Der Postbote war da...mit der Matrix 380 :D

Es gibt 133 Antworten in diesem Thema, welches 14.083 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (7. Februar 2016 um 13:05) ist von Jeri Ryan Fan.

  • Positiv zu erwarten ist eine Gräuschminderung,negativ zu erwarten ist eine ungleichmäßigere Pfeilgeschwindigkeit verbunden mit seitlichen Ausreißern durch unterschiedlichen Wiederstand an beiden Wurfarmen.Bin schon gespannt auf die Ergebnisse.

  • Positiv zu erwarten ist eine Gräuschminderung,negativ zu erwarten ist eine ungleichmäßigere Pfeilgeschwindigkeit verbunden mit seitlichen Ausreißern durch unterschiedlichen Wiederstand an beiden Wurfarmen.Bin schon gespannt auf die Ergebnisse.

    Das kann sein - aber das werde ich herausfinden. Da ich mit sehr leichten Pfeilen schieße, ist eine etwas langsamere Pfeilgeschwindigkeit nicht so tragisch. Am wichtigsten ist natürlich die Wiederholgenauigkeit. Wenn sie negativ beeinflußt werden sollte, kommen die Schläuche sofort wieder ab. Leider besitze ich kein Schallpegelmeßgerät, weshalb ich die Lautstärkereduktion nur subjektiv bewerten kann. Eine ungleichmäßigere Pfeilgeschwindigkeit und seitliche Ausreißer werde ich ja am Schußbild erkennen.

    Manchmal hilft nur Hartholz!
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    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (16. Januar 2016 um 23:32)

  • Zum Schallpegel messen gibt es App's für's Handy.

    Sind sogar halbwegs genau.

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
    sagt mir ich soll auf mich warten !

  • Gibt doch apps für das smartphone. Zwar nicht so genau wie ein teures gerät aber zum bestimmen des unterschiedes reicht sowas.

    Ich will lieber stehend sterben
    Als kniend leben
    Lieber tausend Qualen leiden
    Als einmal aufzugeben

  • Wenn man etwas an die Wurfarme ect anbringt, ich denke jetzt an solche Silikonpads, könnte das einen Nachteil an dem Material nachsichziehen?
    Ich denke da an eine Weichmacherwanderung. Habe da mal was gelesen
    Kennt sich damit jemand aus?

    Das Wort ist wie ein Pfeil. Einmal unterwegs, kann man es nicht mehr aufhalten

  • Kommt auf den Kleber des doppelseitigem Klebebands an.

    Kleber (2K oder wasauchimmer) würde ich da nicht nehmen!

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  • Gibt doch apps für das smartphone. Zwar nicht so genau wie ein teures gerät aber zum bestimmen des unterschiedes reicht sowas.

    Als Telekommunikationsverweigerer besitze ich nur ein altes Samsung B2100 Handy, das fast immer ausgeschaltet ist. Da ist leider nix mit Apps. Ich könnte aber versuchen, von meinen alten Arbeitskollegen ein Meßgerät zu besorgen. Ist zwar ein Dosimeter, aber das zeigt auch die Spitzenwerte an. Vor Frühjahr wird das aber nichts, weil ich erst einmal bei meinem Bruder auf der Wiese für freies Schußfeld sorgen muß. Das Legi-Zaunelement, das noch die Flugbahn stört, kann ich rausschrauben. Die grasenden Schafe sind da schon ein größeres Problem. :D

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    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (17. Januar 2016 um 00:57)

  • Wenn du lange genug übst liegen die Schafe flach auf dem Boden. :rolleyes:

    So oder so ...  8|

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  • Kommt auf den Kleber des doppelseitigem Klebebands an.

    Kleber (2K oder wasauchimmer) würde ich da nicht nehmen!

    Mit dem Kleber des Kautschukschlauchs kommen die Wurfarme nicht in Kontakt. Die Silokonpads sind auf einer Abziehfolie und haben vermutlich denselben Kleber drauf, wie er auch bei den originalen Brake Pads von Excalibur verwendet wird. Da diese auch geklebt werden, habe ich da keine Bedenken. Sollten mir aber die Wurfarme um die Ohren fliegen, seid ihr die ersten, die es erfahren werden. :rolleyes:

    In der Fahrschule - lang ist's her - wurde mir beigebracht, die Motorradhelme niemals mit Aufklebern zu verschönern, weil der Kleber den Kunststoff angreifen würde, so daß der Helm beim Aufprall zerspringen könnte. Ob's stimmt, weiß ich nicht. Denkbar wäre es aber. Diese Aufkleber klebten allerdings auch so penetrant fest, wie es der Kleber der Abziehpads garantiert nicht tut.

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    Einmal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (17. Januar 2016 um 00:33)

  • Das Silkon kommt ja nicht direkt mit dem Wurfarm in Kontakt.
    Da ist erst das Klebeband und dann noch eine Lackschicht auf dem Wurfarm.

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    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
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  • Wenn etwas passiert, besorge ich mir die originalen Excalibur Brake Pads, schicke dann alles nach BSW zurück und behaupte, es lag an denen. :whistling:

    Hauptsache die lesen hier nicht mit ...

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
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  • Wenn du lange genug übst liegen die Schafe flach auf dem Boden. :rolleyes:

    So oder so ...  8|

    Die blöden Viecher sind so verfressen, daß sie dich sofort umzingeln und gefüttert werden wollen, wenn du auch nur einen Fuß auf die Wiese setzt. Daher mußte ich den Plan aufgeben, von einem Tisch aus quer über die Wiese zu schießen. Die Schafe sind so neugierig, daß sie sich mit den Vorderbeinen auf den Tisch stellen und treudoof die Pfeilspitze anknabbern würden. :cursing:

    Daher werde ich aus dem Wohnzimmer meines Bruders schießen, wofür ich aber ein Zaunelement herausnehmen muß. Die Wiese ist ideal, weil sie zum Schluß stark ansteigt (Bahndamm), was wie ein Pfeilfang wirkt.

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  • Daher werde ich aus dem Wohnzimmer meines Bruders schießen, wofür ich aber ein Zaunelement herausnehmen muß. Die Wiese ist ideal, weil sie zum Schluß stark ansteigt (Bahndamm), was wie ein Pfeilfang wirkt.

    Ehm... ist das in Deutschland legal? Weil hier ist das schiessen aus der Wohnung, bzw. aus einem Gebäude verboten, ausser es ist ein Schiessstand.

  • Ehm... ist das in Deutschland legal? Weil hier ist das schiessen aus der Wohnung, bzw. aus einem Gebäude verboten, ausser es ist ein Schiessstand.

    Das predige ich hier doch auch die ganze Zeit, aber mir glaubt ja keiner! :rolleyes: Im Gegensatz zu jenen Leuten bin ich mir aber bewußt, daß es nicht erlaubt ist und verhalte mich dementsprechend vorsichtig. Was meinst du denn, warum ich das Ding so leise wie möglich haben will? Bestimmt nicht für die drohende Zombie-Apokalypse, denn den Zombies sind die Ohren sowieso schon abgefault. :D

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  • Du bist lustig!Kannst es Dir sparen die Armbrust leiser zu machen,schließlich informierst Du hier ja jeden über dein Vorhaben!
    Und @ PhillCooper Mit einer Armbrust kann man nicht schießen! :whistling:

  • @ PhillCooper Mit einer Armbrust kann man nicht schießen! :whistling:

    @ PhilCooper

    Hör nicht darauf, denn das Wegschleudern eines Pfeils mit einem einer Waffe gleichgestellten Gegenstand wie einer Armbrust, ist dem waffenrechtlichen "Schießen" gleichgestellt.

    Aktueller Stand der Rechtsprechung

    1.) Armbrüste sind den Schußwaffen gleichgestellte Gegenstände:

    "Damit sind dem Grunde nach alle auf Schusswaffen bezogenen Vorschriften auf Armbrüste (entspr.) anwendbar, mithin auch § 27 WaffG. Unschädlich ist, dass in § 27 WaffG den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände nicht ausdrücklich erwähnt sind. Aufgrund der durch § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG i.V.m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Nr. 1.2.2 bewirkten Gleichstellung ist eine neuerliche Erwähnung der den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände in den sich auf Schusswaffen beziehenden Vorschriften gerade entbehrlich. Dies verdeutlicht auch der Umstand, dass an keiner Stelle im Waffengesetz - mit Ausnahme von § 1 Abs. 2 Nr. 1 WaffG - die den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände erwähnt sind. Auch lässt die Gesetzgebungsgeschichte zum Waffengesetz nicht den Schluss zu, dass § 27 WaffG sich nicht auf Armbrüste bezieht."

    2.) Das Wegschleudern eines Pfeils mit einer Armbrust ist dem Schießen gleichgestellt:

    "Zwar erfasste die Vorgängervorschrift in § 44 WaffG in der bis zum 31.03.2003 geltenden Fassung zweifelsfrei nicht das Schießen mit Armbrüsten. Denn der Gesetzgeber sah damals kein Bedürfnis, die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, auf denen z.B. mit Armbrüsten oder mit Pfeil und Bogen geschossen wird, bundeseinheitlich zu regeln (vgl. Steindorf, Waffenrecht, 8. Aufl. 2007, § 27, Rn. 2 unter Hinweis auf die amtliche Begründung in der Bundestagsdrucksache 7/2379, S . 23). Dieser (frühere) gesetzgeberische Wille beansprucht aber für das ab 01.04.2003 in Kraft getretene Waffengesetz keine Geltung mehr. Denn der Gesetzgeber hat bei der hier einschlägigen gesetzlichen Definition von gleichgestellten Waffen als ein wesentliches Kriterium an die Nutzung zum Verschießen von festen Körpern angeknüpft und ist damit nunmehr von einer vergleichbaren Gefährlichkeit der bestimmungsgemäßen Verwendung einer Armbrust mit dem Schießen mit einer Schusswaffe ausgegangen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 20.02.2008, a.a.O.). Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass es in der Gesetzesbegründung zum am 01.04.2003 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechtes heißt, dass § 27 WaffG im Wesentlichen dem bisherigen § 44 WaffG entspreche (vgl. Bundestagsdrucksache 14/7758, S. 67). Daraus folgt lediglich eine im Wesentlichen bestehende Übereinstimmung der Vorschriften. Dies lässt aber keinen Rückschluss darauf zu, dass der Gesetzgeber Armbrüste von der Anwendung des § 27 WaffG ausnehmen wollte, obwohl er sie - anders als in der bis 31.03.2003 geltenden Fassung - vgl. Steindorf, Waffenrecht, 7. Aufl. 1999, § 1, Rn. 18 - nunmehr Schusswaffen gleichgestellt hat."

    Seit dem 01.04.2003 ist Schluß mit lustig ... und das ist leider kein Aprilscherz. ;(

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    7 Mal editiert, zuletzt von Ragnar Caesar (17. Januar 2016 um 17:20)

  • Für aus dem Zimmer schießen und was eine Armbrust nun endlich ist solltet ihr ein eigenes Thema aufmachen!

    Mit dem gestarteten Thema hat das ja nur noch wenig zu tun ...

    Ich bin nicht da,bin mich suchen gegangen!
    Wenn ich wieder da bin bevor ich zurück komme,
    sagt mir ich soll auf mich warten !