Wie richtig importieren:
1. Bei seiner zuständigen Waffenbehörde eine Einfuhrgenehmigung beantragen
Beispiel:
Kosten hierfür sind von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Mein Ordnungsamt verlangt zum Beispiel dafür nichts.
Sollte es sich um eine erwerbsscheinpflichtige Waffe handeln, also eine unge te Airsoft gibt es verschiedene Möglichkeiten der Auflagen durch die Waffenbehörde
- Die Waffe muss direkt an ein Beschussamt geschickt werden. Dies ist jedoch dringend vorher mit dem Beschussamt abzuklären. Da diese sonst die Annahme verweigern.
- Die Waffe kann an einen selbst geschickt werden, jedoch unter der Auflage das diese umgehend dem Beschussamt vorgelegt werden muss. Der Nachweis über die erfolgte Prüfung und muss der Waffenbehörde dann nachgewiesen werden.
- Die Waffe an einen Büchsenmacher oder Waffenhändler schicken lassen. Hier jedoch auch, dies vorher mit diesem absprechen.
An dieser Stelle sei nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen das eine Einfuhrgenehmigung dringend erforderlich ist! Egal ob an einen selbst geschickt oder direkt an Beschussamt oder Waffenhändler!
Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) und sonstiger Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen, in den Geltungsbereich des Gesetzes kann erteilt werden, wenn
1. der Empfänger zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt ist und
2. der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.
(2) Sollen Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mitgliedstaat) in den Geltungsbereich des Gesetzes verbracht werden, wird die Erlaubnis nach Absatz 1 als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
2. Die Waffe bei einem Shop seines Vertrauens bestellen
3. Zollamtliche Verzollung
Hier verweise ich auf den sehr guten Artikel auf 6Millimeter.de
http://www.6millimeter.de/index.php?mod=art&id=96
Punkt 3 macht auch deutlich warum es wichtig ist, wenn die Waffe direkt an ein Beschussamt soll, dies vorher mit diesem abzuklären.
4. Beschussamt! Hier sei empfohlen bei den diverse Beschussämter vorher die Kosten abzufragen, nicht alle verlangen die exorbitanden Kosten ala 117 EUR
Danach den Nachweis/Gebührenbescheid über das der Waffenbehörde vorlegen!