Gerichtsfest wird es, wenn Du das Schreiben im Beisein des Gerichtsvollziehers eintütest und dann per Einschreiben Rückschein versendest. Habe ich zumindest so mal gelesen.
Mit Verlaub, das ist hanebüchen. Der Einfachheit halber eine Erklärung dazu (im Zusammenhang mit der Zustellung einer Kündigung): https://www.haufe.de/personal/perso…_HI2173269.html
Beste Grüße vom tumben
Trompeter