Beiträge von matthias0102

    Zitat

    Erstens am Tage erkennt man Kaum was...

    An meinem Samsung Galaxy S3 kann man die Displayhelligkeit einstellen, also auch am Tag bei Sonnenschein super zu erkennen!


    Zitat

    Dann darfst du das während der Fahrt nicht benutzen weil es ein Handy ist

    Wer sagt das? In der entsprechenden Halterung darf man jederzeit ein Handy während der Fahrt bedienen!


    Gruß Matthias


    Hallo,

    ich würde meinem zuständigen Sachbearbeiter beim Ordnungsamt/Polizei (je nachdem in welchem Bundesland du wohnst) den Sachverhalt erklären und schauen was der dazu sagt. Dann hast du im Fall einer Kontrolle auch keine Probleme zu erwarten.

    Denke das ist die beste Möglichkeit.

    Matthias

    Punkt 36.2.14 Verwaltungsvorschriften WaffG


    Der Begriff „häusliche Gemeinschaft" in § 13 Abs. 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen" begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaft-liche Aufbewahrung von Kurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z. B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder ei-ner erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen).


    In o.g. Verwaltungsvorschrift ist nur von "häuslicher Gemeinschaft" und "nahen Angehörige" die Rede. Nachbarn oder Freunde fallen da meines Wissens nicht darunter.


    Die Aufbewahrung von WBK-pflichtigen Waffen in Schützenhäusern in in einem anderen Punkt geregelt. 


    Gruß Matthias


    Sorry für Offtopic!


    Zurück zum Thema: Ich schieße beides (9mm und .45 ACP) und muss "ulli s" und "canelles" recht geben. Ich finde bei der 9mm ist es durch die höhere Geschwindigkeit des Geschosses mehr ein schlagen und bei der .45 ACP mehr ein schieben beim Schuß. Dadurch bekommt man das Gefühl die .45 ACP ist schöner zu schießen. :^)


    Matthias

    Wenn ich es mitm Wiederladen (und damit auch dem Aufsammeln der Hülsen) schaffe nur noch 9er und 10er zu schießen, dann ist mir des relativ egal wie affig das Aufsammeln aussieht ;^)

    Matthias

    Ich habe mir ein gebrauchtes FWB 300S gekauft, ein Nikko Stirling Gold Crown Airking 4-12x42 MILDot dazubestellt und bin sehr zufrieden damit! Is halt nicht neu, aber sehr präzise und für daheim eigentlich perfekt. Hab dafür insgesamt bissl was über 200 Euro ausgegeben.

    Matthias

    Firetruckers

    Das eine hat mit dem anderen doch überhaupt nix zu tun! In dem von dir genannten Beispiel reicht es vollkommen die Polizei zu verständigen (Handy, Telefonzelle, Nachbarn), es wird von niemandem verlangt das er/sie da reingeht!

    Ich denke es ist in der jeweiligen Situation am besten ruhig zu bleiben, einfach das Hirn einzuschalten und den gesunden Menschenverstand zu gebrauchen.

    Matthias

    Nein, ich habe mich letzte Woche nach einigem studieren diverser Foren für das Samsung Galaxy S III entschieden! Das neue Iphone ist ne ganz neue Entwicklung und da ist mir die Gefahr der Kinderkrankheiten zu groß. Das S III gibts schon 1/2 Jahr und ist schon entsprechend "eingelaufen". Außerdem denke ich würde das S III bei einem direkten Vergleich mit dem Iphone 5 gleich gut oder evtl sogar ein bisschen besser abschneiden.

    Matthias

    Hallo Klaus,

    also der Spannhebel ist ohne Gelenk und 26,5 cm lang.

    Kann es sein, dass die Laufverdickung zur Mündung hin ein Laufgewicht sein soll? Wie ich gelesen habe ist diese Verdickung bei den ersten 300 S Modellen länger als bei folgenden Modellen. Dafür würde dann auch meine Seriennummer sprechen und es würde bedeuten das mein Gewehr (lt. Seriennummer) zu den früheren 300 S Modellen gehört. Wie Du sagst ist es dann wahrscheinlich zu einem Fehler beim stempeln der Systemhülse gekommen.

    Ich habe vorhin noch eine Email an FWB geschrieben, mal schauen was die nach Ihrem Betriebsurlaub antworten.

    Gruß Matthias

    Hallo,

    ich habe heute meine FWB 300 erhalten und bin aufgrund der Seriennummer und der Herstellungzeitliste auf der ersten Seite ein bisschen verwirrt. Die Seriennummer lautet 121415 und auf dem Gewehr steht Modellbezeichnung "Feinwerkbau 300". Aber laut der Liste müßte es jetzt ein FWB 300 S sein?

    Außerdem ist mir aufgefallen dass die letzten 20 cm des Laufes zur Mündung hin dicker ist als der restliche Teil des Laufes. Ist das ein spezielles Modell?

    Danke für Eure Antworten,

    Matthias

    Um eine WBK bei der zuständigen Behörde beantragen zu können braucht man ein Bedürfnis des Verbandes. Dem Verband hat der Antragsteller die "Regelmäßigkeit" in den letzten 12 Monaten nachzuweisen. Dies geht entweder mit Schießbuch oder wie Floppyk bereits geschrieben hat mit einer Kopie der Schießkladde.

    Das heißt: kein Nachweis über die Regelmäßigkeit ---> kein Berdürfnis vom Verband ---> keine WBK

    Matthias