Beiträge von rheno

    Komisch das wohl gemekrt kein KWS vorhanden war/ ist, somit
    1. gegen das Waffengesetzt verstossen worden ist.
    2. die Nutzung öffentlich erfolge
    3. Menschen ohne Hirn sollten eigentlich weggesperrt werden.

    Mal überlegen was wäre passiert wenn die müttern der beiden..... beschimpft worden wären ---> Die Waffe würde auf eine Person gerichtet worden und mit sicherheit abgefeuert sen.

    Hier zeigt sich mal wieder wie das Deutsche Gesetz solch Ausdruck von Gewaltbereitschaft und Aggresivität in keinster Weise nen Riegel vorschieben will,oder anderes Ausgedrückt die Gesetzte in Deutschland taugen nichts.

    Soweit mir bekannt ist schon seit April 2010, aber ich habe auch gehört, dass die komplette Fertigungsstrasse von Röhm( Maschinen und Angestellte) von Umarex komplett übernommen worden sind. Hoffen wir mal das die in der Geschäftsetage an den Materialien nichts ändern werden.

    denke aber das bald Qualitative schlechteres Ausgangsmaterial verarbeitet wird.

    Meine beiden RG96 sind noch gute alte Röhm Wertarbeit.

    So, war dann heute morgen gegen 9 Uhr auf der nächstgeliegenen Wache, hat dort einem Herren den Schverhalt dargestellt, nach Begutachtung der Waffe sagte er: Die hält maximal noch 10 Schuss aus...., Ich kann damit machen was ich will, den Lauf als Defekt verkaufen, In Müll werfen etc..

    Es erging gegen den Verkäufer keine strafanzeige in irgendeiner Form, noch wenn ich den Beamten richtig verstanden habe verstößt das aufbohren des gewindes gegen ein Gesetz. Komisch oder?


    Jedenfalls geht es am Montag zum Anwalt und ich werde auf dem Zivilrechtlichen Weg weitermachen.

    Die Ausgebauten Teile sind bei Egun zubesichtigen.

    Das teilweise nichtmehr vorhandene Gewinde zeigt deutlich Rost, innerhalb einer Woche nicht möglich. Ich werd die Waffe bei den behörden abgeben.Zivilrechtlich werde ich eventuell vorgehen (geht um 94€).
    Da ist noch eine andere Person die ähnliche Probleme mit dem Verkäufer hat.

    Mir geht es nur darum das man mir Strafrechtlich keinen "Strick" draus dreht.

    Man lernt das ganze Leben :) und zahlt dafür auch.

    Dann danke ich erst mal, und werd mich dann am Montag mal zur nächsten Wache begeben.

    Werd mal den ganzen Schriftverkehr den ich mit dem Verkäufer geführt habe ausdrucken und ebenfalls mitnehmen, denke das dann meine Sicht besser verstanden wird.

    Hallo, hab da ne Frage die mich net mehr loslässt.

    Habe über eine Onlineauktionsplattform (nicht Egun) eine Browning GPDA9 ersteigert.

    Zustand war gut! Als ich diese dann erhielt fiel mir auf das der Schlitten nicht hinten arretiert,teile fehlten.Hab diese dann bestellt (10 €).

    Hab dem Verkäufer daraufhin angeschrieben, naja ende vom Lied ne Negative bewertung.

    Hab dann die Waffe bei Egun reingestellt, habe dann erst gesehen das das Gewinde wo der Zusatzlauf angebracht wird nicht mehr vorhanden ist. Sieht nach einem Akkubohrer aus.

    Die Auktion wurde Seiten Eguns gelöscht.

    Auf meine Frage bekam ich folgende Antwort.

    Lauf wurde manipuliert, da das Gewinde des Zusatzlaufs nicht mehr zu sehen ist.

    Die Zulassung dieser Waffe ist durch die Manipulation erloschen.

    Habe ich das So zuverstehen das ich diese Waffe ohne EWB dann garnichit mehr haben darf? Verstehe ich das mit der Zulassung im Sinne des PTB richtig?

    Ich frage das weil sollte ich diese Waffe garnicht besitzen dürfen aufgrund dieser "Manipulation" mache ich mich dann doch auch Strafbar,oder ?

    Wäre es dann nicht am besten zur Kripo zugehen und dennen dort den Sachverhalt schildern und gleichzeitig Strafanzeige stellen? Denn so darf ich die Waffe ja nicht besitzen oder gar verkaufen ??????????


    Danke schon mal im vorraus

    Mein Händler weiss zwar net wann er die Bestellten PK380 erhält, nur eines ist Sicher meinte er zu mir. Die Waffe wird zumindest bei Ihm 250€ nicht übersteigen, find das schon ma ne gute Aussage.