Beiträge von alec_k

    Zitat

    Original von Diabolo28


    Ja jetzt wo du es sagst..Aber welchen Sinn hatte denn diese Internetwahl?Die Frage die mit deutlichem Abstand die meisten Stimmen bekamm wurde nicht berücksichtigt.


    Nach dem vorangegangenen Bericht über die Sportschützen war das doch schon fast klar ... :evil:

    Ich gehe morgen also los und besorge mir die im Beitrag "Gott und die Welt" empfohlenen Pfeil und Bogen ... :new16:

    ÖR - no thanks ... Schade um die GEZ Gebühren die wir zahlen ... :cry:

    Zitat

    Original von Markus1000

    Ich finde es trautig das der thread hier von anderen so ins lächerliche gezogen wird.

    Sorry - sollte nicht so aussehen ... :rotwerd:

    Also zurück zum Thema:

    Ist mir selbst noch nie passiert, was aber vermutlich nur daran liegt das ich ausschliesslich die Walther High Power Pellets nehme, welche räumlich wohl nicht zusammen mit den Walther Blei Diabolos produziert werden.

    Da wir Kinder und Katzen haben, möchte ich nämlich kein Blei in der Wohnung verteilen - nicht in einem Stück und nicht als Bleistaub ... :nuts:

    Zitat

    Original von Bruder
    Besser is Burgerking :new11:
    oder noch besser ne Currywurst anne Imbissbude :n1:


    Dem kann ich nur zustimmen - ich fahre manchmal etliche Kilometer weiter weil Burgerking mir wesendlich besser schmeckt ... :n1:

    Und dann erst noch dieses Krönchen ... :laugh:

    Eine gute Currywurst ist natürlich auch eine super Sache ... :huldige:

    Zitat

    Original von quattro210379
    Der preis wird sich zwischen 200 und 600 Euro bewegen!
    Achtung dies ist nur eine grobe schätzung *lol*

    SEHR GROB ... :nuts:

    Aber eins ist sicher, sobald bestellbar gehört eins mir ... ;)


    Wollte mir die normale HW 97 K bereits zu Weihnachten kaufen - war damals leider temporär ausverkauft - diesmal bin ich bestimmt schneller ... :n1:

    +++ Roger Willemsen (Autor) +++

    DAS sagt doch alles - ein erfolgloser TV Mann und Autor :crazy2: der zu allem bereit ist um mal wieder irgendwo erwähnt zu werden. :kotz:

    Solche Pseudointellektuelle sind es die unseren Staat runinieren und die Freiheit immer mehr einschränken wollen - na danke ... :evil:

    Viel einfältiger als dieses Aktionsbündnis von Loosern kann man ja nicht argumentieren - auch wenn einige wahrscheinlich wirklich meinen dies seinen Tatsachen. :new16:

    Hier wird in die falsche Richtung gearbeitet - all diese Herrschaften sollen erst einmal dafür sorgen das es an den Schulen keine Ausgrenzungen und kein Mobbing mehr gibt. :(

    Dann wird sich das ganze Amokproblem von allein lösen und die Welt würde besser werden, auch ohne das Grundrechte beschnitten werden müssten. :new11:

    Zitat

    Original von pmarinellis

    schau dir mal seine email an.

    dani_styler1994@ ...

    Google sei Dank: DaNi_StyLer
    männlich - 15 Jahre, Fürth, Deutschland


    Dani - sorry für diese "Begrüssung" im Forum, aber es gibt Dinge die können wir nicht gebrauchen. Eines davon sind Jungspunte denen es in erster Linie um die "BIG GUN" geht - das ist schädlich für alle rechtschaffenen Freizeitschützen. Die Lobby gegen unseren Sport ist schon gross genug ... :cry:

    Zitat

    Original von groza

    Mit Baujahr '94 bekommt unser Styler hier so schnell weder einen Waffenschein noch eine Desert Eagle Mark XIX 6" .50 A.E. 24K Gold :crazy2:

    Keine Ahnung was bei dem "Baujahr" vor 23.13 Uhr stand - JETZT steht dort 1975 ... Schon merkwürdig - oder nicht ... :crazy2:

    Man möchte sagen: "Nicht schon wieder ..." :laugh:

    Zitat

    Original von Tailgunner667

    Magst Du die Mail mal hier reinstellen? Ist bestimmt auch für andere interessant.

    Dank & Gruß,

    Tailgunner


    Hier also das Antwortmail von Herrn Bosbach - VOOORSICHT SEEEHR LAAANG ... Viel Spass !?!
    Gruss Alec


    Sehr geehrter Herr K.,

    in obiger Sache beziehe ich mich auf Ihre E-Mail vom 09. Mai 2009 und danke Ihnen zunächst dafür, dass Sie sich redlich darum bemüht haben, zumindest in weiten Teilen sachlich zu argumentieren. Dies unterscheidet Ihre E-Mail wohltuend von zum Teil unsäglichen Werken, die auch ich in den letzten Tagen zum Thema Verbot sog. „realer Killerspiele“ erhalten habe.

    Dennoch entnehme ich Ihrem Schreiben, dass Ihnen zahlreiche, wichtige Informationen nicht bekannt sein dürften, sodass ich mir erlaube, Ihren Kenntnisstand wie folgt zu komplettieren:

    1. Die Diskussion über ein Verbot sog. „realer Killerspiele“ gibt es seit vielen, vielen Jahren. Hierfür nur ein Beispiel: Unter der Überschrift „Ewiger Streit“ berichtet der Spiegel am 28.03.1994 über eine Initiative des damaligen Bundesinnenministers Manfred Kanther „Laserdrome-Hallen“ zu verbieten. Denkbar seien – so Kanther – insbesondere Änderungen der Gewerbeordnungen oder des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Zu dieser Art „Spiel“ hat das Bundesverwaltungsgericht am 24.10.2001 u. a. Folgendes ausgeführt: „Ein gewerbliches Unterhaltungsspiel, das auf die Identifikation der Spielteilnehmer mit der Gewaltausübung gegen Menschen angelegt ist und ihnen die lustvolle Teilnahme an derartigen – wenn auch nur fiktiven – Handlungen ermöglichen soll (hier: der Betrieb eines sog. Laserdromes mit simulierten Tötungshandlungen), ist wegen der ihm inne wohnenden Tendenz zur Bejahung oder zumindest Bagatellisierung der Gewalt und wegen der möglichen Auswirkungen einer solchen Tendenz auf die allgemeinen Wertvorstellungen und das Verhalten in der Gesellschaft mit der verfassungsrechtlichen Garantie der Menschenwürde unvereinbar.“

    Erstes Fazit: Wenn das Bundesverwaltungsgericht derartige Ausführungen macht, gilt das als in jeder Hinsicht akzeptabel. Aber wehe, wenn sich ein Politiker auch nur sinngemäß so äußert!

    Was aber schrieb Der Spiegel in der Überschrift? „Bundesinnenminister Kanther will ein Spiel verbieten: Cowboy und Indianer im Laserdrome“? Im Text heißt es dann: „Da wird der Bonner Sheriff, der nun mit hartem Durchgreifen gegen PKK-Kurden und auf der Spielebene jenes Profil zu gewinnen sucht, das Parteifreunde der Innenpolitik bislang vermissen, wohl vorbeischießen.“

    Sie sehen: Eigentlich hat sich in der Art der Berichterstattung über derartige Initiativen in den letzten Jahren nicht viel geändert. Dass Der Spiegel die o. a. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in dieser Weise jemals kritisiert hätte, ist nicht überliefert.

    2. Der Bund-Länder-Ausschuss „Gewerberecht“ hat sich 1993 auf seiner 73. Tagung mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt. Er war damals der Auffassung, „dass das Schießen auf Menschen mit Laserwaffen eine sozial unwertige, verabscheuungswürdige und die Menschenrechte verletzende Betätigung“ sei.

    2007 hat der gleiche Ausschuss festgestellt, dass 2006 im Bundesgebiet 58 Anlagen mit sog. physischen Killerspielen (Paintball- und sogar Gotchaspielen) mit behördlicher Duldung betrieben wurden, wobei die Behörde zur Vermeidung von Assoziationen mit Tötungshandlung eine ganze Reihe von Auflagen erlassen hatte.

    Diese Auflagen, besonders streng in NRW (FDP-Innenminister) überraschen, denn nach Auffassung der Kritiker der Koalitionsentscheidung sind derartige Spiele doch eigentlich völlig harmlos, vergleichbar mit der Aufstellung von Zinnsoldaten, im allseits belieben Räuber- und Gendarm-Spiel oder einem neckischen Bespritzen mit Wasserpistolen. Wenn das aber tatsächlich so ist, warum braucht man dann strenge Regeln? Und warum ist dann Jugendlichen unter 18 Jahren die Betätigung in diesen „Sportarten“ verboten? Entweder es handelt sich bei diesen „Spielen“ um lustige Freizeitbetätigungen, von denen überhaupt keine Gefährdungen ausgehen können, dann gibt es keinen Grund, strenge Auflagen vorzusehen oder die vorgetragenen Unwerturteile sind zutreffend, dann kann die Kritik nicht berechtigt sein.

    Kritik an diesen Äußerungen des Bund-Länder-Ausschusses ist nicht bekannt geworden.

    Das Bundeskriminalamt hat 1994 empfohlen „Gotcha-Spieler“ zu überwachen mit der Begründung, „Gotcha-Spieler, die sich bei ihrer Freizeitschlacht mit Farbgeschossen bekämpfen, sollen künftig von der Polizei beobachtet werden. Die Durchführung dieser Spiele weisen häufig Ähnlichkeit mit Wehrsportübungen von Rechtsextremisten auf.“


    Im Nachrichtenmagazin Focus hieß es diesbezüglich in der Ausgabe Nr. 40 (1994) wörtlich: „Mehrere Schießereien mit politischem Hintergrund verzeichnet das BKA 1994: In Niedersachsen ordnete die Polizei zwei Gotcha-Spieler der Skinhead-Szene zu. Eine Hakenkreuzfahne und Fotos, auf denen Personen mit Hitler-Gruß posieren, konnten Beamten in NRW bei zwei Gotcha-Spielern sicherstellen. Aus einem Auto beschossen in Mecklenburg-Vorpommern Gotcha-Spieler einen Vietnamesen. Bei zwei Tätern wurde später umfangreiches Material mit „militärischen und rechtsextremistischen Charakter“ gefunden. Das BKA, dem u. a. auch Erkenntnisse vom Bundesamt für Verfassungsschutz und vom Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg vorliegen, hält die Zahl der nichtgemeldeten Strafrechtsverstöße für wesentliche höher. Gotcha-Spiele, so das BKA, bauen die Hemmschwellen ab und begünstigen „Gewalt- und Waffenkriminalität“.

    Kritik an diesen Äußerungen und Empfehlungen des Bundeskriminalamtes sind nicht überliefert, geschweige denn, dass man sich damals genötigt sah, eine Paintball-Partei zu gründen.

    3. Auch die Rechtsprechung hat sich mit der hier streitgegenständlichen Thematik seit langer Zeit intensiv beschäftigen müssen, sie ist allerdings nicht einheitlich, was zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führt und zwar sowohl bei den Veranstaltern derartiger „Spiele“ als auch bei den zuständigen (Ordnungs-) Behörden.

    4. Nach der Gewalttat in Emsdetten (2006) reichte der Freistaat Bayern beim Bundesrat am 02. Februar 2007 einen Gesetzesantrag ein (Drs. 76/07).

    Dort heißt es u. a. wörtlich: „Darüber hinaus sind auch reale Gewaltspiele zu verbieten, die geeignet sind, Mitspieler in ihrer Menschenwürde herab zu setzen. Mit einem solchen Verbot wird den Gefährdungen, die von derartigen Spielgestaltungen ausgehen, effektiv entgegengewirkt. Die bisherige Rechtslage im Zusammenhang mit derartigen Spielen, wie Gotcha, Laserdrome oder Paintball ist nicht ausreichend. Reale Gewaltspiele können von den Sicherheits- und Ordnungsbehörden bisher nur untersagt werden, wenn die einzelne Veranstaltung gegen § 118 OWiG verstößt, also insbesondere auch die Allgemeinheit belästigt, was eine gewisse außenwirksame Wahrnehmung der Veranstaltung voraussetzt.“

    Der Vorschlag für einen neuen § 118 a (menschenverachtende Spiele) lautete:
    1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, die geeignet sind, die Mitspieler in ihrer Menschenwürde herabzusetzen, indem ihre Tötung oder Verletzung unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierfür Grundstücke, Anlagen oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
    2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Punkt 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

    Dieser Gesetzesantrag wurde damals keineswegs nur von der Union begrüßt! Die rot-grüne Bundesregierung war gerade im Hinblick auf das geplante Verbot der sog. „realen Killerspiele“ gerade zu euphorisch!

    Am 21. Juni 2002 kam es im Bundesrat zu einer Debatte, in der die damalige (rot-grüne) Bundesministerin für Familie, Senioren und Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, folgendes wörtlich ausgeführt hat:

    „Sie (die Mitglieder des Bundesrates) wissen, dass die Bundesregierung Laser­drome, Gotcha oder Paintball-Spiele entschieden ablehnt. Darüber können wir uns schnell verständigen. Dies haben wir bereits unmissverständlich zum Ausdruck gebracht. Die auf Grund unterschiedlicher verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zeitweise aufgetauchte Unsicherheit, ob derartige Spiele verboten werden können, ist inzwischen beseitigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Grundsatzentscheidung am 24.Oktober letzten Jahres festgestellt, dass derartige Spiel wegen Verstoßes gegen die Menschenwürde über die polizeiliche Generalklausel zu verbieten sind (…). Ich möchte hervorheben, dass die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nicht nur Laserdrome, sondern generell Spiele mit simulierten Verletzungs- und Tötungshandlungen betrifft und daher selbstverständlich auch für Spielformen wie Gotcha oder Paintball gilt, bei denen statt Laserpistolen Farbpistolen verwendet werden.“

    Im Klartext: In dieser Rede hat die damalige rot-grüne Bundesregierung,
    volkstümlich formuliert, auf „Spiele“ wie Laserdrome, Gotcha oder Paintball geradezu mit Abscheu reagiert.

    Irgendwelche Kritik an den o. a. Äußerungen der damaligen rot-grünen Bundesregierung ist nicht überliefert.

    5. Auch die Bundesregierung dieser Koalition, der Großen Koalition, hat sich mit dieser Thematik beschäftigt, denn auf eine entsprechende Anfrage vom 31. Oktober 2006 hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel MdB wie folgt geantwortet: „Bei den sog. „Killerspielen“, und zwar sowohl bei Video- und Computerspielen als auch bei realen Spielformen, bei denen die Verletzung oder Tötung von Mitspielern mit Laser- oder Farbpistolen simuliert wird, prüft die Bundesregierung, ob ein Verbot möglich ist.“

    Diese Prüfung der Bundesregierung muss offenkundig positiv abgeschlossen worden sein, denn die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Waffenrecht“ hat Ende April 2009 einstimmig (!) also mit Zustimmung nicht nur der Bundesregierung, sondern auch aller Bundesländer folgende Empfehlung abgegeben:

    „Die Arbeitsgruppe bezog ihren Prüfauftrag ausschließlich auf Vorschläge zur Änderung des Waffenrechts. Nicht einbezogen wurden gewaltverherrlichende Video- oder PC-Spiele, die in der federführenden Zuständigkeit des BMFSFJ liegen. Aber auch im Umfeld waffenrechtlicher Vorschriften existieren Spielformen (Laserdrome, Gotcha- und Paintballspiele), bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen simuliert wird. Bei diesen sog. Spielen besteht die Gefahr, dass Gewalt verharmlost wird und hierdurch Hemmschwellen zur Gewaltanwendung abgebaut werden. Die Arbeitsgruppe kommt daher zu dem Ergebnis, dass der Bundesratsantrag des Freistaates Bayern vom 02. Februar 2007 zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (…) im Rahmen eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung des Waffengesetzes weiterverfolgt werden soll.“ Es folgt dann ein Verweis auf die o. a. Gesetzesinitiative des Freistaates Bayern.

    6. Auf diesen Gesetzesvorschlag hat sich die Große Koalition jedoch nicht verständigt, denn nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz (Zypries/SPD) hat das BMI in dieser Woche einen neuen Formulierungsvorschlag unterbreitet, der – nach Angaben des Bundesministeriums der Justiz-verfassungsrechtlich unbedenklich sein soll. Die neue Formulierung lautet:
    § 118 a
    Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulation
    1) Ordnungswidrig handelt, wer
    1. Spiele veranstaltet, bei denen die Tötung oder Verletzung von Mitspielern unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen als Haupt- oder Nebeninhalt simuliert wird,
    2. hierzu Grundstücke, Anlage oder Einrichtungen bereitstellt oder
    3. an solchen Spielen teilnimmt.
    2) Die Ordnungswidrigkeit kann an den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden.“

    In der Begründung heißt es dann wörtlich: „Die Regelung müsste laut BMJ wegen Artikel 12 GG (Berufsausübungsfreiheit) zeitlich verzögert, z. B. Ende des Jahres 2009 in Kraft treten, damit die gewerblichen Betreiber solcher Spiele Gelegenheit hatten, die Nutzung ihrer Anlagen umzustellen oder den Spielbetrieb weitgehend kostenneutral so auszugestalten, dass er nicht mit § 118 a OWiG kollidiert. Möglichkeiten der Einschränkung von Paintball und Gotcha-Spielen auf der Grundlage des Polizei- und Ordnungsrechts der Länder führten bislang nicht zum gewünschten Erfolg. Abhilfe soll nun das bußgeldbewerte Verbot im Ordnungswidrigkeitenrecht schaffen.“

    Anders formuliert: Die Initiative der Koalitionsfraktionen bezieht sich ausdrücklich, aber auch ausschließlich auf Spiele mit Tötungs- oder Verletzungssimulationen unter Einsatz von Schusswaffen oder diesen nachgebildeten Gegenständen. Was das mit dem Aufstellen von Zinnsoldaten oder dem beliebten Räuber- und Gendarmspielen zu tun haben soll, erschließt sich weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick, aber ich gebe gern zu, dass es auf derartige Feinheiten schon lange nicht mehr ankommt.

    Man mag meine Auffassung teilen oder nicht, dies muss jeder für sich selber entscheiden. Aber für mich ist es in der Tat ein Unterschied, ob man mit einer Schusswaffe oder diesen nachgebildeten Gegenständen auf Menschen zielt oder z. B. auf eine Zielscheibe aus Pappe oder Kunststoff. Hierzu hat der Kollege Dr. Wiefelspütz MdB festgestellt, diese Spielformen seien für ihn „sittenwidrig“. Wenn derartige Spielformen sittenwidrig sind, dann kann es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit nicht entscheidend sein, ob diese Spielformen öffentlich stattfinden oder aber in Hallen, ob sie im privaten Bereich oder aber gewerblich organisiert werden. Es sei denn, man vertritt die Auffassung, dass Handlungen dann nicht sittenwidrig sind, wenn sie ohne Gewinnstreben privat organisiert werden, sondern nur im Rahmen eines gewerblichen Geschäftsbetriebes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich mich einer derartigen Haltung nicht anschließen möchte. Dass nach der Vereinbarung vom 12. Mai 2009 einige Kollegen wieder, rustikal formuliert, „umfallen“ würden, war mir klar, denn wenn es massiven und zum Teil gut organisierten Widerstand gibt, neigt die Politik nicht selten dazu, von einer Auffassung abzurücken, die sie zuvor noch aus voller Überzeugung als richtig vertreten hat.

    Ein „schönes“ Beispiel für diese politische Geschmeidigkeit bietet der Koalitionspartner beim Thema „Verbot großkalibriger Schusswaffen“ im Schießsport.

    Mit Schreiben vom 23. April 2008 hat die SPD-Bundestagsfraktion vom Bundesinnenminister gefordert, „Schusswaffen mit einem größeren Kaliber von 5,56 mm (…) sowie sämtliche Schusswaffen, deren Mündungsenergie mehr als 200 JOULE (J) beträgt, vom Schießsport auszuschließen.“ Diese Forderung ist vom Tisch.

    Eine völlig andere Auffassung hat demgegenüber der Vorsitzende des

    Innen­ausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, ebenfalls SPD, der eine „weitere Verschärfung des Waffengesetzes nicht für erforderlich hält“, denn wir seien auf der Höhe der Zeit…

    Nach Lage der Dinge ist allerdings davon auszugehen, dass auch der Kollege Edathy seine Meinung diesbezüglich wieder ändern wird.

    Für Ihre Mühe, meine Ausführungen in voller Länge gelesen zu haben, danke ich Ihnen von Herzen und hoffe, dass Sie sich nunmehr ein neues, objektives Bild von meiner Auffassung machen konnten.


    Mit besten Grüßen und allen guten Wünschen aus Berlin
    Ihr

    Wolfgang Bosbach

    Bereits an unsere (Volks-) VERTRETER geschrieben und von Herrn Bosbach eine Mail retour bekommen die man mehrfach lesen muss damit man weiss was da "tolles" argumentiert wird ... :nuts:

    Bringt nicht viel - die sind alle Beratungsresistent ... Wahl hin - Wahl her ... Im Gegenteil die erwarten sich durch solche Schnellschüsse Stimmen von den unwissenden, verängstigten Gutmenschen ... :evil:

    Zitat

    Original von A3 8PA
    Guten Morgen

    Wow, die Reportage war ja super. Auf sowas ähnliches können wir lange warten.
    ...
    Laut einer Aussage versuchen die Schützenvereine die Kinder auch frühzeitig an den Schießsport heranzuführen, sonst wandern sie zu anderen Sportarten ab. :crazy2:

    Gruß

    Das ist es eben - dort berichten die Medien neutraler weil es eben nicht "die bösen Waffen" gibt, sondern dort fast das ganze Volk zu den Waffen ein ganz anderes Verhältnis hat. Denn was wären die Schweizer ohne Armbrust & Sturmgewehr ... Das gehört einfach dazu - ohne es unnütz kompliziert zu machen ... :n1:


    ABER auch dort gibt es bereits Politiker auf die das Verhalten der Politiker des grossen Kantons (BRD) abgefärbt hat ... :confused2:


    Denn auch in CH verlangen die ersten ein Verbot von Paintball & Co. Vermutlich aber mit weniger Erfolg als bei uns ... :new11:

    :n1: I love Switzerland :n1:

    Zitat

    Original von Hotwave


    P.S.: Können die mal Deutsch sprechen? *lol*


    Hallo Hotwave,

    die Eidgenossen können alles ausser Hochdeutsch ... *lol* So wie laut Werbespot die Leutchen aus Baden Wuerttemberg - liegt ja auch Nahe an der Schweiz ... :laugh:


    Dafür dürfen die Schweizer aber auch waffentechnisch gesehen VIEL mehr wie wir ... Ich glaube ich ziehe um ... Nehmen die noch Deutsche?


    OT: Ich glaube seit unser erster Steuereintreiber der Nation so gegen die Schweiz gewettert hat, haben wir auch da keine Chance mehr ... Schade ... :nuts:


    I love Switzerland ... :n1:

    Zitat

    Original von Marechal

    Viele Politiker hier auf dem Land sind selbst Jäger - die holen sich mit Sicherheit nicht gerne Kontrolleure ins Haus.

    Hallo Marechal,

    Du glaubst doch nicht das sich da überhaupt einer in Blau/Grüner Tracht hintraut - die Herren mit den strahlend weissen Westen werden doch nicht durch Kontrollen belästigt, sei Dir dessen sicher ... :new16:

    Zitat

    Original von Minke
    Hey Leute,
    überlege auch schon länger mir nen RAM zu kaufen. Bin mir aber immernoch unschlüssig, erst recht wegen den neuen Gesetzesplanungen.

    Gruß
    Minke

    Ich denke der Verkauf wird noch erlaubt sein - nur das Benutzen nicht ... :cry:

    Vielleicht räumen dann aber ein paar Läden ihre Lager und es gibt die Teile wenigstens mit Rabatt ... :new11:

    Dann kommt meine Zeit ... Liebäugele schon lange ... :n1:

    Ich schiesse nur mit Walther HP Pellets - habe wahrscheinlich zuviel Geld :nuts:


    Nein im Ernst, da wir Katzen haben möchte ich kein Risiko eingehen wegen den Bleirückständen. (Natürlich meine ich NICHT in der Katze, unsere Katzen werden weggesperrt bevor die Ballerei losgeht - sondern am Boden und in der Luft - oder vielleicht doch in der Katze ?!? Indirekt sozusagen ...) :laugh:

    Ich habe jedenfalls bislang nichts Negatives festgestellt und die Dinger haben wirklich bumms ... :new11:

    Meine Targets sehen jedenfalls schon ziemlich alt aus :opi:
    - nicht meine Waffen ... *lol*

    ;) ;) ;)

    Zitat

    Original von aandykf

    Und wenn ich da jetzt lese, dass es keinen vernünftigen Grund dafür gäbe, Waffen zuhause aufzubewahren und Großkaliber zu schießen, verstehe ich nicht, was die Jungs da überhaupt wollen?!?

    Wahrscheinlich haben da einige zuviel Farbdämpfe eingeatmet ... *lol*

    Schade das einzelne Paintballer nicht erkennen das nur eine gemeinsame Aktion uns vor weiterem Politikeraktionismus schützen könnte ... :(

    Aber so ist das nunmal, lieber schimpfen manche auch auf die bösen bösen Waffen, damit sie IHR Hobby weitermachen dürfen ... Haben es eben scheinbar noch nicht kapiert ... :cry:

    Habe auch gerade den Beitrag in Paintball Forum gelesen und die Antworten darauf.

    Es scheint so als sehen sich die Paintballer als reine Spieler welche wohl nur zufällig unter das Waffengesetz fallen. Kein Kommentar zu dieser Meinung, aber eine Zusammenarbeit scheint hier wohl nicht erfolgreich. Leider ... :(

    Sollen wir uns nun freuen das es zuerst die Paintballer trifft ? ??? Ich denke nein - denn eigendlich sind wir nur gemeinsam stark & können gewinnen ... :win: