Hi,
Die Nachbarin schränkt dann aber doch meine Freiheit ein! Wieso darf die meine Freiheit berühren, ich ihre aber nicht? Das ist die entscheidende Frage aber wer geht schon bis nach Karlsruhe.
nein, nicht die Nachbarin schränkt DEIN Recht ein, sondern das Gesetz. Ob die Nachbarin jetzt wirklich gefährdet ist oder nicht, oder ob Blei auf ihr Grundstück fallen kann… völlig egal. Das RECHT schränkt DEINE Rechte ein. Es gibt Gesetze die bestimmen, dass KEIN Projektil wie auch immer das Grundstück verlassen kann. Weshalb haben Schießstände Blenden. Privates Schießen und Schießstände sind zwar nicht vergleichbar, aber hinsichtlich der grundsätzlichen Sicherheit schon.
Weil er sich wirklich in Gefahr sieht oder das Gesetz ihn in eine bessere Position rückt?
Die Nachbarin braucht nicht in konkreter Gefahr sein, es reicht eine abstrakte Gefahr. Wenn das Grundstück des Schützen nicht dem Gesetz entsprechend abgesichert ist, ist es auch nicht die Nachbarin die den Schützen einschränkt sondern das Gesetz.
Bitte visualisiere mal: Nicht die Nachbarin verbietet etwas. Sie tut lediglich ihre Bedenken kund. Schießt man trotzdem wird die Behörde eingeschaltet und die entscheidet nach gängigem Recht. Die verbietet Dir auch nicht, wenn das Grundstück und Dein Handeln gesetzkonform sind. Lärmbelästigung greift auch nicht, weil nicht die Allgemeinheit belästigt wird, sondern vorerst nur mal die Nachbarin.
Da hast Du schon ein bisschen eine komische Auslegung des Rechts. Ist nicht böse gemeint. Versuch mal vom persönlichen Gerechtigkeitsempfinden auf die Gesetzesebene zu kommen, wobei die Nachbarin nur der Bedenkenträger ist. Ob da ein böser Wille dabei ist… weil sie es kann… weil sie sich wichtig machen will… ja, unsere Gesetze sind manchmal Scheixxx, gar keine Frage. Manchmal kann man sie wunderbar missbrauchen.
LG, Andreas
Leider hat der TS hier noch nicht erwähnt, inwiefern ein Projektil das Nachbargrundstück überhaupt erreichen könnte? Auch gibt es keine Angaben zur Entfernung. Es bleibt also eine mehr oder weniger begründete Besorgnis der Nachbarin, die sich durchaus als irrational herausstellen könnte. Und dann muss das Recht auf der Seite des Schützen stehen, und nicht bei einer irrational besorgten Nachbarin! Kein Gericht würde das schießen verbieten, nur weil die Frau besorgt ist.
Die Besorgnis der Nachbarin löst die mögliche Kette bestehenden Rechts aus. Ob die Nachbarin gefährdet ist oder nicht ist egal. Ob die Befürchtung der Nachbarin sich als irrational heraus stellt oder nicht ist egal. Es ist die Rechtsordnung die aufgrund einer bestehenden Gefahr nach Rechtsvorschrift das Tun verbietet. Sie äußert nur ihre Bedenken. Oder sie duldet es und dann wird es darauf hinauslaufen: Wo kein Kläger da kein Richter. Vielleicht wäre eine Schachtel Pralinen die Lösung gewesen bevor man sich miteinander anlegt?