Hi Michael,
also da hab ich so einiges an Praxiserfahrung: Mein Garten ist 11 m. breit und schlappe 96 m lang. Am Ende des Gartens steht eine Halle die sich entlang aller Gärten der Straße wo ich Wohne entlangzieht, insgesammt so 80m. Die Höhe ist ca 6 - 8 m. Stehe ich nun also 10 m. vor der Wand kann ich nach menschlichem Ermessen eigentlich nicht dran vorbeischießen. Es sei denn ich schieße in die Luft. Und das könnt ja nun versehentlich passieren. Also ist es der gesetzlichen Regelung nach verboten, denn diese fordert dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann. Nun habe ich da mehrfach geschossen, weil: Ich bin nähmlisch ein ganz harter, und der Rentner (zu welcher Jahreszeit dürfen die eigentlich bejagt werden?) nebenan hat dann den Trachtenverein gerufen. Beim Ersten Mal waren die Jungs cool, sie haben sie das F im Fünfeck angesehen und sind wieder abgezogen. Beim zweitenmal hat die Truppe dann das PTB Zeichen gesucht. AUA! Aber auch die sind wieder abgezogen, weil: Die ham auch watt besseres zu tun! Dann hab ich mal meinen Rechtsanwalt gefragt: Du darfst auch mit freien Waffen NICHT auf Deinem Grunstück schießen wenn das Geschoß das Grundstück verlassen kann. Also musst Du schon ein 12m langes fensterloses Gebäude haben in dem Du schießt. Aber nur mit F-Waffen ist klar. Ansonsten kannst Du Dir einen Schiesstand erichten, aber den musst Du behördlich abnehmen lassen. Also vergiss es wenn Du keinen Ärger haben willst.
Oder werde so'n Harte Kerl wie ich, har har har!