Beiträge von gaius

    Vielen Dank! Und sorry, dass ich die Gemeinde der Mobo-Fahrer unterschlagen habe :whistling:

    Tatsache Kal. 4 , hatte ich bisher noch nicht gewusst. Naja, See fahre ich in absehbarer Zukunft erstmal nicht, ausser mal im Mittelmeerurlaub mit einem kleinen A-Border Schlauchboot am Strand entlang. Mein Boot liegt an einem kleinen Binnensee.

    alpha & Ostsee

    Mal ne Frage: Wenn "ihr" See-Segler den Nico benutzt, den man ja ab 18 besitzen und führen darf, wozu soll man da eigentlich noch den Pyro-Schein machen? Ich habe den damals, nachdem ich den SKS gemacht hatte, nämlich nicht mehr gemacht, weil ich als Skipper eh nur Binnen unterwegs bin. Da braue ich sowas ja nicht. Was darf man mit dem Pyro-Schein denn zusätzlich?

    Die Frist beträgt mindestens 14 Tage, es gibt aber auch Läden die freiwillig mehr geben, z.B. 3 oder 4 Wochen. Ich kenne da so einen Hersteller von Lautsprechern der seine Boxen nur selbst und nicht über ein Vertriebsnetz leitet. Der gibt 3 oder 4 Wochen zum Probehören da man die Boxen ansonsten nicht Probehören kann in irgendwelchen Läden.


    Ja, aber 14 Tage steht bei denen in ihren eigenen AGBs.

    http://www.asmc.de/content/de/Widerrufsrecht.html

    Der Thread ist zwar einen Monat alt, aber aus aktuellem Anlass bei mir, lasse ich ihn mal aufleben.

    Auch ich bin gerade dabei etwas zurückzuschicken an ASMC und finde diese "Politik" bei denen doch etwas merkwürdig. Es fängt damit an, dass kein Retourschein der Bestellung begefügt wird und auf dem "Rücksendebegleitschreiben" auch in keinem Wort erwähnt wird, wie das mit der Portrückerstattung läuft - darauf hat man ja Anspruch bei über 40€ Warenwert.

    Stattdessen wird man aufgefordert eine kostenpflichtige Hotline anzurufen, mit dem Hinweis, dass das Porto ansonsten womöglich nicht erstattet werden kann. Das "womöglich" schreiben die imho deswegen da rein, weil sie genau wissen, dass sie das Porto erstatten MÜSSEN, denn das ist GESETZ! Warum muss ich mich bei ASMC mit kostenpflichtigen Hotlines herumschlagen, um die Leistung zu bekommen, die es in jedem anderen Versandshop gratis gibt?

    An der Hotline erfahre ich nun, dass die mir den Retourschein zuschicken und über die Widerrufsfrist bräuchte ich mir keine Sorgen machen, weil die vier Wochen beträgt. Eine Überweisung des Portos zusammen mit der Rückerstattung des Warenwertes soll aus irgendeinem Grund nicht gehen. Nach dem Gespräch habe ich natürlich nochmal angeschaut und siehe da: Widerrufsfrist sind natürlich nur 14 Tage, es wurde mir also Unsinn erzählt. Ich frage mich wieso und google weiter und stelle fest: Der Threateröffner ist nicht der einzige, der ein, zwei Wochen oder noch länger auf seinen Rücksendeschein wartet - das kommt bei vielen vor.

    Sorry, aber da regt sich mir irgendwie das ungute Gefühl, dass hier auf Zeit gespielt wird und es nachher heißt: ätschibätsch 14 Tage verstrichen - Pech gehabt.

    Gaius

    Die 906 wäre genau das, was meine Freundin für ihre Handtasche sucht ^^

    gruß K.


    Ich bin heute rein zufällig über das Video zur Zoraki M906 auf Youtube gestolpert. Ich hatte von dem Hersteller noch nie was gehört. Da wollte ich hier mal nachschauen und siehe da: Hier gehts schon zu Sache.;-)

    Also, ich war im ersten Moment auch Feuer und Flamme für diese Waffe. Ich fand sie einfach perfekt für mich zum Führen. Klein, 9mm, geile Optik... Aber dann kam die Stelle in dem Video mit: Single Action only! Damit ist die Waffe zum Führen imho völllig unbrauchbar.

    Außerdem bin ich noch nicht so richtig dahinter gekommen, ob dass wirklich eine SSW in unserem Sinne ist. Ich bin nämlich bei googlen auf die Seite eines Tschechischen Waffenladens gestoßen, der die Zoraki M906 verkauft und dort findet sich der Hinweis: Verkauf nur an Tschechische/Slowakische Staatsbürger!!! Alle anderen SSWs haben diese Einschränkung aber nicht. Ist an der irgendwas anders?

    Siehe hier, der Waffenladen mit dem Hinweis und auf deutsch
    http://www.jgstrade.com/de/waffen-und-zubehor/pistolen/

    Post 21,Gaius.Ja,Copzone ist stellenweise erheiternd,manchmal aber auch nur erschreckend,was da die Beamten vor lauter Unwissenheit von sich geben,und damit ihre schlechte Ausbildung belegen.

    Jep. Am allerschlimmsten finde ich aber die bei denen offenbar weit verbeitete Haltung: Ich mache was ich will, wenn's dem Bürger nicht passt, kann er dagegen ja vorm Verwaltungsgericht klagen...."

    Das mit den "Daneben" würd mich eh mal intressieren.
    Welcher Abstand zwischen Munition und Waffe ist ausreichend um dem gesetzlichen "getrennt voneinander" zu genügen?
    (nicht ganz ernst gemeinte Frage ^^ )


    Gruß K.

    Da geht es mehr um eine bauartbedingte Abtrennung wie der Beamte sagen würde. ;) Bei Waffenschränken sieht das so aus, dass Du in dem großen Schrank noch zweiten hast, wo die Muni reinkommt. Beim Transport ist es so ähnlich - zwei getrennte Behälter.


    § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


    (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

    Teilgeladen oder fertiggeladen spielt dabei keine Rolle, es reicht schon, wenn die Munition daneben liegt.

    Das gilt jedoch meines Wissens nicht für SSWs, weil eine SSW keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes ist. Eine Schusswaffe ist definiert als: "Gerät, bei dem ein Geschoss durch einen Lauf getrieben wird".

    Auch in meinem Merkblatt zu meinem KWS steht nichts davon. Da steht nur, dass die SSW vor unbefugtem Zugriff gesichert werden muss, wie z.B. durch ein abschließbares Behältnis. Ein Paragraph dazu wird nicht genannt.

    Die Begründung des Beamten finde ich ja am besten. Packt er denn seine Dienstwaffe auch ins Hauschuhfach, damit er sich bei der Streifenfahrt besser auf den Straßenverkehr konzentrieren kann?

    Wenn Du Bock hast, dann geh mal auf http://www.copzone.de und stell die Frage da nochmal. Das ist ein Forum von/für Polizeibeamte und die beantworten gerne solche Fragen. Die Diskussionen sind da sogar ganz witzig.

    Gaius

    Unglaublich......Was ist nur aus der deutschen Gründlichkeit und dem Verwaltungs-Fetischismus geworden.....? Das, was die da wollen ist nämlich absolut idiotisch. Aber wenn alles nix hilft, dann sag denen doch was sie hören wollen. Also z.B. dass Du eine XY führen willst, die aber blöderweise gar keine Seriennummer hat...... :rolleyes:

    ....und wenn Du den KWS hast, dann führst Du einfach was Du willst.....

    Hallo,

    wer ist denn nun in Werder zuständig für den KWS?
    Vermutlich die Polizei oder?

    MfG Fabian

    Google hat die Antwort ;)


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    nein aktuell liegt nichts gegen mich vor es wird auch nichts ermittelt.

    bin auch definitiv kein polizeibekannter schläger oder sonst was für ein mist.

    Wenn Du noch nie verurteilt wurdest sowie nich anderweitig polizeibekannt ist, wird man Dir das Ding letztendlich ausstellen. Je nachdem wo Du wohnst, kann es aber sein, dass man Dir auf die Eier gehen wird. Also z.B. dass ein Cop zu Dir nach hause kommt und dich ausfragt, wieso, weshalb und warum Du den KWS haben willst oder was du schon alles so an Waffen hast usw. Das geht die zwar alles nichts an, aber ich persönlich würde mich mit denen nicht anlegen und den blöd kommen. Das kostet Dich nur Zeit, Nerven und vielleicht sogar Geld.

    Ich denke wenn man eine SSw zieht sollte man mit dem schießen nicht zögern. Denn wenn man sie ssw nur zum drohen braucht kann die Situation nicht so gefährlich sein.
    Hendrik

    Aber sie kann jeden Moment gefährlich werden. Ist doch bei Polizisten ansich nicht anders. Die dürfen auch nur bei Notwehr/Nothilfe schießen, ziehen und drohen tun sie jedoch oft.


    Bei Nothilfe würde ich genau so handeln, wie bei Notwehr auch. Denn entweder flüchtet der Angreifer oder läßt von seinem Opfer ab; ich muß nicht ziehen. Falls zwei; das eigentliche Opfer oder ich stehen gegen den Angreifer; ich muß nicht ziehen. Falls drei; er greift mich an, sein eigentliches Opfer ist aber außer Gefecht, ergo steht es wiederum er oder ich. Ich ziehe. Und wenn ich ziehe, schieße ich. Ich hatte gerade noch den Fall durchdacht, daß der Angreifer ein Messer oder einen Schlagstock zieht, um einzuschüchtern,.... ob ich dann ziehen würde, um zu drohen. Aber; nein. Wenn er mich mit der Waffe bedroht, ziehe ich und drücke ab.


    Hmm, aber wenn Du dich erstmal ohne Waffe in die Auseinandersetzung begeben hast, verschenkst Du deinen Zeit- und Abstandsvorteil. Denn dann steht er vor Dir und ist bereit zum Kampf, Du hast deine Waffe aber noch stecken. Du gehst also das Risiko ein, dass er seinen Angriff schneller ausführt als Du ziehen und schießen kannst, seis nun dass er dir eine reinhaut oder Messer/SSW aus der Hose zieht. Wenn Du jedoch erst die Waffe ziehst, und dann aus z.B. 5m, in die Situation eingreifst, bist Du schon fertig zum Schuss, während er gerade erst gemerkt hat, was Sache ist. Egal, ob er dann versucht auf dich zu zu laufen und dir eine reinzuhauen oder Messer/Knüppel/SSW zu ziehen, Du kannst auf jeden Fall schneller abdrücken.