Beiträge von Floppyk

    Die Pyros jedoch, wenn sie trocken gelagert waren, überleben dieses biblische Alter ganz gut.

    Sagen wir mal so. Den üblichen 15 mm Pyros traue ich auch eine längere Lagerzeit zu. Aber ich habe zwei Beispiele von Pyrotechnik kennengelernt, die trotz trockener Lagerung nach nur wenigen Jahren nicht mehr funktionierten. Einmal waren das die "Reiber". Also Knaller mit Reibfläche zum Anzünden. Dort zerbröselte einfach dieser gelbe Kopf. Das zweite Beispiel sind Seenotsignale im Kal. 4. Speziell bei der Type Einzelstern ohne Fallschirm in der Aluhülse bläht sich der untere Teil der Hülse um gut 2 mm auf. Die lassen sich dann nicht mehr verladen. Zünden wird das auch keiner mehr wollen. Das dauert zwar mehrere Jahre, ist aber für diese Sorte typisch. Natürlich sind die Patronen dicht, aber irgendwas scheint da chemisch im Inneren zu reagieren, was die Aluhülse deutlich aufblähen lässt.

    Wie auch immer. Ich weiß somit, dass trotz sachgerechter Lagerung pyrotechnische Teile funktionsunfähig werden und genau deswegen kann man nicht sagen, dass bei korrekter Lagerung Pyrotechnik ewig hält.

    Nächstes Jahr wünsche ich mir sowas zurück in den Tabakläden.

    Das dürfte schon deswegen schwierig werden, weil selbst der Handel mit SSW es mindestens die kleine WHL bedarf. Diesen Aufwand dürfte wohl kaum ein reiner Tabakwarenhändler betreiben. Das gilt auch für die Munition mitsamt den Pyros.

    Wie auch immer. Das dieser Revolver nix taugt, ist nun gesagt worden. Weiterhin dürfte man auch Zweifel an der Funktionsfähigkeit der Pyros haben, die ja schon 23 Jahre alt sind. So ein Set ist also nur etwas für Sammler und nicht für den Spaßgebrauch.

    Ich grätsche hier mal rein.

    In wie weit sind gekorene LEP-Waffen kulturhistorisch bzw. technisch Bedeutsam? Wie sieht der Sammelplan aus?

    Es wäre die Frage, ob man einen Gutachter findet, der diese Teile als Sammelwürdig im Sinne von kulturhistorisch oder aus technischen Gründen befürwortet.

    Alles was gerade so auf eGun ist?

    Da wäre ich sehr wachsam. Denn es ist schon immer so gewesen, dass sich gerade auf eGun vormals freie Waffen nach deren Einstufung zur Erlaubnispflicht dort angeboten werden. Das natürlich aus dem Grund, weil der Besitzer die Amnestie nicht mitbekommen hat und man ihm geflüstert hat, dass seine netten Dinger nun erlaubnispflichtig geworden sind und er diese abgeben bzw. verschrotten muss. Da versucht man es doch lieber noch ein wenig Geld zu retten...

    Deswegen tauchen immer wieder Tingle Pistolen, alte Dekowaffen und manchmal auch verbotene Sachen dort auf.

    Die Kosten einer freien Waffe und einer EWB-Pflichtigen Waffe kann man nicht vergleichen. Es kommen ja noch Gutachten, Literatur, Tresor, WBK Kosten, Eintragungskosten, Kosten für die Kontrolle etc. dazu.

    Naja, Hobby und Kosten ist so eine Sache. Das muss jeder selbst wissen, was es ihm wert ist.

    Alle Kosten, die das Waffengesetz betreffen sind Sache der Behörden und somit individuell. Daher können die Gebühren hoch sein, müssen es aber nicht. Meine letzten beiden Kontrollen haben nichts gekostet.

    Hat man wirklich Lust zu sammeln oder will nur 1,2,3 Exemplare? Wieso diesen Weg gehen und sich dann auf gekorene LEPs beschränken?

    Für einige wenige Stückzahlen bekommt man in aller Regel auch keine Rote. Generell muss das Gutachten einen Sammelplan mit erreichbaren Ende haben. Das ist das Sammelziel.

    Sorry, ich meinte "geboren", eben gerade NICHT "gekoren".

    Ja, diese Begrifflichkeit finde ich auch unglücklich. Die meisten können damit auch nichts anfangen.

    Es müsste halt ein Hersteller sich der Sache annehmen.

    Tja, das ist das Problem. Ich denke, gerade weil das Thema LEP recht kompliziert und nicht für jedermann verständlich ist, wird sich da kein Hersteller mehr ran trauen. Denn entweder gilt für viele "LEP ist verboten" oder die dann sicherlich extrem teuren Modelle werden nicht wertgeschätzt und sind damit fast unverkäuflich.

    Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die Hersteller freier Waffen auf Wartestellung sind, weil möglicherweise noch das Problem der SSW und der quasi Erlaubnispflicht kommen könnte. (Gemeint ist der KWS mit Sachkundepflicht), was auch für Armbrüste gelten soll.

    Eigentlich könntest Du dann damit auch zu Hause schießen.


    Edit: sofern nicht mehr als 7,5J

    Sind die irgendwie gedrosselt? Weil die Zündhütchen ja schon einiges an Energie entwickeln.

    Das kann man einfach auf die Vorderlader mit Indoorpiston verweisen. Die haben meist deutlich mehr als 7,5 Joule und dürften deswegen nicht zu Hause geschossen werden. (In einer DWJ gab es mal einen Artikel zum Thema.)
    Zudem dürften Neuentwicklungen mit ZH-Antrieb, die keine VL mit Modellvorlage 1871, keine SSW mit PTB und keine Druckluftwaffen (kalte Gase) sind, keine Zulassung als freie Waffe bekommen.

    Ich denke, das geht nicht, aber da lasse ich mich gerne belehren, ob so etwas doch möglich ist.

    Ich habe mir das abgewöhnt immer der letzten Windowsversion oder sonstigen brandneu auf dem Markt geworfenen Sachen zu reagieren, geschweige denn zu kaufen.

    Gerade in Sachen PC genügt mir Win 10 mit mittlerer Hardware. Mich nervt MS schon seit längerem auf Win 11 aufzurüsten, denn offenbar kann meine Hardware auch mit Win 11. Aber bislang läuft alles bestens mit Win 10. Zudem spiele ich nicht und brauche für meine normalen "Büroanwendungen" kein Highend PC.

    Zudem läuft mein Medion PC völlig absturzfrei und dank 16 GB Ram und 1 TB SSD immer noch ausreichend schnell.

    Daher gilt wie so meistens die Frage - wozu braucht es (teuer erkaufte) Mehr-Leistung?

    Für mich gilt zudem der Grundsatz, Software, Hardware und ähnliches aus dem Computerbereich ist allesamt Bananenware. Sie muss beim Kunden reifen. Das bedeutet, es kommt immer unausgereifte (zu) schnell auf dem Markt, die erst mit vielen Updates gut wird.

    Daher tut man gut damit, nicht gerade den allerneusten Kram zu kaufen. Das übrigens auch nicht gerade zur Weihnachtszeit, wo die Preise hoch sind. Besser das Frühjahr und die Neuheitenmessen abwarten und dann die Ware kaufen, die noch zu Weihnachten aktuell war.

    4x32 AO, wie schon vorgeschlagen, würde ich genau unterstützen.

    Ist aber ein simples Standard-ZF nur für LG. Für Kurzwaffen taugt es nichts, weil der Augenabstand nicht passt.

    ZF funktioniert bei mir nicht, da sieht man nur sein eigenes Gezittere noch mehr,

    Deswegen wird das kaum verlangt. Daher ein RD, weil diese üblicherweise nicht vergrößern und die Zielaufnahme ist einfacher.

    Die HW40 ist eine Pumppistole, wo das ganze Oberteil zum Pumpen (Spannen) benutzt wird. Wo soll man denn da ein ZF anbauen?

    Das geht schon. Die HW 40 hat eine 11 mm Schiene. Selbst Weihrauch wirbt für ZF-Eignung. Die Frage wäre aber, wenn die Mechanik im Laufe der Benutzung Spiel bekommt, wir stark wirkt sich das auf die Präzision aus.

    Es gibt kaum noch ZF für Kurzwaffen. Zu Zeiten guter Reddots sind die aus der Mode gekommen. Aber die HW 40 verfügt über eine 11 mm Schiene, so dass ein RD meistens adaptiert werden muss. Aber die HW 40 hat schon eine gute Kontrastvisierung mit Fiberstäben, so dass es eigentlich nicht mehr braucht.

    Wenn es doch ein ZF sein muss, so bliebt ja nur das Walther. Das Leupold scheidet wegen dem Preis sicherlich aus. Andere für KW geeignete ZF fallen mir im Moment nicht ein.

    Für ein LG kann man das Walther 6x42 empfehlen, denn es liefert schon bei rund 6 m ein scharfes und auch helles Zielbild und ist prellschlagfest.

    Ich habe mal nachgeschaut. Ich hatte vor rund 10 Jahren mal eine Verbringungsgenehmigung für Pulver und eine für Munition. Da steht nur "Innergemeinschaftliche...." im Kopf. Ob das die Schengenländer einschließt ist mir damit nicht klar, vermute ich aber.

    Aber, und das ist wichtig, mit dem Antrag einer Verbringungsgenehmigungen muss man den Händler angeben, wo man das Zeugs einkaufen gedenkt. Das heißt, es ist kein Freifahrtschein zum Einkauf beliebiger Quellen im Ausland.

    Da ich damals 50 € Gebühr bezahlt habe, ist fraglich, ob sich für ein paar KK-Schachteln lohnt, zumal die Erlaubnisse nur 2 Jahre gültig bleiben.

    Früher war Pulver sehr günstig, heute nicht mehr. Daher habe ich meine Genehmigungen auslaufen lassen.

    mir eine Packung KK Munition kaufe und die mit nach Deutschland bringe, dass ich dafür wirklich eine Verbringungsgenehmigung brauche?

    Jep!

    Beachte die Unterscheide zwischen Verbringung und Mitnahme. Bei letzterem benötigst du für Waffenmitnahme einen EU-Feuerwaffenpass, der auch für die (passende) Munition gilt.

    Verbringung = Erwerb in einem Land und über die EU-Grenze zum Verbleib bzw. Nutzung verbracht. Dabei ist die Richtung des Grenzübertritts egal. Also Erwerb oder Überlassung.

    Mitnahme = Sachen über die EU-Grenze und dortige Nutzung, aber die Sachen gehen wieder zurück. Das wäre z.B. Teilnahme an Sportveranstaltung oder Jagd.

    Beachte weiterhin - eine Verbringungsgenehmigung ist ein vereinfachtes Verfahren, was nur innerhalb der EU (Schengenländer?) gilt. Außerhalb der EU ist das Verfahren umfangreicher.

    Er muss nach Erhalt der Waffe diese online ins deutsche Waffenregister eintragen.

    Wie ich oben schon schrieb, kann ein Waffenhändler selbst keine Neueinträge ins Waffenregister vornehmen. Er hat Einsicht ins WaffReg und kann die vorhandenen Einträge um neue Besitzer ergänzen. Selbst falsche Einträge kann er nur der Behörde melden, die das dann korrigiert. Das kommt nicht selten bei Altwaffen vor, die mit alten WBK-Einträgen schon falsch bezeichnet wurden. Das fällt dann bei Besitzerwechsel (Nachlasswaffen!) über den Händler auf.

    Bekommt ein Händler Neuwaffen vom Großhändler (Akah, Waimex...) liegen mit der Lieferung Waffen-Begleitpapiere dabei, die (lesbaren) Waffendaten und ein QR-Code enthalten. Diese Waffen sind dann mit allen Daten bereits im Register eingetragen. Mit den Papieren und dem QR-Code trägt der Händler den neuen Lagerort im Register ein und bei Verkauf den neuen Besitzer.

    Wer zudem eine nach deutschem Waffenrecht erlaubnispflichtige Waffe aus dem Ausland importiert, benötigt eine Verbringungsgenehmigung, wie das auch für Munition und Treibladungsmittel gilt. Somit muss die Waffe mit der Verbringungsgenehmigung über die Waffenbehörde ins Register. Er dann kann sie mit den üblichen Bedingungen in eine WBK eingetragen werden.

    Selbiges bei privater Waffenüberlassung, der ja vollständig über eine oder beide beteiligten Waffenbehörden erfolgen muss. Erscheint da eine erlaubnispflichtige Waffe ohne Registereintrag, gehen da die roten Lichter mit Hupen an.

    Also am liebsten wäre mir die 918 aber ich wollte mich mal umhören, was so die Erfahrungen beim Führen sind.

    Aber dann nur mit 25-Schussmagazin im Innenbundholster :P

    Im Ernst, das Ding ist viel zu groß, zu dick und zu schwer. Das insbesondere, weil die Waffe verdeckt geführt werden muss. Das Ding (geladen) hat so viel Gewicht, dass es dir die Hosen runter zieht. Das Ding trägst du bestenfalls eine Woche am Gürtel und dann hat sich das erledigt. Unter der Bedingung eine SSW vberdeckt führen zu wollen, fallen damit alle SSW mit doppelreihigen Magazinen, sowie alle "Fullsizewaffen" raus.

    Aus dem aktuellem Sortient bleibt m.M. nur die P22, 906, sowie alle 5-schüssigen Revolver, insbesondere HW 37/88 übrig. Ich würde zur 906 raten, da schön schlank, funktionssicher und haltbar. Mittlerweile gibt es auch dafür schöne Holster.

    Interessant. Eigentlich ist das auch zu erwarten, dass viele Öle in einem Kompressionsraum dieseln und somit Sauerstoff zu Kohlenmonoxid durch schlechte Verbrennung umsetzen. Darüber denkt man aber wohl als Endanwender nicht nach.

    Ebenso ist überraschend, dass die Wasserabscheidung von der Durchflussmenge abhängt. Hätte ich nicht gedacht. Eigentlich sollte es doch umgekehrt sein, also bessere Filterung bei geringere Durchflussmenge.

    Ich habe keine Ahnung zu diesem Gerät selbst. Offengestanden finde ich das auch sinnfrei, denn da man es nicht führen darf, taugt es zum sinnvollen Gebrauch nicht. Allein als "Homedefence" ... ich weiß nicht.

    Besser entsorgen, kann Ärger ersparen. Denn wer hat schon eine Kaufrechnung von so alten Sachen, zudem lohnt es sich doch überhaupt nicht.

    Auch aktuelle Modelle verwenden nach wie vor 9V-Blockbatterien, je nach Modell eine oder zwei.

    So ist es. M.W. gibt es nur zwei Modelle mit PTB. Das 200.000 V wird mit einer, das 500.000V Modell mit zwei ) V betrieben.

    Hast du einen Link zur Nachweispflicht,

    Steht doch im BKA Bescheid. Zitat: "

    Privatpersonen, die nachweislich bereits vor dem 01.01.2011 im Besitz eines verbotenen Altgerätes sind, wird der weitere Besitz (nicht erlaubt: Führen) genehmigt."

    Macheten sind in der Verwaltungsvorschrift explizit als Werkzeuge genannt, ebenso wie Fahrtenmesser, Jagdnicker und Hirschfänger.

    Da habe ich nicht nachgeschaut, aber wenn das so ist, hat die Zuordnung zum Werkzeug in Verbindung zum 42a keinen Wert. Denn man darf sich selbst gern überlegen, ob man mit der Ausrede Werkzeug beim 15 cm Fahrtenmesser straffrei durchkommt.

    Daher gilt m.E. das lange Fahrten- oder Jagdmesser genau das Gleiche - Führverbot, wenn man das Führen nicht explizit mit einer Tätigkeit begründen kann.

    Oder anders ausgedrückt - die Einstufung als Werkzeug mag dann nur als Abgrenzung zur Waffe dienen, das im letzteren Fall zusätzlich zum Führverbot die Alterserfordernis ausmacht.