Erfahrungen Para.de / Händler reagiert nicht

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 4.435 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (26. März 2016 um 12:00) ist von ssw_fan.


  • Gerichtsfest wird es, wenn Du das Schreiben im Beisein des Gerichtsvollziehers eintütest und dann per Einschreiben Rückschein versendest. Habe ich zumindest so mal gelesen.
    Kannst aber auch gleich einen Mahnbescheid beantragen, dann muss er reagieren.
    Gehst aber in Vorleistung mit den Kosten.

    Egal wo Du das gelesen und wie verstanden haben willst, es ist einfach falsch! Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Im Beisein des Gerichtsvollziehers kannst Du eintueten was Du willst. Wer garantiert, dass das "Eingetuetete" auch als Einschreiben mit Rueckschein aufgeliefert wird und nicht ein leerer Umschlag? Wobei wir beim spitzfindigen Zeitgenossen aus Deinem Beitrag Nr. 15 waeren. Oder kommt der Gerichtsvollzieher als Zeuge mit zum Postamt?
    Solange sich die -reklamierte- Ware im Besitz des Kaeufers befindet den Mahnbescheid als Ersatzloesung nehmen zu wollen, zeugt von fundierter Rechtskenntnis.

    Lassen wir es dabei
    pak9

  • Fassen wir doch mal bitte die Tatsachen zusammen:

    Bei einem zugestellten Einschreiben hat man lediglich einen Nachweis, das ein Umschlag in den Wirkungsbereich des Empfängers gekommen ist. In 99,9% der Fälle reicht dies. Der Empfänger wird z.B. bei einer Vertragskündigung von einem Mobilfunkvertrag nicht in Abrede stellen, dass es eine solche im Umschlag war.

    Geht es um größere Summen, kann tatsächlich eine Zustellung von Unterlagen durch einen Gerichtsvollzieher von Vorteil sein. Der Gerichtsvollzieher ist dann quasi Zeuge, das zum einen etwas zugestellt wurde, und zum anderen was genau zugestellt wurde.

    Das man sich von einem Gerichtsvollzieher bestätigen lässt, was man eingetütet hat, dass dann selber bei der Post aufgibt oder durch den Gerichtsvollzieher aufgeben lässt, ist eine Konstelleation, die mir nicht bekannt ist. Hierdurch mag zwar der Anscheinsbeweis gestärkt werden, dass das vom Gerichtsvollzieher eingesehene Dokument auch tatsächlich verschickt wurde, mehr aber auch nicht.

    Der Gerichtsvollzieher kann immer noch nicht den Zugang der von sich in Augenschein genommenen Dokumente bestätigen. In meinen Augen wäre das eine teure aber wenig effektive Art der Zustellung.

    Meine private Meinung. Keine Rechtsberatung. :P:D

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  • Solange sich die -reklamierte- Ware im Besitz des Kaeufers befindet den Mahnbescheid als Ersatzloesung nehmen zu wollen, zeugt von fundierter Rechtskenntnis.

    Das war so nicht gemeint. Dieses bezog sich auf die Vorkasse, wo der Händler trotz Aufforderung nicht reagiert und nicht liefert.
    Aber lassen wir das