Rechtslage zu alten Abschussbechern

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 922 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (22. Dezember 2015 um 14:28) ist von Schrotty.

  • Hallöchen!

    Habe dazu auf die Schnelle nichts konkretes gefunden, vll weiß einer von Euch ja mehr:

    Wie ist denn jetzt die Rechtslage zu den alten Abschussbechern, die noch aus der Zeit vor dem PTB Stempel drauf kommen?
    Habe zum Beispiel einen alten Noris Multishooter, der natürlich keine PTB aufgedruckt hat.

    Ich weiß, wo kein Kläger da kein Richter, aber das hat mich jetzt interessiert.

    "Darf" ich den Becher an allen SSWs benutzen oder an garkeiner?


    H5N1

    Röhm RG59N | Zoraki 914 | Röhm RG76 | Weihrauch HW88
    13:35 [145serkan]: ich will eine die sehr gut aussieht so brutal muss die aussehen wisst ihr

  • Aktuell muss ja glaube ich Waffen PTB und Abschussbecher PTB identisch sein. Gibt da solche netten Teile, die sind rundum mit allen möglichen PTB bestempelt ;)

    An meinem 4fach Multishooter steht auch garnix. Denke mal das ist auch heute noch konform und hat Bestandsschutz.

  • Bestandsschutz war auch mein erster Gedanke, obwohl im Waffenrecht fast alles möglich ist.
    Und was ist mit dem EM-GE Rotostar ? Keine PTB-Nr., keine Einschränkungen auf bestimmte Waffen . . .