Waffen aus England importieren?

Es gibt 21 Antworten in diesem Thema, welches 5.884 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (18. August 2015 um 14:49) ist von Caemi.

  • Vorallem wenn man die Importgenehmigung selber beantragt ist das selten dämlich, weil man eben keinen Beleg für die Prüfung durch das Beschussamt hat. Nur weil ein F drauf ist wird die Waffe nicht legal, die Prüfung und Stempelung muss auch durch das Beschussamt erfolgen, da nur die das noch machen dürfen. Alles andere ist Mumpitz.

    Ganz genau. Ohne Beurkundung und das ist ein Luftgewehr in Verbindung mit dem F-Stempel - eine zusammengesetzte Urkunde i.S.d. StGB -, ist es sogar eine Urkundenfälschung im Sinne von § 267 StGB. Das muss man wissen. Und das wird auch regelmäßig in Verbindung mit dem Verstoß gegen das WaffenG zur Anzeige gebracht, weil in der Anzeige immer alle Verstöße als sogenanntem »Straftenor« aufgeführt werden. Das ist für die Staatsanwaltschaft wichtig für die Einschätzung der Strafbarkeit.

    LG Andreas :^) 

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Gibt ja auch so Schlaumeier die per PN eine "billigere Möglichkeit" anbieten.

    Die Plempe wird zu ihrem Büchsenmacher geschickt, der kloppt das F drauf (was er nicht darf) und trägt die vormals "scharfe" (weil kein F..) aus seinem Waffenbuch als "zerstört" bzw. unbrauchbar gemacht aus.

    Vorallem wenn man die Importgenehmigung selber beantragt ist das selten dämlich, weil man eben keinen Beleg für die Prüfung durch das Beschussamt hat. Nur weil ein F drauf ist wird die Waffe nicht legal, die Prüfung und Stempelung muss auch durch das Beschussamt erfolgen, da nur die das noch machen dürfen. Alles andere ist Mumpitz.

    Eben man braucht ja noch das Zertifikat Urkunde vom BÜ!