermeintlich Angegriffenen!]. Ein Warnschuss ist im Übrigen auch nicht erforderlich, wenn dieser nur zu einer weiteren Eskalation führen würde. Hier war aus Sicht des Angeklagten zu erwarten, dass die hartnäckig vorgehenden Angreifer [Wegen keiner Reaktion auf Licht und Rufen] ihrerseits gerade dann durch die Tür schießen würden, wenn sie durch einen Warnschuss auf die Abwehrbereitschaft des Angeklagten aufmerksam gemacht worden wären. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muss sich ein Verteidiger nicht einlassen. Daher waren beide Schüsse, die der Angeklagte durch die Tür abgegeben hat, aus seiner Sicht erforderliche Notwehrhandlungen."
Aber wie gesagt, wars wohl eine ganz besondere Situation. Wäre die Polizeiaktion anders verlaufen, wäre hier kein Freispruch erfolgt.
VG Phil
(Always InTheAir)
Ich habe jetzt mal die H&N Field Target Trophy green, Zinn, Kal. 4,50 ausprobiert: WOW, sehr gute Durchschlagskraft bei Dosen aus 10 m.
Waren in einem Testpaket von H&N mit ausgewählten Jagddiabolos für stärkere Luftgewehre im Kaliber 4,5 mm:
- Crow Magnum (8,80 gr, 35 Stück),
- Silver Point (11,57 gr, 30 Stück),
- Baracuda Power (10,19 gr, 35 Stück),
- Baracuda Hunter (10,34 gr, 35 Stück),
- Field Target Trophy (8,65 gr, 40 Stück)
- Field Target Trophy Green (5,56 gr, 40 Stück).
Siehe:
http://www.frankonia.de/406996/269332/…leNumber=165037
Die Field Target Trophy waren auch ganz gut, aber die Field Target Trophy Green schlugen ochmal deutlich mehr Blech durch...
Die Baracuda Power waren nicht so gut.
VG Phil
(Always InTheAir)
Hmmm, ich habe mir gerade die Petition durchgelesen:
Die hat derzeit nie und nimmer Erfolg.
Und ganz ehrlich. Wenn ich das lese:
"Mit Sicherheit gibt es beim Fussballspielen, Golfen etc. mehr und öfter Verletzungen als beim Schießen.
Sportschützen sind weder krank, noch potenzielle Amokläufer.
Hätten sie einen Golfschläger in der Hand, statt eines Gewehres, würde es keinen interessieren und das, obwohl auch ein Golfball eine Geschwindigkeit von über 300 km/h erreicht und bei einem Kopftreffer tödlich ist, wie in der Vergangenheit bewiesen."
dann bleiben eher die Worte krank und potenzielle Amokläufer hängen sowie Golfschläger und Kopftreffer tödlich, was es sicherlich nicht erfolgreicher macht...
Auch der Satz: Bei einem Luftgewehr wäre es ein kleiner Kratzer ist ja sooooo nicht ganz richtig, oder?
Sorry, ich wollts ja nicht madig machen, aber z. Z. denken einfach alle nur an Amokläufer, da bringt eine solche Petition m. E. nix...
Noch was Nettes: "Das Baujahr allein kann nicht ausschlaggebend dafür sein" ist ein super Argument (nur kann man nun hoffen, dass nicht schlafende Hunde geweckt und diese nicht noch verboten werden)
VG Phil
(Always InTheAir)
Hi,
hab letztens auch einen Tisch zusammengebaut, aus einer alten Palettenumrandung... Hab mir noch extra Barhocker dazugekauft, so dass ich die perfekte Sitzposition bekomme. Klappt alles prima!
Hey holland,
auch das schön aus m Fester schießen in den Garten der Nachbarn? Ok, nur Spass
Sorry, der Link vorher war schrott:
http://www.frankonia.de/428644/279387/…CategoryId=6760
Und, hat die keiner?
Super Forum
Hi ich bin neu hier und finde es nicht schlecht, daß Ihr so offen dieses zwiespältige Thema diskutiert.
Herzlich willkommen, Lotsen, und danke für die offenen Worte!
Es geht mir mit dem Original-Urteil u. a. darum, die Halbwahrheiten einzudämmen und zu zeigen, dass der Teilfreispruch auf einer ganz besonderen Situation basiert, die man sich nicht so einfach "zurechtlegen" kann. Und es soll auch die Diskussion angeregt werden über Themen, die nicht so einfach bzw. sensibel sind.
Danke an Euch fürs Mitmachen!
VG Phil
(Always InTheAir)
Der wurde sicher frei gesprochen da der Richter Angst vor Racheakten hatte
Das glaube ich eher nicht. An BGH-Richter kommt man - zum Glück - nicht so leicht ran. Zudem haben und hatten Richter sich von etwaiger Angst bisher nicht erkennbar leiten lassen (zB bei Staatsschutzsachen und früher bei RAF-Fälle).
Der BGH macht keine Freisprüche. Es kann lediglich Urteile aufheben, und den Fall zu einer Neuverhandlung ans zuständige Gericht zurückverweisen.
Der BGH kann freisprechen: Im Fall des Totschlags wurde der Angeklagte direkt vom BGH freigesprochen, ansonsten wurde zum Teil zurückverwiesen.
alfred:
Ich habe jeden der Paragraphen geflissentlich ignoriert, der dort erwähnt wurde.
Und doch kann ich die Urteilsbegründung lesen und verstehen, demzufolge auch darüber nachdenken.
Genau. ;^)
Alles anzeigenAlleine die im Auszug angegebenen Paragraphen würden den Rahmen einer möglichen Diskussion hier eindeutig sprengen!
StGB § 32 Abs. 2 Erforderlichkeit
§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB
§ 164 StPO
§§ 102 ff. StPO
§ 35 StGB
§ 34 StGB
§ 33 StGB
Es geht doch gar nicht um Paragraphen.
Und der Sachverhalt ist doch vom BGH sehr gut und detaiulliert erklärt. Warum sollte man Erwachsenen absprechen, eine Meinung zu diesem Thema zu haben.