Erster Kontakt mit dem Gesetz und Luftgewehren (Schweiz)

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.396 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. Februar 2016 um 14:16) ist von JochenOWL.

  • Die Polizei darf auch in diesem Fall nicht einfach so ein Fahrzeug durchsuchen. Weder in der Schweiz noch in Deutschland. Entweder braucht es dazu einen dringender Verdacht oder ein Durchsuchungsbefehl. Ihr dürft euch also dagegen wehren. Wer es trotzdem zulässt ist selber schuld.

    nein, bitte nicht nochmal das Thema  ;(  :rolleyes:

    Luftdruckwaffen dürfen ohne Probleme von oder nach Deutschland oder in die Schweiz transportiert werden. Sie unterliegen keinen Beschränkungen. Jeder Schütze der in einem Verein an der Grenze schiesst wird dir das bestätigen. Das praktiziere ich auch. Aber Achtung. Das gilt nur für Druckluftwaffen.

    jein, das mitführen von Luftdruckwaffen ohne Grund kann bestraft werden. Wenn du aber einen klaren Grund hast, wie einen Wettbewerb /Händer /Büchsenmacher etc. ist das kein Problem. Wenn ich also nur so zum Spass mein Luftgewehr Gassi führe im Auto, kann das Probleme geben, vor allem an der Grenze.
    Ich weiss auch nicht wie es sich verhält, wenn man mit einem LG über 16j nach Deutschland geht. Die wären da ja grundsätzlich verboten soweit ich das bislang mit bekommen habe?

    Kleiner witziger Fakt: Wenn ich mein Schweizer Armee Sturmgewehr als Dienstpflichtiger nach dem Schiessen im Kofferraum vergesse und damit über die Grenze fahre, kann das als kriegerischer Akt behandelt werden, bzw. Invasion. :D

    Der Schweizer unterliegt deshalb weniger dem Zwang ein Luftgewehr kaufen zu müssen. Entsprechend entspannter gehen dann auch die Behörden vor wenn so ein Ding mal zum Vorschein kommen würde. Dies regelt nur den Besitz und den Transport. Schiessen ist wie wir oben mit Coopers Erfahrung gelernt haben noch mal was anderes.

    Ja, das scheint auch der Grund zu sein, weshalb es hier kein Field Target gibt. Obwohl ich nicht verstehen kann, was so spannend daran ist, immer auf 300 Meter auf die immer gleiche Scheibe zu schiessen. Aber jedem das Seine :)


    Ich frage mich ob eine Fahrzeugkontrolle in der Schweiz auch so entspannt abläuft oder ob das mehr wie hier ist. Wenn LG / LP im Kofferraum mitreisen

    Ich denke schon. Wie oben geschrieben, solange du begründen Kannst weshalb du das transportierst, also Handel, Büma, Schiessen o.Ä. glaube ich kaum, dass die Polizei da ein Aufsehens drum macht. Ist hier ja auch normal, dass mal einer sein Sturmgewehr im Kofferraum hat, weil er grad vom Schiessen kommt oder ähnliches. Gibt auch viele Jäger. Die haben dann teils die Waffe bei sich für den Fall, dass sie gerufen werden um ein angefahrenes Tier zu töten.

    Schick doch mal ein Bild der Örtlichkeit. Hört sich prima an. Daisy hilft euch dann beim Roden.

    Dein Wunsch ist mir Befehl:

    Eine kleine Sandsteinhöhle, perfekt als Schiesstand.


    Das ist die Sicht von der Höhle, Distanz geschätzt zirka 40 Meter maximal. Leider etwas wenig.


    Die Panoramas sind etwas verwackelt, mir sei verziehen. Das ist aus einer hinteren Ecke aufgenommen. Rechts von der Schiesstandhöhle ist der Eingang. Dort liegen noch lange Baumstämme und Gestrüpp am Boden was man Räumen sollte. Auf der linken Seite sieht es so aus als ob man da auch rein könnte, sind aber auch etwa 5 Meter Abhang und davor liegt auch allerlei an toten Bäumen und Gestrüpp.


  • Das ist doch prima. Ich liebe solche Örtlichkeiten. Und da kann man doch wirklich etwas Gutes daraus machen. Ihr wartet immer noch auf die Genehmigung? Scheint aber schon noch etwas Arbeit zu sein. Sollen wir einen Thread aufmachen, welche Axt, :loki:  welche Säge… :ngrins: Aber es macht ja auch Spaß.

    Rechts von der Schiesstandhöhle ist der Eingang. Dort liegen noch lange Baumstämme und Gestrüpp am Boden was man Räumen sollte.

    Daisy!!! Hast Du das gelesen? Sie warten NUR auf Dich. :direx: Dann aber zz. :nuts: :n23:

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das ist doch prima. Ich liebe solche Örtlichkeiten. Und da kann man doch wirklich etwas Gutes daraus machen. Ihr wartet immer noch auf die Genehmigung? Scheint aber schon noch etwas Arbeit zu sein. Sollen wir einen Thread aufmachen, welche Axt, :loki:  welche Säge… :ngrins: Aber es macht ja auch Spaß.

    Daisy!!! Hast Du das gelesen? Sie warten NUR auf Dich. :direx: Dann aber zz. :nuts: :n23:

    LG, Andreas :)

    Ja also das "Gestrüpp" sollte sich relativ einfach entfernen lassen. Sind ja nur 2-3 cm dicke Stämmchen. Das lässt sich mit nem Fuchsschwanz und ner guten Baumschere zügig weg machen. Anders sieht es da bei den umgestürzten Bäumen aus. Da ist Motorsäge und Schnittschutzhose angesagt.

    Die Gemeindeversammlung ist heute. Da wird dann drüber abgestimmt. Dabei brauchen wir 3 von 5 Stimmen. Dann sollte alles in trockenen Tüchern sein.

    Was hat denn Daisy damit zu tun? :D

  • Die Gemeindeversammlung ist heute. Da wird dann drüber abgestimmt. Dabei brauchen wir 3 von 5 Stimmen. Dann sollte alles in trockenen Tüchern sein.

    Und , wie ist es gelaufen , bei der Gemeindeversammlung .
    Habt ihr die 3 Stimmen bekommen ?

    Erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

  • Oh sorry, hab euch nicht upgedatet. Habe am Dienstag dann angerufen.
    Leider hatte der Zuständige der Gemeinde am Montag noch nicht alle Antworten von den entsprechenden Personen erhalten die er benötigt hat. Er hatte im Vorfeld noch Abklärungen beim Förster, Jäger und Schiessmeister der Region gemacht. Von allen hat er unterdessen grünes Licht, aber wir müssen auf die nächste Versammlung warten, die dann erst übernächste Woche ist.

    Ich gehe aktuell aber eigentlich schwer davon aus, dass wir den Zuspruch erhalten, da ja jetzt grünes Licht von Eigentümer, Förster, Jäger und Schützenmeister (oder wie der heisst) haben. Ich wäre sehr überrascht wenn jetzt die Gemeinderäte 4/1 oder 5/0 gegen uns stimmen würden.

    Das gute ist ja auch, dass wir den Förster auf unserer Seite haben. Was bedeutet, wir dürfen dort etwas roden. Auf die Arbeit freue ich mich irgend wie total. Mit Kättensäge und Fuchsschwanz (gibts das in Deutschland? XD ) in den Wald und mal klar Schiff machen.

  • Am Freitag habe ich noch mit dem Förster gesprochen. Offenbar gibt es NOCH eine Instanz die da mit reden will. Er muss jetzt mit dem Kanton (Landeskreis heisst das glaube ich in DE), ab klären ob das in Ordnung geht in diesem Fall. Würde es sich um eine Kiesgrube ausserhalb des Waldes Handeln oder ein befriedetes Gelände wäre das kein Thema. Aber Walt gilt als Allgemein-Gut. Bedeutet, dass im schlimmsten Fall hier eine obere Instanz dann angehen kann: Moment, da müssen Wanderer spazieren gehen können, ihr dürft da nix ab sperren und nicht schiessen. Auch wenn es noch so stupid ist, da wir ja sogar erst räumen müssen um vernümftig in die Grube zu kommen und die Grube eine Sackgasse ist. Aber so ist das, wenn man erst mal mit dem Staat in Kontakt ist, gibt es 10'000 Instanzen die auch noch intervenieren können.

    Durch die Aussage bin ich nicht mehr ganz so zuversichtlich.

    Eine Kiesgrube die ich noch angefragt habe hat mir direkt mit einer Anzeige gedroht, falls wir schon nur ihr Gelände betreten würden  :wogaga:  Da macht man ein ganz förmliches und freundliches Mail. Klärt die darüber auf wie es mit Versicherung, Gesetz etc. funktionieren würde, was wir genau vor hätten und schlägt sogar verschiedene Szenarien vor und man kriegt als Antwort direkt eine Drohung...


    Schützenvereine habe ich ebenfalls angefragt, allerdings mit wenig Erfolg. von 6 angefragten habe ich nun noch zwei offen. Die einen klären, ob wir auf ihrem 300 Meter Stand FT-Ziele aufstellen dürfetn wenn wir schiessen, die anderen haben erst mal ein Mail von mir noch unbeantwortet.

  • Das zeigt natürlich, dass es ein sensibles Thema in Randbereichen der Gesetze ist. Ich denke, so muss man das dann sehen, oder? Auf jeden Fall ist es auch bei euch nicht so einfach, wie wir immer denken. Man könnte schon fast sagen mit scharfen Waffen zu schießen ist einfacher, als mit LG? Ist natürlich etwas überspitzt.

    LG, Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.


  • Das zeigt natürlich, dass es ein sensibles Thema in Randbereichen der Gesetze ist. Ich denke, so muss man das dann sehen, oder? Auf jeden Fall ist es auch bei euch nicht so einfach, wie wir immer denken. Man könnte schon fast sagen mit scharfen Waffen zu schießen ist einfacher, als mit LG? Ist natürlich etwas überspitzt.

    LG, Andreas

    Jein. Wenn ich das selbe versuchen würde mit scharfen Waffen wäre es wohl sehr viel unwahrscheinlicher, dass da jemand nicken würde. Falls wir das OK erhalten werde ich versuchen eventuell noch Kleinkaliber mit rein zu bekommen. Das wird ähnlich belächelt wie Druckluft. Aber der Grund weshalb ich vielleicht eine Zusage erhalte ist, weil es eben gerade gerne mal belächelt wird. Für Feuerwaffen wäre da wohl kaum ein durchkommen.

    Was stimmt ist, dass man sehr leicht an scharfe Waffen kommt. Tragen ist wieder ein anderes Thema, das ist sehr stark reglementiert und ohne, dass man ausgewiesener Personenschützer oder Jäger ist, kaum zu bekommen. Schiessen ist kein Problem, wenn man mit dem Schweizer Sturmgewehr auf 300 Meter oder auf 50 Meter Kk schiessen will. Bei allem anderen muss man sich auf einige wenige Schiesstände beschränken. Für Jäger ist das noch etwas einfacher. Aber für Normalsterbliche, kenne ich gerade mal 2 Stände auf denen man ohne Mitgliedschaft auf mehr als 100 Meter schiessen kann.

    Fazit: Waffen bekommen -> Kein Problem; Mit Waffen schiessen -> grosses Problem.  :thumbdown:

  • So, nun ist es amtlich. Wir haben keine Genehmigung erhalten.

    Begründungen:
    Durch ein wiederholtes Abstecken eines Geländes erhalte das Gelände den Charakter einer baubewilligungspflichtigen Anlage. Eine Ausnahmebewilligung wird nicht erteilt.
    Es sei eine Nachteilige Nutzung des Waldes.
    Es verstosse gegen das Jagdgesetz (wäre mit Ausnahmebewilligung aber sicher möglich)
    Es beschränke das freie Betretungsrecht des Waldes. Grundsätzlich darf jeder den Wald betreten und als Erholungsgebiet nutzen. Egal ob dies Privatgrundstück ist oder nicht solange er nicht eingezäunt ist, was wiederum eine Sonderbewilligung benötigt.

    Generell ist zu sagen: In einem Schweizer Wald ist es generell nicht möglich eine Bewilligung zu erhalten für Softair, Paintball, Bogenschiessen oder ähnliches. Zumindest nicht für Normalsterbliche.

    Schade drum. Die Suche nach einem geeigneten Gelände geht also weiter. Aktuell ist eine Anfrage für das Nutzen einer Kiesgrube in der Combat-Schiessübungen gemacht werden hängig. Nach einem ersten Telefonat mit dem Verantwortlichen, scheint es aber nicht so schlecht.