Beiträge von Sparky

    Okay, dann nur mal ein einziges sachliches Argument. Und deren gibt es wirklich viele.

    Was meinst du wie ein Staatsanwalt und ein Richter im Falle einer Notwehrsituation deine Gewaltbereitschaft gegenüber dem Opfer einschätzen, wenn du eine Schreckschusswaffe führst und kein Pfefferspray?

    Und der Staatsanwalt wird in so eine Sache immer involviert sein da du erst einmal eine Gefährliche Körperverletzung begehst, die dann vom Gesetz her gerechtfertigt sein muss, damit es keine Straftat ist.

    Ich kann dir versichern, da hast du absolut schlechte Karten. Aber das war jetzt das letzte, was ich hier in diesem Tread geschrieben habe.

    Guten Morgen!☺

    Nö, bitte nicht schon wieder. Das ist nicht gegen dich gerichtet, aber es gibt hier schon hunderte Threads zur Selbstverteidigung mit Schreckschusswaffen und die Einschätzungen dazu.

    Es endet immer gleich. Es kommt zu Entgleisungen und es ist hier einfach nicht möglich sachlich über dieses Thema zu diskutieren. Vielleicht kannst du das verstehen und du bist nicht so sehr enttäuscht, dass du hier vielleicht keine sinnvollen Antworten bekommst. Aber bitte nicht schon wieder ein Thema über Selbstverteidigung mit Schreckschusswaffen.

    Über dieses Thema gibt es jede Menge Material. Und wenn ich ehrlich bin, dann sind die Leute die wirklich Ahnung über dieses Thema haben es wirklich leid immer gegen selbsternannte Rambos und Besserwisser anschreiben und erklären zu müssen.

    Also bitte nicht falsch verstehen.

    Viele liebe Grüße, Andreas☺

    Nils, du kennst mich ja wie allergisch ich auf manche Themen reagieren kann. Ich will damit nur andere vor Schaden bewahren, leider wissen es die Leute ja oft besser. Eine Schreckschusswaffe vermittelt eine trügerische Sicherheit und es bringt gar nichts, wenn ich auf einem Trugschluss und einer Selbsttäuschung selbstbewusster durch die Gegend laufe. Wer so etwas zur Steigerung seines Egos braucht, der sollte dringend mal zu einem Psychologen gehen. Wenn die entsprechenden Kandidaten wenigstens eine einigermaßen hinreichende Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Notwehrrechts aufweisen würden und die dazu erforderliche taktische Skrupellosigkeit um eine Schreckschusswaffe richtig einzusetzen, dann kann eine solche Waffe auch hilfreich sein. Aber das ist eben in den meisten Fällen nicht gegeben und einfach ein trügerischer Aspekt. Das muss man so klar sehen. Nur eine Waffe zu führen ohne grundlegende Kenntnisse in der Anwendung ist mehr als gefährlich.

    Liebe Grüße, Andreas

    Na dann mal back to topic,
    also ich habe noch nie meine Schreckschusswaffe eingesetzt, nicht einmal das Magazin um Bierflaschen zu öffnen, aber das ist ein anderes Thema. Aber ich weiß trotzdem alles was die Selbstverteidigung mit Schreckschusswaffen angeht und ich war auch schon in den schrecklichsten Situationen habe es aber trotzdem geschafft ohne schießen zu müssen. Ich bin ein absoluter Experte was die Anwendung von Schusswaffen in Selbstverteidigungssituationen betrifft. Selbst Polizeibeamte können mir nicht das Wasser reichen. Und schon gar nicht die Stümper von Landeskriminalamt oder Bundeskriminalamt. Auf deren Ratschläge höre ich überhaupt nicht.

    Führen tue ich meine Schreckschusswaffe deshalb, damit ich bei so schrecklichen Attentaten wie zum Beispiel in Paris eingreifen kann. Wir hier schon gelernt haben, ist das mit solchen Waffen problemlos möglich. Hätte einer dieser Terroristen nur seine AK47 ansatzweise in meine Richtung geschwenkt, dann hätte ich ihm eine Ladung Pfeffer verpasst. Dann hätte er angefangen zu heulen und schreien und seine AK47 wäre aus seinen plötzlich kraftlosen Händen sofortauf den Boden gefallen. Das ist es doch ungefähr was du wissen wolltest?

    Ebenso führe ich die Schreckschusswaffe mit um professionelle Messerstecher und Gewalttäter auf Distanz zu halten. Die bekommen einen solchen Schreck, wenn sie Schreckschusswaffen auf sich gerichtet sehen, dass sie in heller Panik laut schreiend das Weite suchen. Eine Schreckschusswaffe ist ein beeindruckendes und furchterregendes Gerät, allein schon durch den Mündungsknall und das Mündungsfeuer. Allerdings haben sich Leute schon gewundert warum auf drei Meter Entfernung kein Loch in der Scheibe ist. Das tut aber der Eignung zur Selbstverteidigung überhaupt keinen Abbruch.

    Natürlich auch die Polizei ist von der Wirksamkeit dieser Schreckschusswaffen überzeugt und rät alle zwei Tage in den Tagesthemen sich eine solche Schreckschusswaffe angesichts der politischen Lage zuzulegen.

    Okay, dann schalte ich mal kurzfristig denn Ironie Modus aus. Es gibt natürlich Situationen in denen eine Schreckschusswaffe gute Dienste leisten kann, aber in der Mehrzahl der Fälle ist es für den Anwender eher ein Spießrutenlauf.

    Liebe Grüße, Sparky


    Rechtschreibfehler bitte ich zu entschuldigen, ich habe diese Zeilen mit der Diktatfunktion meines Handys geschrieben.

    Mensch Udo,

    Dir wünsche ich natürlich auch alles erdenklich Gute zum Geburtstag. Ich wusste doch da war noch etwas. Ich bin momentan nicht zu Hause, sonst wäre es mir aufgefallen.

    Daniel, wäre schön wenn du diesen Thread umbenennen könntest und man hier auch Udo zum Geburtstag gratulieren kann. Ihn dürfen wir auch nicht vergessen.

    Boah…

    Herr Dosenbier. Aber vorher vermine ich meine Hütte. Rein kommen die aber nicht wieder raus

    also was man von Dir lesen muss… unglaublich. Kannst Dich ja einmauern und wie in Klein-DDR fühlen. Fehlt halt die Stasi, aber es gerät einfach alles zu leicht in Vergessenheit, gell? Das ist nicht das erste mal, dass so ein ideologisch verklärter Mist von Dir kommt.

    LG, Andreas :)

    PS: Außerdem heisst das nicht »Herr Dosenbier« sondern Doc Dosenbier. So viel Zeit muss sein. Okay, auch ideologisch verklärt. Aber mir hat man noch Respekt vor Akademikern beigebracht. Und Ehre wem Ehre gebührt. :D  :laugh:

    Recht und Gesetz sind leider zwei paar Stiefel. Recht haben und Recht bekommen das ist immer so eine Sache. Kann ich noch an Gerechtigkeit des Staates glauben? Nein. Wie es Musashi schon schrieb. Alles ist im Wandel je nach Regime oder Zeitgeist. Früher gab es den Schwulenparagraph 175, der ist ja bekannt denke ich und heute heiraten sie sogar. Ach und noch viel mehr Beispiele in der Geschichte. Hexen, Juden, Sklaven… Ich habe im Moment das Gefühl als versuche man uns mit ideologisch geprägter Absicht eine »Zeitströmung« gewaltsam aufzuzwingen.

    LG, Andreas :)

    Da brauche ich jetzt mal doch eine juristische Beratung!

    Ich habe das auf dem Bürgeramt schon mehrfach angesprochen. Es tut sich nichts. Die Firma hat scheinbar eine Genehmigung.
    Sie muss die Teile nicht überdacht lagern.

    Soll ich jetzt zur Polizeidienststelle gehen und die Firma anzeigen?
    Kostet mich das was weil ich ja der Kläger bin oder bezahlt das die Gemeinschaft?

    Dass sie die Teile nicht überdacht lagern müssen heisst nicht, dass sie die Erlaubnis dazu haben den Dreck im Boden versickern zu lassen. Ich würde mal mit dem Gesundheitsamt Rücksprache halten. Wenn sie nicht zuständig sind, - müssten sie eigentlich -, dann sollen sie die entsprechenden Stellen verständigen, dass Schadstoffmessungen gemacht werden können, oder Grundwasseruntersuchungen. Und wenn da keiner meint zuständig zu sein… tja… dann würde ich mal der Presse einen Tipp geben. Da hat die öffentliche Empörung oft schon Wunder bewirkt.

    Wäre es ein Wasserschutzgebiet, dann wäre es ganz einfach. Das würde auch ratzfatz gehen.

    @ Rancon: Respekt! :huldige:

    Hi,

    Die Nachbarin schränkt dann aber doch meine Freiheit ein! Wieso darf die meine Freiheit berühren, ich ihre aber nicht? Das ist die entscheidende Frage aber wer geht schon bis nach Karlsruhe.

    nein, nicht die Nachbarin schränkt DEIN Recht ein, sondern das Gesetz. Ob die Nachbarin jetzt wirklich gefährdet ist oder nicht, oder ob Blei auf ihr Grundstück fallen kann… völlig egal. Das RECHT schränkt DEINE Rechte ein. Es gibt Gesetze die bestimmen, dass KEIN Projektil wie auch immer das Grundstück verlassen kann. Weshalb haben Schießstände Blenden. Privates Schießen und Schießstände sind zwar nicht vergleichbar, aber hinsichtlich der grundsätzlichen Sicherheit schon.

    Weil er sich wirklich in Gefahr sieht oder das Gesetz ihn in eine bessere Position rückt?

    Die Nachbarin braucht nicht in konkreter Gefahr sein, es reicht eine abstrakte Gefahr. Wenn das Grundstück des Schützen nicht dem Gesetz entsprechend abgesichert ist, ist es auch nicht die Nachbarin die den Schützen einschränkt sondern das Gesetz.

    Bitte visualisiere mal: Nicht die Nachbarin verbietet etwas. Sie tut lediglich ihre Bedenken kund. Schießt man trotzdem wird die Behörde eingeschaltet und die entscheidet nach gängigem Recht. Die verbietet Dir auch nicht, wenn das Grundstück und Dein Handeln gesetzkonform sind. Lärmbelästigung greift auch nicht, weil nicht die Allgemeinheit belästigt wird, sondern vorerst nur mal die Nachbarin.

    Da hast Du schon ein bisschen eine komische Auslegung des Rechts. Ist nicht böse gemeint. Versuch mal vom persönlichen Gerechtigkeitsempfinden auf die Gesetzesebene zu kommen, wobei die Nachbarin nur der Bedenkenträger ist. Ob da ein böser Wille dabei ist… weil sie es kann… weil sie sich wichtig machen will… ja, unsere Gesetze sind manchmal Scheixxx, gar keine Frage. Manchmal kann man sie wunderbar missbrauchen.

    LG, Andreas :)

    Leider hat der TS hier noch nicht erwähnt, inwiefern ein Projektil das Nachbargrundstück überhaupt erreichen könnte? Auch gibt es keine Angaben zur Entfernung. Es bleibt also eine mehr oder weniger begründete Besorgnis der Nachbarin, die sich durchaus als irrational herausstellen könnte. Und dann muss das Recht auf der Seite des Schützen stehen, und nicht bei einer irrational besorgten Nachbarin! Kein Gericht würde das schießen verbieten, nur weil die Frau besorgt ist.

    Die Besorgnis der Nachbarin löst die mögliche Kette bestehenden Rechts aus. Ob die Nachbarin gefährdet ist oder nicht ist egal. Ob die Befürchtung der Nachbarin sich als irrational heraus stellt oder nicht ist egal. Es ist die Rechtsordnung die aufgrund einer bestehenden Gefahr nach Rechtsvorschrift das Tun verbietet. Sie äußert nur ihre Bedenken. Oder sie duldet es und dann wird es darauf hinauslaufen: Wo kein Kläger da kein Richter. Vielleicht wäre eine Schachtel Pralinen die Lösung gewesen bevor man sich miteinander anlegt?

    Hi,

    Mit einem Bogen gäbe es keine solchen Probleme, auch wenn er 60 Pfund hätte...
    Armes Deutschland

    das ist so nicht richtig. Da gibt es andere Vorschriften eines anderen Gesetzes, nämlich des Ordnungswidrigkeitengesetzes, oder das Polizeirecht nach dem Störungen der »Öffentlichen Sicherheit und Ordnung« beseitigt werden können und gefährliches Tun eingeschränkt - evtl. durch Wegnahme des Bogens - werden kann. Also so einfach ist es nicht.

    Angenommen, die Nachbarin kann gar nicht getroffen werden, weil sie z.b. gar nicht in Schoßrichtung wohnt, oder hier Schutzfänge errichtet sind, dann ist sie von etwaigen Owi ja gar nicht berührt!

    Und hier bitte ich etwas Entscheidendes zu beachten. Geschützt durch das Gesetz ist zwar die Nachbarin (Allgemeinheit), aber sie hat keinerlei Einfluss darauf, ob sie das Schießen im Nachbargrundstück erlaubt oder nicht. Es kann ihr nicht recht sein, aber dann hat sie sich an Behörden zu wenden, die das prüfen lassen, aber verbieten kann sie es nicht. Genauso wenig wie gestatten. Das wurde abschließend vom Gesetzgeber gewählt, die Beurteilung richtet sich nur nach den Kriterien des Gesetzes bis gegen persönliche Rechte der Nachbarin verstoßen wird, wie mangelnde Absicherung und Verletzung, Sachbeschädigung, aus der mangelnden Absicherung resultierend.
    Entscheidend ist die Absicherung der Gegebenheiten und dass ein Geschoss unter keinen Umständen das Grundstück verlassen KANN. Selbst unter denkbar schlechtesten Umständen. Das Problem ist, dass unsere Freiheitsrechte GENAU DORT aufhören wo die Rechte ANDERER beginnen. (Schranken Trias, der übrigens alle Freiheitsrechte des GG einschränken kann).

    Das muss man trennen. Sonst diskutiert man vielleicht aneinander vorbei.

    LG, Andreas :)

    Bitte entschuldigt falls hier Rechtschreibfehler drin sind, ich diktiere mit dem Handy.

    Ich weiß gar nicht warum man sich hier die Köpfe heiß redet. Wenn das Geschoss das Grundstück auf irgendeine Weise verlassen kann, dann ist das Schießen auch auf privatem befriedeten Besitztums verboten.

    Und ganz ehrlich, dieses Thema hatten wir hier ungefähr schon 500-mal. Und es läuft jedes Mal auf das gleiche Ergebnis hinaus. Ich kann nur jedem raten der Einschätzung von Bastelfreak und Doc Dosenbier zu folgen. Die zwei wissen nämlich ganz genau von was sie reden.

    Viele liebe Grüße, Sparky

    Hallo Doc, :winke:

    schön, dass du hier bist. Ich bin überzeugt, dass du eine große Bereicherung des Forums bei Fragen über Airsoft Kurzwaffen sein wirst. Leute mit deinem Sach- und Fachverstand findet man nicht so leicht. Das kann man an dieser Stelle hier ruhig einmal sagen und die Leute ganz explizit auf deinen Kanal aufmerksam machen. Wenn jemand wirkliche Fakten und Informationen möchte, dann ist er bei Doc Snyder genau richtig aufgehoben.

    Doc, herzlich willkommen. :thumbsup:  :n1:  :new11:

    Okay, jetzt bin ich dann vielleicht doch nicht ganz wertfrei mit meiner Äußerung, aber ich sage es trotzdem: Mich kotzt es an, dass mittlerweile alles hier überreguliert werden muss und selbsternannte Moralapostel andere Leute anschwärzen weil sie meinen das müsste nach ihrem Kraft souveräner Willkür empfundenen Rechtsverständnis so sein. Oft ist ja objektiv nicht einmal eine Störung gegeben, aber trotzdem wird einfach des Prinzips wegen weil sie es besser wissen und um sich wichtig machen bei der Polizei angerufen. Diese Leute sind auf den Dienststellen SEHR beliebt.

    LG, Andreas :)

    Bleibt vielleicht noch zu sagen, dass sie mal verboten waren und zwar nach dem alten WaffenG nach § 37 Abs.1 Nr.10

    Damals gab es unter anderem bei Kotte&Zeller eine MP5, ein M15 und eine Uzi als Bausatz zu kaufen. Und nein, niemand… wirklich niemand hat sie damals zusammen gebaut, weil alle nur die Einzelteile besitzen wollten. Mir haben auch die Einzelteile gefallen. Es war sogar ein hochwertiger matter schwarzer Lack als Spray enthalten, der die Waffenoberfläche ziemlich gut imitiert hat. Der war extrem schlecht aus der Dusche weg zu bekommen, wenn man neben das Zeitungspapier sprühte. :))  :ngrins: