Moin Willy,
Schwerter egal welcher Länge zählen als Hieb- und Stoßwaffen und sind somit erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres zu erwerben. Es ist erforderlich, Mißbrauch durch nicht Berechtigte zu verhindern (Wegschließen vor Kindern etc.) Herumtragen in der Öffentlichkeit nur verdeckt erlaubt, soweit das möglich ist. Irgendwelche Längen- und Breitenverhältnisse spielen nur bei Fall- und Springmessern eine Rolle.
Das Schärfegefühl ist subjektiv. Der Test, bei dem ein frei gehaltenes Stück Papier zerschnippelt wird, ist zwar umstritten, sagt aber schon etwas aus.
Es gibt aber reichlich Literatur über Schwerter allgemein und Schleifen im Besonderen. Wenn du ein gutes und scharfes Schwert suchst (ab 1000 Euro), kann ich den Kontakt herstellen.
Gruß
Karsten