Beiträge von First Blood

    Zu der Kompetenz unserer Politiker habe ich auch noch ein sehr aussagekräfiges Beispiel:

    Der Innenausschuss hat nach intensiver Beratung die Verschärfung des WaffG vom 01.04.08 und damit das Führungsverbot der Einhandmesser beantragt.

    Der Vorsitzende dieses Ausschusses, Herr Edathy, wurde auf abgeordnetenwatch gefragt, was denn an einem einhändig zu öffnenden Taschenmesser (es wurde ein Link zu einem Bild des neuen BW-Taschenmessers eingefügt) so besonders gefährlich sei.

    http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgI…onometer#fragen (Frage des Herrn Frueh vom 06.03.08)

    Und seine qualifizierte Antwort darauf war:

    "Auf Ihre konkrete Frage bezogen: Meiner Erfahrung nach sind die meisten gebrauchsüblichen Taschenmesser für ein zweihändiges Öffnen vorgesehen. Es ist es für mich anhand des verlinkten Bildes nicht ersichtlich, dass das abgebildete Taschenmesser nur mit einer Hand zu öffnen ist."

    Wenn also der Vorsitzende des Innenausschusses ein Einhandmesser noch nicht einmal erkennt, wenn er eins sieht, dann kann man sich vorstellen, wie viel Ahnung die anderen Abgeordneten hatten, die diese Messer als "gefährliche Kampfmesser" eingestuft haben!

    Danke für die Antworten!

    Ich habe die CP 88 Competition Trophy mit der "wackeligen" Brückenmontage zurück gegeben. Jetzt weiß ich nicht, ob ich mir eine neue bestellen soll. Von den Mängeln abgesehen war es ja eine sehr schöne Waffe!

    Leider fehlen mir noch weitere Erfahrungen von Trophy-Besitzern, ob die Brückenmontage nach längerem Gebrauch immer "ausleiert" oder ob es da nochmal keine Probleme gibt.

    Flohli: Sehr schönes Foto! Kann man die Brückenmontage der Trophy-Version auch um weitere Schrauben erweitern oder hast du eine "Spezial-Brückenmontage" mit insgesamt 6 Schrauben?

    Hallo,

    ich hab mir gestern in nem Waffengeschäft eine CP 88 Trophy gekauft (Ausstellungsstück), weil sie dort 30 Euro billiger war, als der günstigste Preis meiner Internet-Recherche.

    Allerdings habe ich ein Problem mit der Justierung des Top-Point bzw. der Brückenmontage:

    Die Brückenmontage ist mit den beiden Schrauben zwar fest an der Pistole verschraubt, aber ich kann das hintere Ende mehrere mm in der Höhe "verstellen", weil sie so viel Spiel hat. Ist das normal??????

    Außerdem habe ich die Schraube für die horizontale Justierung schon bis zum Anschlag reingedreht und schieße trotzdem immernoch zu weit rechts... (nein, ich habe nicht in die falsche Richtung gedreht!)

    Insgesamt macht die Pistole eher den Eindruck, dass sie mehr genutzt wurde, als nur "im Schaufenster zu liegen": Die Imbuss-Schrauben sind innen leicht verrostet, unter der Co2-Abdeckung sind schon viele Kratzer vom "unsachgemäßen" Schließen und auch das Visier sowie dessen Schutz sind verschmiert und leicht verkratzt.

    Kann ich die Pistole problemos zurückgeben?

    Haben andere CP88 Trophy-Besitzer ähnliche Probleme mit der Bridge-Montage? Ist die normalerweise "wackelfrei" an der Waffe montiert oder hat die immer etwas Spiel? Dann würde ich mir eher eine "normale" CP88 Competition kaufen und das Red Dot anders montieren.

    Schade, mich hätte wirklich interessiert, wieviel % der „Garten-Schützen“ sich auf ihre persönlichen Sicherheitsmaßnahmen verlassen und nicht das Grundstück in alle Richtungen „dicht machen“, wie es das Gesetz – unsinnigerweise - fordert.

    Einerseits kann ich ja verstehen, dass hier nicht veröffentlicht werden soll, wie viele Schützen einen Gesetzesverstoß in Kauf nehmen. Aber andererseits frage ich mich, wovor ihr Angst habt, wenn sich doch nach euren Aussagen

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Erst einmal unterstelle ich mal allen Beteiligten, dass sie das Bestmögliche tun, ihr Gelände/ ihre Schießbahn so abzusichern, dass wirklich kein Geshoss das Gelände verlassen kann;

    Zitat

    Original von Vogelspinne
    Grundsätzlich sollte man aber immer davon ausgehen, daß die hier postenen Freizeitschützen die Gesetze befolgen. Niemand mit Verstand wird sich des Generalverdachtes des vorsätzlichen Gesetzesverstosses aussetzen wollen, indem er einfach so in seinem Garten mit einer LP oder einem LG herumschiesst.

    jeder an die gesetzlichen Bestimmungen hält. Zumal ja die „unwissenden“ Schützen, die ohne Kenntnis der gesetzlichen Forderung im Garten schießen, bei einer hier gestarteten Umfrage gar nicht mitmachen würden, da sie weder das WaffG noch dieses Forum kennen.

    Oder habe ich mit meiner Vermutung, dass die meisten Schützen die gesetzlichen Forderungen für übertrieben halten, doch recht?

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    alle anderen halten besser die Klappe. :n23:

    Zitat

    Original von Sologun
    Aber eine Umfrage

    "Wer schießt:
    1. legal
    2. illegal
    3. wem ist es sch...egal"

    sollten wir hier wohl nicht machen.

    Warum wird denn in diesem Forum (auch in ältern Threads zu diesem Thema) so oft darauf hingewiesen, dass der Nachbar „nichts dagegen haben“ darf?

    Zitat

    Original von steinadler
    Na und mit den Nachbarn muss es halt klar gehen ;)

    Wenn man sich an das WaffG hält und nicht gerade mitten in der Nacht schießt (evtl. Ruhestörung durch den Kugelfang oder andere „geräuschverursachende“ Ziele) kann es einem doch völlig egal sein, was der denkt! Relevant ist die Akzeptanz des Nachbarn doch meiner Meinung nach nur, wenn man seine Schießbahn eben nicht völlig dicht gemacht hat und einen Hinweis des Nachbarn an die Polizei fürchten muss.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle
    Zweitens: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf dem Dorf, zwischen befreundeten Nachbarn dürfte es weniger Probleme geben, als in der Stadt, im Mietshaus, wo der böse Nachbar (der drei Straßen weiter wohnt) einen nicht in Frieden leben lässt.

    Natürlich schätze ich den durchschnittlichen LG-Schützen auch als verantwortungsbewusst ein und glaube nicht, dass er eine Getränke-Dose auf seinen Garten-Zaun stellt und dann in die Richtung des Nachbarn schießt. Selbst jemand, der das WaffG gar nicht kennt, wird sich Gedanken über die mögliche Flugbahn des Geschosses machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Trotzdem halten sich meiner Meinung nach nicht alle 100%ig an die gesetzlichen Forderungen.

    Zitat

    Original von 4.5baller
    Wenn man mit gesundem Menschenverstand das Gesetz auslegen würde reicht, wie bei mir, eine 2,5m hohe Garagenwand + zusätzlich 1m Dach locker aus um ein Verlassen von Geschossen zu verhindern.

    Da eine Umfrage zu diesem Thema offensichtlich nicht befürwortet wird, stelle ich mal meine persönliche Einschätzung zur Diskussion:

    Ich glaube, dass von den „Garten-Schützen“

    - 70 % das WaffG gar nicht kennen (wie in dem Dorf, aus dem ich komme)
    - 15% das WaffG falsch deuten (Kugelfang = nicht verlassen können)
    - 10 % das WaffG richtig deuten aber für übertrieben halten und sich deshalb auf ihre persönliche Absicherung verlassen (solange nichts passiert und der Nachbar nichts dagegen hat ist alles in Ordnung)
    - 5 % ihre Schießbahn entsprechend des Gesetzestextes komplett abgesichert haben.

    Seht ihr das ähnlich oder hat eurer Meinung nach jeder das WaffG gelesen und seinen Garten entsprechend eingerichtet, bevor er ein paar Schuß auf eine Getränke-Dose abfeuert?

    Die Umfrage "Wo schießt ihr?" hat nur das Ergebnis gebracht, dass die meisten Schützen im Garten/Hof schießen. Sie geht aber nicht darauf ein, unter welchen Voraussetzungen im Garten geschossen wird!

    Zitat

    Original von First Blood
    Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:

    1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?

    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?

    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?

    Wenn ich mir die alten Threads zum Thema "im Garten schießen" anschaue, sehe ich sehr viele Beiträge, die darauf schließen lassen, dass das WaffG gar nicht bekannt ist bzw. nicht richtig interpretiert wird oder nach dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter" gehandelt wird, weil die Nachbarn nichts dagegen haben, dass man im Garten schießt.

    Ich persönlich bin der Meinung, dass die Forderung im WaffG ein wenig hoch gegriffen ist und dass man mit gesundem Menschenverstand durchaus sicherstellen kann, dass unter normalen Umständen kein Geschoss das Grundstück verlässt. Hier sollte dem Bürger ein wenig mehr Verantwortungsbewußtsein zugetraut werden. Desshalb interessiert mich, wie andere LG-Schützen das sehen und ob sie sich auf ihre persönlichen Absicherungsmaßnahmen verlassen (solange nichts passiert ist ja alles in Ordnung) oder - wie es das Gesetz fordert - ihre Schießbahn in alle möglichen Richtungen absichern, auch wenn ein Schuss in diese Richtung eigentlich ausgeschlossen werden kann.

    Natürlich kann man rein theoretisch stolpern und so einen "Fehlschuss" verursachen, der die Grundstücksgrenze übertritt. Und wenn ganz viele unglückliche Umstände zusammen kommen könnte dieser "Fehlschuss" auch jemandem ins Auge gehen. Aber wenn man alle Eventualitäten ausschließen möchte, müßte man das LG-Schießen ganz verbieten. Schließlich könnte theoretisch im Dachboden auch ein unglücklicher Schuss durch das halb geöffntete Dachfenster nach aussen gelangen.... Dann kann man gleich alles verbieten, was irgendwie zu einem Personenschaden führen kann. Beim Autofahren verusacht schließlich auch keiner absichtlich einen Unfall und verletzt dadurch Menschen. Und mir ist nicht bekannt, dass versehentlich abgegebene LG-Schüsse eine nicht zu tolerierende Gefahr für die Bevölkerung darstellen.

    Ich möchte nochmal auf meine ursprüngliche Frage und den Grund für die Eröffnung dieses Threads zurück kommen. Die Diskussion, was laut WaffG erlaubt ist und was nicht, wurde ja schon geführt. Da aber in der Umfrage "Wo schießt Ihr mit euren CO2-Waffen" die meisten (über über 23%) geantwortet haben, dass sie auf offenem, befriedeten Gelände (Garten, Hof) schießen, würde mich wirklich interessieren, ob diese Schützen alle eine Schießbahn im Garten haben bzw. die Auflagen in sonstiger Form erfüllen. Ich vermute eher, dass sich viele mit dem Einverständnis der Nachbarn und einem angemessenen Kugelfang hinter ihrem Ziel zufrieden geben (würde ich ja auch tun, wenn ich nicht auf die Bestimmungen des WaffG aufmerksam geworden wäre).

    Natürlich werden nicht alle, die bewußt diesen Verstoß in Kauf nehmen, das auch hier posten. Könnte man nicht eine anonyme Umfrage (wie die eben angesprochene) durchführen, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie die Schützen mit dem WaffG umgehen? Oder kann man das nicht machen, weil das (vermutlich) "negative" Ergebnis einen schlechten Einfluss auf das Image der Luftgewehr-Schützen haben würde? Natürlich würde man mit der Umfrage nicht die - meiner Meinung nach - große Anzahl der Schützen erfassen, die weder die Bestimmungen des WaffG noch dieses Forum kennen und deshalb völlig unbesorgt in ihrem Garten schießen...

    Danke für die schnellen Antworten

    Zitat

    Original von Floppyk
    Gäääähhhn, schon 1000 mal durchgekaut.
    M.E. ist mit §12 WaffG in erster Linie Dachboden und Keller gemeint, da man im privaten Rahmen nur dort sicherstellen kann, dass die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können..


    Wie ich bereits geschrieben hatte, ist mir durchaus bewußt, dass dieses Thema in älteren Threads schomal behandelt wurde. Aber mich interessiert hauptsächlich, wie andere Schützen mit der Regelung umgehen. Ich kann Deine Auffassung, dass mit §12 WaffG nur Keller und Dachboden gemeint sind, nicht anschließen. Dann hätte der Gesetzgeber auch einfacher und unmissverständlicher formulieren können, dass das Luftgewehrschießen nur in geschlossenen Räumen erlaubt ist.

    Zitat

    Original von Baller-Bolle

    Erst einmal unterstelle ich mal allen Beteiligten, dass sie das Bestmögliche tun, ihr Gelände/ ihre Schießbahn so abzusichern, dass wirklich kein Geshoss das Gelände verlassen kann;
    alle anderen halten besser die Klappe. :n23:

    Zweitens: wo kein Kläger, da kein Richter. Auf dem Dorf, zwischen befreundeten Nachbarn dürfte es weniger Probleme geben, als in der Stadt, im Mietshaus, wo der böse Nachbar (der drei Straßen weiter wohnt) einen nicht in Frieden leben lässt..


    Ich glaube nicht, dass sich alle an das Gesetz halten bzw. sich überhaupt der genauen Bedeutung bewußt sind. Ich komme auch aus einem Dorf und da schießen viele Jugendliche mit dem Luftgewehr im Garten, ohne sich - genau wie ich mit meinem Bogen - über weitreichende Absicherungsmaßnahmen Gedanken zu machen. Wer denkt schon bei einem "harmlosen" Luftgewehr an einen Verstoß gegen das Waffengesetz?


    Zitat

    Original von barret

    Das Teil von Crosman ist sauteuer. Aber ich hab es bei der Problemlösung meiner Schießbahn im Garten abgekupfert. Mein Glück ist, das mein Freizeitgrundstück über die gesamte Breitseite und eine Schmalseite von einem alten Bahndamm (ca. 12 Meter hoch) begrenzt wird. Das ist mal die Sicherheit nach vorne.

    'Den Platz , von dem ich schiesse, habe ich überdacht - die Wände sind Zeltbahnen der NVA - gabs billig bei Raer. Wenn man die locker hängen lässt, werden sie auch bei einem Schuß aus der Nähe von keiner meiner :F:Waffen durchschlagen. Die Zeltbahnen hab ich wie Vorhänge an Drahtseilen aufgehängt.
    Nach dem Schiessen kann man Sie zurückziehen und an den Pfosten des Daches festmachen- so hält sich die Verschandlung des Grundstücks in Grenzen.


    Auf die Idee, eine Schießbahn aus "Zelten" zu bauen, wäre ich nie gekommen! Klingt aber einfach und logisch! Ein paar billige Pavillons aus dem Baumarkt hintereinander gereiht und schon kann man legal schießen...

    Das hilft mir weiter!

    Hallo erstmal!

    Ich bin relativ neu hier und habe mein CO2-Gewehr noch nicht lange. Obwohl ich schon viel in diesem Forum gelesen habe, scheinen mir bei dem Thema „mit dem Luftgewehr im Garten schießen“ noch nicht alle Unklarheiten beseitigt zu sein. Es gibt schon einige Threads zu diesem Thema, aber da diese schon mehrere Monate oder sogar Jahre alt sind, habe ich mich entschlossen, einen neuen aufzumachen, anstatt einen weiteren Beitrag zu einem Uralt-Thread zu schreiben, den sowieso keiner lesen wird.

    Wie allgemein bekannt sein dürfte, darf man laut §12 (4) 1 a) WaffG mit einem Luftdruckgewehr <7,5 J auf dem eigenen, befriedeten (=umzäunten) Grundstück schießen, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

    Allerdings wird die Formulierung „verlassen KÖNNEN“ offensichtlich unterschiedlich interpretiert. Einige Luftgewehrschützen sind scheinbar der Meinung, dass die Verwendung eines Kugelfangs ausreicht, um diese Bedingung zu erfüllen, während andere unter Heranziehung einer polizeilichen Beratung zu dem Schluss kommen, dass man sicher stellen muss, dass selbst absichtlich in eine falsche Richtung geschossene Diabolos das Grundstück nicht verlassen können.

    Um keinen Ärger mit den Gesetzeshütern zu bekommen, halte ich auch die strengere Auslegung des Gesetzes für richtiger. Da ich mit anderen Mietparteien einen gemeinsamen Garten habe, kann ich keine feste „Schießbahn“ aufbauen. Deshalb hat sich das Thema „im Garten schießen“ offensichtlich für mich erledigt. Mich würde aber interessieren, wie andere damit umgehen!

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass jeder seinen Schießstand im Garten komplett ummauert und überdacht hat oder andere Maßnahmen (es wurden ja einige Beispiele wie aus einem VW-Bus oder in eine Scheune schießen genannt) ergriffen hat, damit er von der Schießposition aus noch nicht einmal den Himmel sehen kann. Deshalb wundert mich die relativ hohe Anzahl der Luftgewehr-Schützen, die bei der Umfrage „Wo schießt ihr“ angegeben haben, dass sie auf dem Grundstück bzw. im Garten schießen.

    Darum meine Frage an alle, die im Garten schießen:

    1. Habt ihr durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das Geschoss unter keinen Umständen (stolpern, versehentliches Betätigen des Abzuges...) das Grundstück verlassen kann?

    2. Interpretiert ihr die Formulierung „verlassen können“ nicht so streng und schießt ohne umfassende Absicherung und in dem Glauben, dass dies kein Verstoß gegen das WaffG darstellt?

    3. Seid ihr euch des Gesetzesverstoßes bewusst und schießt trotzdem nach dem Motto „es wird schon nichts passieren“ bzw. „Die Nachbarn haben nichts dagegen“?

    Ich habe als Jugendlicher auch mit meinem Compound-Bogen (der ja deutlich gefährlicher ist, als ein Luftgewehr) auf dem Grundstück meiner Eltern geschossen. Da ich meine Zielscheibe immer getroffen habe, habe ich mir auch keine Gedanken über eine weitere Absicherung bzw. einen Verstoß gegen das Waffengesetz gemacht. Und ich kann auch nicht verstehen, warum bei einem Luftgewehr mit weniger als 7,5 J dieselben Sicherheitsvorkehrungen erforderlich sind, als würde man mit einer „scharfen“ Waffe schießen. Braucht man diese Absicherung auch für Paintball-Waffen und andere „Spielzeug-Pistolen“, die eine Plastikkugel abfeuern?

    Ich bin gespannt auf eure Meinungen und Anregungen!

    First Blood

    "Hör zu John. Wir können dich da nicht einfach rumlaufen und harmlose Zivilisten umlegen lassen!"
    "Es gibt keine harmlosen Zivilisten!"

    Ich halte es aber für sehr unwahrscheinlich, dass immer genau dann, wenn man keine Zeit / Lust mehr hat zu schießen, gerade die 88g-Kapsel fast leer ist. Und eine halbvolle Kapsel mal eben leer zu schießen wäre doch ein wenig verschwenderisch. Demzufolge ist fast immer eine angestochene Kapsel im Gewehr und demnach auch Druck auf dem System. Hat sich außer mir noch keiner Gedanken darüber gemacht? Insbesondere die Hersteller sollten das doch berücksichtigen...

    Mal eine Technikfrage: Kann man irgendwie (legal und ohne das Gewehr in alle Einzelteile zu zerlegen) das Systemgeräusch eines CO2-Gewehrs reduzieren? Ich hab das Umarex Air Magnum 850. Der Weihrauch-Schalldämpfer funktioniert ja recht gut. Das nützt aber nichts, wenn die "Abzugsmechanik" mehr Lärm verursacht...

    Hallo, ich hab da mal ne Frage: Ich habe die Air Magnum 850 für die es als Zubehör auch einen Adapter für 12g Co2-Kapseln gibt. Dieser hat ein Rückschlagventil, so dass die Kapseln voll/halbvoll abgeschraubt werden können, ohne dass Gas entweicht. Ich möchte aber nicht auf die winzigen Kapseln umsteigen, sondern die Kapazität der 88g-Kapsel nutzen und diese trotzdem abnehmen können, wenn ich diie Waffe nicht nutze. Gibt es einen Adapter bzw. ein Ventil, welches man zwischen 88g-Co2-Kapsel und Waffe schrauben kann und das die Abnahme der Kapsel ohne Gas-Verlust ermöglicht? Optimalerweise sollte es auch nicht zu groß sein, da sonst vielleicht die Schaftkappe nicht mehr über die Co2-Patrone passt...